Diskussion:Berlin-Klausel

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Gültigkeit der Berlin-Klausel
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Gültigkeit der Berlin-Klausel[Quelltext bearbeiten]

Es ist ziemlich rätselhaft, denn auch ich hätte unterstellt, dass diese Klauseln mit der Wiedervereinigung ihren Sinn verloren hätten. Aus gegebenem Anlass habe ich ein bisschen gegoogelt. Ein ganz unverdächtiges Beispiel ist das Bundesurlaubsgesetz. Die aktuelle Fassung, publiziert für Bundesjustizministerium lautet: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/ Vgl. auch http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49780.htm

Warum hat man nicht spätestens bei der jüngsten Gesetzesänderung (20.4.2013) die Berlin-Klausel endlich gestrichen? Soll die Versionsgeschichte des Gesetzes dokumentiert werden? Welcher Spitzenjurist erklärt uns das? Frdl. Gruß --Ulrich Waack (Diskussion) 18:03, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Nicht jeder Artikel oder Paragraph eines Gesetzes, der zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist, muss auch gestrichen werden. Vgl. dazu nur mal das Grundgesetz selbst, in dem es noch einige Bestimmungen gibt, die durch Zeitablauf oder Vollzug längst gegenstandslos sind, wie die Artt. 132, 136, 137 und 144 GG. Sie werden in der Tat aus verfassungshistorischen Gründen aufrechterhalten. --Benatrevqre …?! 12:56, 27. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Das BMJ will aber alle Berlin-Klauseln loswerden: [1] --92.231.97.228 21:51, 21. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ja und? Es will halt etwas ausmisten. Ist ja nichts dabei. Benatrevqre …?! 17:40, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten