Diskussion:Bernd Brinkmann

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Delabarquera in Abschnitt Fall Karen Oehme
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Fall Karen Oehme[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, dieser Fall sollte erwähnt werden, weil herausragend relevant und mit großem Medienecho.

"Bernhard Brinkmann vom Rechtsmedizinischen Institut der Uni Münster untersucht im März 1992 die an der Toten gefundenen Spermaspuren zum ersten Mal mit Hilfe der neuen Technik. Zunächst ohne Erfolg. Aber der Rechtsmediziner hat Geduld. | Im Dezember 2000 wird endlich das DNS-Profil des Täters ist identifiziert: Es ist der wegen mehrfacher Vergewaltigung vorbestrafte Ulrich M." (spiegel.de)

--Delabarquera (Diskussion) 13:36, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten