Diskussion:Berners Street Hoax

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:A61:518C:4A01:B180:9B69:9E37:6288 in Abschnitt 1810 oder 1809?
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Der Artikel „Berners Street Hoax“ wurde im März 2013 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 1.04.2013; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Streich[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel ist zigfach von "Hoax" bzw. "Streich" die Rede. Ich kenne nun das britische Strafrecht von 1810 nicht, aber in der Bundesrepublik hätte sich Hook mit dieser Aktion wohl ziemlich eindeutig der Nachstellung und des Betruges schuldig gemacht (§§ 238 bzw. 263 StGB, Freiheitsstrafe bis drei bzw. bis zehn Jahre), zuletzt wird ja auch noch Erpressung angedeutet. Diese mutmaßliche Strafbarkeit wird im Artikel nicht einmal angedeutet (mehrere Nennungen von "Opfern" im Artikel beziehen sich ziemlich klar auf Opfer des Streiches, nicht von Straftaten). Das ist nicht der Artikel über einen Dumme-Jungen-Streich, als den er sich darstellt, das ist ein Artikel über ein Verbrechen, und das sollte in ihm auch zur Geltung kommen. --YMS (Diskussion) 10:50, 1. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Hook hat sich nicht ohne Grund aufs Land zurückgezogen. Wäre es öffentlich bekannt geworden, dass er hinter dem Streich steckte, hätte es ihm über ergehen können.
„Had he been publicly known as the author of the outrageous hoax, he might have fared badly.“ [1] --TotalUseless Rückmeldung) 11:59, 1. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Die Polizei setzte eine Belohnung für die Ergreifung des Urhebers des kriminellen Streiches aus.
„The police offered a reward "for the apprehension of the criminal hoax.“[2] --TotalUseless Rückmeldung) 12:06, 1. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Es wäre sicherlich ein - im wahrsten Sinne des Wortes - "teurer Spass" für Hook geworden, wenn all die hereingelegten Geschäftsleute ihn auf Schadensersatz verklagt hätten. Aber auch ein übler Streich ist immer noch ein Streich. Hieraus ein Verbrechen konstruieren zu wollen ist völlig daneben und scheitert schon daran, dass keiner der genannten Straftatbestände tatsächlich zutrifft. (nicht signierter Beitrag von 87.139.28.188 (Diskussion) 14:04, 4. Apr. 2013‎)

Ich hatte Streich verlinkt, um den Begriff „Hoax“ zu übersetzen (ich halte den Begriff nicht für allgemeinverständlich). Es stimmt aber schon, Hooks Vorgehen war kriminell (im Artikel ist erwähnt, dass die Polizei Ermittlungen aufgenommen hatte) und nicht nur ein harmloser Streich. Leider gibt es für Schwindel keinen eigenen Artikel, das hätte auch irgendwie gepasst. Macht es die Einleitung einerseits präzise und andererseits verständlich, wenn ich krimineller Streich schreibe? --Andibrunt 14:07, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
(BK, Antwort auf die IP) Und warum (abgesehen davon, dass heutiges deutsches Recht wie ja bereits geschrieben natürlich nicht 1:1 auf das damalige England übertragbar ist) sollten die genannten Straftatbestände nicht zutreffen? "Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich [...] unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen [...] und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" ist meiner bescheidenen Ansicht nach eine ziemlich exakte Beschreibung des Berners Street Hoax (und natürlich ein Zitat aus § 238 StGB Abs. 1, insb. Ziff. 3). "Wer [...] das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" ebenso (§ 263 StGB Abs. 1, da nach Abs. 3 Ziff. 2 möglicherweise ein besonders schwerer Fall, weil "der Täter [...] einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen"). --YMS (Diskussion) 14:15, 4. Apr. 2013 (CEST) PS: Abermals ausgelassen habe ich die Nötigung (§ 240 StGB: "Wer einen Menschen [...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung [...] nötigt"), die ja auch im Artikel nur nebenbei als möglicher weiterer Streichbestandteil erwähnt wird: "dass Hook bewusst Honoratioren wie den Duke of Gloucester in seinen Streich einbezogen hatte, und ihr Erscheinen bei Mrs. Tottenham dadurch erzwungen hatte, dass er die Weitergabe pikanter Details aus ihrem Privatleben angedroht hatte"). --YMS (Diskussion) 14:44, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Es dürfte schwierig sein, mit modernem Rechtsempfinden und mit dem deustchen Strafrecht darüber zu urteilen, wie kriminell denn nun Hooks Vorgehen war. Das einzige, was man sicher sagen kann, ist das Verblassen der Empörung über das „Verbrechen“ und die Rezeption des Hoax als gelungener Jux, Streich, Scherz oder Posse im Laufe der Jahre. Hook ging wegen solcher Untaten nun einmal nicht als Verbrecher, sondern als Scherzbold und Exzentriker in die Geschichte ein. Inwieweit diese Verklärung legitim ist, ist mMn nach nicht die Aufgabe einer Enzyklopädie. --Andibrunt 14:54, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
@ Andibrunt: Ich persönlich fände einen "kriminellen Streich" in der Einleitung schon besser als nur einen Streich. Aber nun bin ich jenem Link einmal gefolgt, und nachdem ein Streich uns zufolge eine "Handlung gegen andere, die keine schlimme Folge hat" ist, sehe ich den Begriff "Streich" hier generell als unangebracht an, war doch laut Artikel jeder verfügbare Polizist im Einsatz, die ganze Strasse abgesperrt, Dinge wie Hochzeitstorten und massgeschneiderte Särge für die Katz, Handwerker und Händler zu Dutzenden umsonst ausgerückt, Hauspersonal und Nachbarn belästigt, etc. Allerdings liege ich mit meiner Einschätzung der Lage ja möglicherweise "völlig daneben". --YMS (Diskussion) 14:44, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
PS: Auf der "Lithographie von Alfred Concanen" scheinen mir die Menschenmassen auch aufeinander einzuprügeln (insb. zwei Paare im Vordergrund) und einzupeitschen (Hintergrund). Soviel zu "keine schlimmen Folgen", aber vor allem fehlt eine Beschreibung derartiger Tumulte auch im Artikeltext - oder hat hier Concanen im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit die Szene etwas ausgeschmückt? --YMS (Diskussion) 14:50, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Um ihm "Nachstellung" (neudeutsch "Stalking") vorwerfen zu können, fehlt es schlichtweg an der "Beharrlichkeit", d. h. er hätte dazu die arme Frau über einen längeren Zeitraum wiederholt mit solchen Aktionen belästigen müssen. Und zum Betrug gehört unabdingbar dazu, dass man sich auch persönlich bereichern will. Auch das ist hier nicht gegeben, demnach: keine Straftat (Verbrechen, kriminelle Handlung), sondern nur grober Unfug. Für den bei den Opfern seines Streiches verursachten finanziellen Schaden hätte er natürlich dennoch gerade stehen müssen, aber anscheinend hat ihn ja niemals jemand deswegen verklagt. --87.139.28.188 14:48, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Das scheint mir doch eine Auslegungsfrage zu sein. Beharrlich war Hook ja sicherlich insofern, als dass er zur Vorbereitung der Aktion über Wochen (!) tausende Briefe (!) schrieb. Und auch auf Opferseite kam das ja nicht als einmalige Störung an, sondern wurde über einen vollen Tagesverlauf immer wieder wiederholt. Mit dem Betrug lag ich mangels Bereicherungsabsicht offenbar tatsächlich daneben. Aber das ist eben alles heutiges deutsches Strafrecht. Ich bezweifle weiterhin, dass Hook, wäre er erwischt worden, keines Verbrechens angeklagt worden wäre. Und um wieder zum Ausgangspunkt zurückzukommen und auch die Diskussion wieder zusammenzuführen: Auch wenn Hook ja nun anerkanntermassen nicht als Verbrecher in die Geschichte einging, "Berners Street Hoax" meinetwegen der etablierte Name für dieses Ereignis ist und sich eben nicht die Strafrechtler, sondern die Satiriker mit ihm befass(t)en, glaube ich nicht, dass es angebracht ist, es im (ansonsten durchaus unterhaltsamen!) Artikel immer wieder "Streich" (und damit eben laut Wikipedia als "Handlung gegen andere, die keine schlimme Folge hat") zu bezeichnen. --YMS (Diskussion) 15:19, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
PS: Ich erlaube mir abermals ein "PS", und verabschiede mich damit wohl auch aus dieser Diskussion: Diese Änderung stellt mich eigentlich zufrieden. --YMS (Diskussion) 15:23, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

1810 oder 1809?[Quelltext bearbeiten]

Im deutschsprachigen Artikel wird 1810 als Jahreszahl genannt. Der englischsprachige Artikel nennt allerdings das Jahr 1809, also ein Jahr zuvor, und belegt das auch mit Quellen. Sollte das geändert werden? (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:518C:4A01:B180:9B69:9E37:6288 (Diskussion) 19:17, 14. Mär. 2021 (CET)) EDIT: Mir ist gerade aufgefallen, dass tatsächlich verschiedene Jahreszahlen in der Literatur genannt werden und das auch in einer Fußnote erwähnt wird. Dieser Abschnitt ist also unnötig. Entschuldigung. (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:518C:4A01:B180:9B69:9E37:6288 (Diskussion) 19:19, 14. Mär. 2021 (CET))Beantworten