Diskussion:Bernhard Wolff (Richter)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Malabon in Abschnitt Wahl durch den Bundesrat?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wahl durch den Bundesrat?[Quelltext bearbeiten]

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage werden Richter am BVerfG je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Der 1951 geltende Gesetzestext liegt mir nicht vor, ich glaube aber, dass die Formulierung im Artikel falsch ist. Gruß--Malabon (Diskussion) 21:41, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten