Diskussion:Berta Drews

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Holger1974 in Abschnitt Name
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Name[Quelltext bearbeiten]

Konnte Berta Drews Ihren Mädchennamen Drews nach der Heirat mit ihrem Mann Heinrich George tatsächlich beibehalten, war das nach den damals geltenden Gesetzen möglich, oder hat sie den Namen Schulz bzw. George angenommen? Ist da näheres bekannt? --Holger 17:15, 12. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Fast 8 Jahre nach meinem Eintrag leider noch immer keine Antwort. Das gibt es doch nicht, dass sich niemand mit dem seinerzeit geltenden Namensrecht auskennt? --H.A. (Diskussion) 11:15, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
§ 1355 BGB in der Fassung von 1933: "Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes." Vermutlich also bürgerlich Berta George, Künstlername Berta Drews, da sie zum dem Zeitpunkt ja schon eine etablierte, erfolgreiche und unter ihrem Mädchennamen bekannte Schauspielerin war.
Danke für die Info. Dann könnte man ja das irgendwie in der Einleitung verknüpfen, dass der bürgerliche Name nach der Heirat mit H.G. Berta George gelautet hat. Wenn jetzt noch nach sovielen Jahren eine Kopie der Heiratsurkunde auftauchen würde, wäre das natürlich gut. Aber ich vermute, die dürfte in den Wirren des 2. Weltkriegs verlorengegangen sein. --H.A. (Diskussion) 20:44, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Kinder[Quelltext bearbeiten]

Lt. Liste bekannter Schauspielerdynastien#Die Familie George kam der Sohn Jan 1931 zur Welt, als die Berta noch nicht mit dem Heinrich verheiratet war (Heirat 1933). Wurde dieser dann von George adoptiert oder hatte er die Vaterschaft anerkannt oder wie war das im Vor-Dritten Reich mit unehelichen Kindern bzgl. Nachnamen? Heutzutage würde das Kind den Namen der Mutter bekommen? 91.48.47.174 09:15, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten