Diskussion:Berufsgenossenschaft

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von KarleHorn in Abschnitt Kritik am Artikel
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Wegeunfall[Quelltext bearbeiten]

Dass der Wegeunfall oben nicht erwähnt werden soll, ist unverständlich. Zwar mag juristisch der Wegeunfall ein Arbeitsunfall sein, aber der durchschnittliche Leser kann diese Definition erst später erkennen. Die Unfallart und die Ermittlung und die Entschädigung sind zwischen dem Unfall am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg doch so unterschiedlich, dass zur besseren Wahrnehmung dies erwähnt werden sollte. Mit dem Argument, dass dies juristisch anders definiert sei, mache ich Wikipedia überflüssig, denn selbstverständlich gibt es auch andere Informationsquellen.

Der Artikel ist gut, aber da er auch länger ist, denke ich, muss der Normalbürger am Beginn die wichtigsten Punkte finden und dazu gehört der Wegeunfall. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.35.254.28 (DiskussionBeiträge) 5:49, 8. Sep 2007) Forevermore 20:24, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

reicht [1] das nicht? Gruß--Ot 06:56, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Dass auch Wegeunfälle entschädigt werden steht ja auch im Artikel. Allerdings sollte sich die Einleitung auf das Wesentliche beschränken und da gehört bei einem Artikel über Berufsgenossenschaften die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Wegeunfällen nicht dazu. --Lupo Curtius (aka Wolfgang H.) 08:31, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Da bin ich anderer Meinung, denn für den jurisitsch nicht gebildeten Leser ist ein Wegeunfall zunächst kein Arbeitsunfall. Gruß f. aus h. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.95.164.70 (DiskussionBeiträge) 17:57, 2. Okt 2007) Forevermore 20:24, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Der sog. "Wegeunfall" ist kein Arbeitsunfall im engeren Sinne, wohl aber im weiteren Sinne. Er GILT als Arbeitsunfall (gesetzlich definierte Fiktion) und ist genauso zu entschädigen, wie ein "echter" Arbeitsunfall, da er in wesentlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (der eigentlichen Berufsausübung) steht. Davon zu unterscheiden sind die sog. "Umwege" und "Abwege" (Zigaretten holen auf dem Weg zur Arbeit o. ä.). Viele Unfälle geschehen gerade auf dem Weg von und zur Arbeit, daher ist das wichtig (und kostet die ges. UV auch eine Meneg Geld). --KarleHorn 20:59, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Falls jemand in meiner Passage...

Eine weitere Reduzierung der Anzahl der Berufsgenossenschaften ist von seiten der Politik angestrebt, stößt aber vermehrt auf Gegenwind bei den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaften mit Hinweis auf die Homogenität der Versicherten- und Mitgliedergruppen, auf die effektive, zielgerichtete und kundenorientierte Prävention und nicht zuletzt auf das System an sich, das sich - insbesondere im internationalen Vergleich - bewährt hat. Politische Gegenargumente beschränken sich bisher im Wesentlichen auf allgemeine Sparzwänge.

...die "Gegenseite" (i.e. BMWA-Sicht) etwas freundlicher darstellen möchte, nur zu. Ich bin da nicht ganz in der Lage, NPOV zu wahren und das jetzige Ergebnis gefällt mir auch nicht wirklich. --RoBri 15:24, 3. Dez 2004 (CET)

Um auf die politische Forderung der Reduzierung der BG'en einzugehen und um auf Sparzwänge zu reagieren gibt es seit einiger Zeit diverse Kooperationsvereinbarungen. Beispielsweise Bergbau + Steibruchs-BG und Chemie + Glas-Keramik-BG --62.225.152.1 08:36, 1. Jun 2005 (CEST)

Verschoben von Artikel zu Diskussion:

Wenn schon auf die regional gegliederten Metall-Berufsgenossenschaften eingegangen wird, die sich zurzeit in einer Fusionsphase befinden (die soweit ich weiß bereits teilweise abgeschlossen ist - vgl. Nennung der Berufsgenossenschaft Metall Süd weiter unten-), sollte die am 01.05.05 erfolgte Fusion der 7 Bau-Berufsgenossenschaften und der Tiefbau-Berufsgenossenschaft zur Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU - hierzu existiert bereits ein Artikel) ebenfalls genannt werden. Hierbei handelt es sich um die erste Fusion von Berufsgenossenschaften in großem Stil, die wohl bahnbrechend für weitere Fusionen sein wird. -- Beitrag von 80.171.162.6; Aschmidt 21:34, 19. Jun 2005 (CEST)

Nur eine Anmerkung: Der Fusionsprozess ist noch nicht abgeschlossen: Ab dem 01.01.2007 wollen die VMBGen sich »tatsächlich« vereinigen. D.h. die jetzige BGMS, die MMBG/HüWaBG und die NMBG wollen zu diesem Termin fusionieren. --Johannes Kreis 15:01, 23. Jun 2005 (CEST)

Artikelname unpräzise[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland gibt es drei Träger der Unfallversicherung:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
  • Unfallkassen.

Im derzeitigen Artikel kommt diese Dreigliederung nicht deutlich zum Ausdruck, wenn man vom zweiten Einleitungssatz absieht. Derzeit gibt es einen eigenen Artikel für die Unfallkasse und für die "Gewerbliche Berufsgenossenschaften" (=Berufsgenossenschaft). Für die Landwirtschaftlichen BGs würde sich auch ein eigener Artikel empfehlen. Dann sollte dieser Artikel umbenannt werden in Gewerbliche Berufsgenossenschaft. --ocrho 12:38, 16. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Gruß -- mic 22:52, 16. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Hallo mic, danke für Deine Unterstützung.
  • Unfallversicherungsträger habe ich jetzt auf Unfallversicherung verlinkt, dort gibt es ein Kapitel über die Träger bereits. Der Artikel selber ist aber überarbeitungswürdig.
  • Ob Singular oder Plural da bin ich noch am überlegen. Allgmein wird in Wikipedia die Singularform als Artikelname empfohlen.
Viele Grüße. --ocrho 00:14, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Es handelt sich m.E. um einen übergeordneten Begriff, der seinen Ursprung im Gesetz (SGB VII) hat. In Anlehnung an die Systematik der Biologen, bei denen die Taxa auch im Plural stehen, ist der Plural Gewerbliche Berufsgenossenschaften passend. Wer es besser weiß, kann es im Nachhinein immer noch ändern ;). Einen redirect kann man ja zur Sicherheit zur Vermeidung eines Doppeleintrages setzten. -- mic 02:47, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Hallöle,

habe heute den Bereich Aufgaben / Prävention etwas ergänzt, ist aber nur oberflächlich, da gibt´s noch viel mehr, was aber den Rahmen sprengen würde. Alle damit einverstanden? Gruß --Personaldisponent 14:53, 1. Jun 2006 (CEST)

Kritik an Berufsgenossenschaften[Quelltext bearbeiten]

http://www.unfallopfer.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=786&forum=8

Sobald mir die Bestätigung vorliegt, dass der Text originalgetreu wiedergegeben wurde, werde ich einen kleinen Absatz dazu einbinden.

Sollte das Quark sein, dann nich...

BGs pflegen ihre Abrechnungen als "Bescheid" zu verschicken und setzen die Empfänger damit unter einen Zeitdruck, solche Abrechnungen sachgerecht zu prüfen, weitere Erstattungsträger (z.B. private Krankenversicherungen) zu kontaktieren und derweil den Leistungserbringer (Krankenhaus, Arztpraxis, ...) hinzuhalten, ohne selbst in Verzug zu kommen. Sehr kundenunfreundlich! MfG G.B. 93.204.64.158 16:24, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten



Zusammenhang Gewinn - Verwaltungskosten

So behauptete das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft im Jahr 2003, dass die Verwaltungskosten der Berufsgenossenschaften mit etwa zehn Prozent des Gesamtbudgets zu hoch seien. Hierzu ist aber anzumerken, dass die Berufsgenossenschaften als gesetzliche Unfallversicherung keinen Gewinn erwirtschaften dürfen. Dadurch sind ihre Verwaltungskosten niedriger als bei einer privaten Unfallversicherung.

Der Zusammenhang "Keine Gewinnerzielungsabsicht" = "Niedrige Verwaltungskosten" ist meines Erachtens ein wenig gewagt. Ich würde eigentlich eher das Gegenteil vermuten, nämlich dass in solch einem Fall evtl. mögliche Gewinne durch Ausweitung der Verwaltungsausgaben vereinnahmt werden.

Gruß, Kris

Das sehe ich auch so: "Keine Gewinnerzielungsabsicht" ist von der Wortwahl her schon falsch, denn als Körperschaften des öfftl. Rechts ist eine derartige "Absicht" von vorn herein ausgeschlossen; es gibt sie schlichtweg nicht. Und einen Bezug zu den Verwaltungskosten kann ich überhaupt nicht erkennen: "Mit Gewinnerzielungsabsicht" würde für mich "Senkung der Verwaltungskosten" bedeuten. Die Verwaltungskosten werden aktuell durch gesetzlich bestimmte Kostenbudgets beeinflußt (vgl. Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz - UVMG). --KarleHorn 19:58, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Insolvenzgeldumlage[Quelltext bearbeiten]

Frage: Aus welchem Grund wurden die Ausführungen zu den Änderungen ab 01.01.2009 entfernt ? --KarleHorn 20:36, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Zum Abschnitt 'Kritik'[Quelltext bearbeiten]

M. E. wird hier übersehen, daß die Ablösung der Unternehmerhaftung gesetzlich geregelt umfassend ist. Die Berufsgenossenschaft tritt vollständig in die Rechte und Pflichten des bei ihr versicherten Unternehmers/Arbeitgebers ein. Wenn und soweit grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bei einem Unfallereignis eine Rolle gespielt haben sollten, so tritt hier die Berufsgenossenschaft ein und regressiert ggf. die eingetretenen Schäden beim Arbeitgeber oder auch beim Arbeitnehmer. Sogar einen durch rechtswidriges Handeln des Verunfallten entstandenen Gesundheitsschaden hat die Berufsgenossenschaft zu entschädigen. Straftatbestände sind hiervon natürlich unberührt. Alles nachzulesen im SGB VII.

Die Hauptaufgabe ist im Übrigen nicht die Entschädigung, sondern die Prävention, also die Vermeidung von Unfällen und damit der damit verbundenen Kosten.

Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich durch ein Umlageverfahren: Was an Aufwendungen im vergangenen Jahr aufgelaufen ist, wird im laufenden Jahr auf alle Beitragszahler umgelegt. Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich nur über Satzungsregelungen z. B. in Bezug auf Risikogruppen. In der Summe müssen aber einfach ausgedrückt alle alles bezahlen. --KarleHorn 19:54, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Bei Weblinks bitte WP:WEB beachten[Quelltext bearbeiten]

Aus gegebenem Anlaß der Hinweis, beim Einfügen von Weblinks bitte die Richtlinien zu beachten. Dubiose Seiten sollten bitte keinen Eingang in Wikipedia finden. Nur Seiten, die enzyklopädischen Wert haben, werden aufgenommen. Wikipedia ist kein Webkatalog. Linkspam, wie zuletzt hier eingefügt, wird entfernt. Danke.--Aschmidt 16:35, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Farbe des Logos[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand wann und im Zuge welcher Fusion die Logos mancher BGs von rot auf blau geschwenkt sind? --ph0nq (Diskussion) 23:08, 11. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Die neue Farbgebung ist keine Folge von Fusionen. Vielmehr hat die DGUV im Jahr 2009 ein neues Coperate Design entwickelt, das zum 1. Januar 2010 verbindlich wurde. Das neue CD bestimmt Blau (RAL 5005) und Grau (RAL 7024) zu den Farben der Unfallversicherungsträger. Das Blau wurde vom Logo der Unfallkassen übernommen, das Symbol (die "Schüssel") von den Berufsgenossenschaften. Selbstverständlich haben alle Träger, die zum 2010 fusioniert sind, die neuen Farben übernommen. --Forevermore (Diskussion) 11:55, 12. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Kritik an den BGen[Quelltext bearbeiten]

https://unfallmann.jimdo.com/g%C3%A4stebuch/

Empfehle den Beitrag von Athena Nr. 418 zu lesen. (nicht signierter Beitrag von 2003:d2:970e:5079:489c:58ef:f393:1c69 (Diskussion) 12:47, 20. Mai 2018‎)

Kritik am Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der Schreiber des Artikel hat sich überhaupt nicht erkundigt... und der Hauptpunkt ist,... das dieser nicht einmal zu Wissen scheint, wo man seine Monatlichen Abgaben einzahlt,... getreu dem Motto wird schon richtig sein, dort möchte man Versicherungsmakler sein.

Zum Einleitungssatz: Die Gewerblichen Berufsgenossenschaften, sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der Deutschen Privatwirtschaften,.. ich spreche hier darauf an, das man seine Lohn/ Gehaltsabrechnung nicht zu kennen scheint.

Das Ganze steht bei dem " Lohnstreifen ", in übrigen bei den Abgaben als Gesetzliche Krankenversicherung - KV... oder ist man hier Tatsächlich der Meinung das die von Spenden Leben,... dann weiter, Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sowie Berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,... ne ist klar, die stellen überall jemanden hin und achten auf denjenigen.

Die Berufsgenossenschaften, für welchen Berufszweig auch immer,.. versuchen mit Maßnahmen,.. sei es in der Mündlichen, auch Schriftlichen Aufklärung ( Aushänge ) ... oder auch der Personellen "Geschichte" ( Sicherheitsbeauftragter; Sicherheitsdienste ) Unfälle zu verhindern.--165.225.73.33 17:15, 21. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Vielleicht solltest Du Dich erst einmal bei jemandem erkundigen, der Ahnung hat. Die von Dir aufgeführten Kritikpunkte sind nicht nachvollziehbar. --Winof (Diskussion) 17:35, 21. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Was ist daran so Unverständlich?--165.225.73.33 16:38, 23. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Alles, fürchte ich. Es hat sich hier auch bisher sonst niemand zu Wort gemeldet, der es nachvollziehen kann. Mir ist z. B. völlig unklar, was das Thema mit „Lohnstreifen“ und gesetzlicher Krankenversicherung zu tun hat. Das mit den Spenden ist natürlich Unsinn, vielleicht liest Du mal den Abschnitt Berufsgenossenschaft#Finanzierung. Dann kritisierst Du die Darstellung, die Aufgabe der Berufsgenossenschaften sei (u. a.) die Verhütung von Unfällen, Krankheiten und Gesundheitsgefahren. Aber genau das ist tatsächlich ihre Aufgabe (neben ein paar anderen Dingen), die sie durch verschiedene Maßnahmen wahrnehmen. Das wird alles in diesem Artikel und in weiteren, verlinkten Artikeln näher erläutert, z. B. Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Falls Dir das immer noch nicht genügt, begründe Deine Kritikpunkte bitte ein wenig ausführlicher. Wenn Du glaubst, dass im Artikel etwas korrigiert werden müsse, dann ist dafür die Angabe von Quellen erforderlich, die den Wikipedia-Qualitätsstandards genügen. --Winof (Diskussion) 17:04, 23. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Darauf war ich nicht gefasst, das man das erklären muss,... die Gewerblichen Berufsgenossenschaften, sind nicht die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung,.. das ist Logischerweise andersrum,.. deshalb die Erwähnung mit der Lohn/ Gehaltsabrechnung.

Denn das Geld was derjenige an die Gesetzlichen Krankenkassen einzahlt, also was Automatisch abgezogen wird,.. wobei man später eine Persönliche Krankenkassen - Karte hat, .. welche man bei dem Arztbesuch - oder im Äußersten im Krankenhaus vorlegt,.. geht ebenso an die Berufsgenossenschaft,..oder war Derjenige der Meinung, das dass Geld, nur für die Bürobauten gedacht ist.

Das Geld was an die Berufsgenossenschaft bezahlt wird,.. welche ein Zusammenschluss von Arbeitgeber - und Nehmer ist,.. ist Natürlich mit für die oben genannten Einrichtungen, wobei die Berufsgenossenschaft versucht,.. mit entsprechenden Regelungen den Unfall - oder Gesundheitsgefahren Einhalt zu gebieten.

Da das je nach Firma sehr Umfangreich sein kann,.. wird ein Sicherheitsbeauftragter bestellt.. oder ein Sicherheitsdienst "angeheuert" der die DGUV kennen.. und das Unternehmen. unterstützen soll, das kann man gerne mit den Sicherheitsdienst bzw. Diesem Bereich verlinken.--165.225.73.33 17:58, 23. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Punkt 1: Doch, die Gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Nachlesen: § 114 Abs. 1 SGB VII.
Punkt 2: Noch einmal: Die Berufsgenossenschaften haben nichts mit den gesetzlichen Krankenkassen zu tun. Nichts. Du bringst hier etwas durcheinander.
Der Rest, den Du schreibst, erscheint mir wirr und unverständlich. Das kann natürlich auch an mir liegen. Vielleicht mag sich ja ein anderer Mitleser dazu äußern. --Winof (Diskussion) 18:20, 23. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Habe es mir angesehen,.. zu Punkt 2.,.. was meinst du denn,.. weshalb die "Herrschaften" deine Krankenkasse - Karte haben möchten, hatte dazu ein Beispiel mit dem Arzt oder Krankenhaus genannt.

Was Punkt 1 angeht muss man es Richtig lesen,... Sorry aber das ist das Sozialgesetz.. und dafür ist die BRD halt ein Sozialstaat,.. wenn das schon angesprochen wird, sollte dazu ein Jurist angefragt werden.

Und was meinen Wir was die Berufsgenossenschaften machen,.. deshalb die Erwähnung mit dem Sicherheitsbeauftragten--165.225.73.33 18:51, 23. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Hinweis: Bitte das SGB (alle Bücher) anschauen: Jeder Versicherungszweig hat "seine" Versicherungsfälle. Bei Arbeits-/Wegeunfällen ist die KK raus, eGK nutzt da garnix. Die BG'n sind ö-r Körperschaften. Erste Aufgabe: Prävention. Erst dann Entschädigung (Stichwort "Ablösung der Unternehmerhaftung"). KK = Krankheit, RV = Alter/EM/Ww, AlV = Arbeitslosigkeit, PV = Pflegebdürftigkeit. Eine simple Zusammenfassung, gebe ich zu, aber so ist unser Sozialrechtssystem aufgebaut. --KarleHorn (Diskussion) 19:14, 23. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Habe es mir mal bei den Einzelnachweisen, unter der "Nummer" 20 angesehen, der Titel dazu: Informationen der DGUV zum UVMG,... das ist der Hohn da steht die Detaillierung doch bei,.. wie schon erwähnt, man sollte es auch Verstehen.--165.225.73.33 19:21, 23. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Also nochmal, hoffentlich etwas verständlicher:
Deine Krankenkassenkarte bekommst Du von Deiner Krankenkasse (darum heißt sie so), und die musst Du in der Tat dem Arzt oder Krankenhaus vorlegen, wenn Du sie aus privaten Gründen aufsuchst (z. B. aufgrund eines Unfalls in Deiner Freizeit). Dagegen musst Du Deine Krankenkassenkarte nicht vorlegen, wenn Du Dich aufgrund eines Arbeitsunfalls in Behandlung begeben musst, denn dies wird von der Berufsgenossenschaft getragen, nicht von Deiner Krankenkasse. Das darfst Du nicht durcheinanderwerfen.
Zum Sicherheitsbeauftragten: Der ist für die IT-Sicherheit und den Datenschutz zuständig. Ein Sicherheitsdienst ist für die Gebäudesicherheit und ggf. für den Personenschutz zuständig. Was Du meinst, ist vermutlich der Beauftragte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Die haben aber auch nur indirekt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu tun (es handelt sich nicht um Entsandte der Berufsgenossenschaften, sondern um Angestellte des Unternehmens).
Du solltest Dich wirklich erst einmal näher mit der Materie beschäftigen, den Du wirfst hier eine Menge Begriffe durcheinander bzw. verwendest sie im falschen Kontext. Ich meine das nicht böse; es ist ja auch eine ziemlich komplexe Thematik. --Winof (Diskussion) 19:35, 23. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Aha,.. deshalb verlangt,.. bzw. möchte der beauftragte Rettungsdienst ( auch Berufsfeuerwehr ) auch später deine Daten.. oder es wird Verständlicherweise nach der Karte gefragt,.. wo jegliche Daten beistehen,.. Logischerweise wegen der Krankheitsverläufe.

Deshalb auch die Erwähnung mit der DGUV,... kann man sich zu Gemüte führen,.. Was die Sicherheitsfirmen angeht müssen die sich damit beschäftigen, hierbei hoffe ich das uns Die Einteilung bekannt ist.

Zudem habe ich gerade Festgestellt, das der Schreiber welcher sich KarleHorn nennt,.. doch selber noch einmal alles aufgeführt hat,.. wo ist jetzt das Problem,.. wobei ich davon ausgehe,.. das Wir wissen wofür was da ist.--165.225.73.33 19:54, 23. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Nochmal kurz für alle: Ist man "nur" erkrankt, nimmt man seine eGK und geht zum Arzt. Hatte man (möglicherweise) einen Arbeitsunfall, dann interessiert den Doc die Karte nicht, er erstellt einen Unfallbericht für die zuständige BG. Die zahlt dann, und zwar ohne Eigenanteile pp. Stellt sich im Nachhinein heraus, daß es keine Sache für die KK, sondern für eine BG war, dann rechnen die das untereinander ab, SGB X. Was die Sicherheit usw. angeht: Zum Zwecke der Prävention haben die BG'n technische Aufsichtsbeamte, die die Unternehmen/Arbeitgeber beraten aber auch bei Verstößen mit Bußgeldern belegen. Ratet hier nicht rum, lest die Gesetzbücher oder fragt Fachleute. Hilfsweise Googlen oder den richtigen Suchbegriff auf Wiki eingeben. Die DGUV ist nur ein Dachverband der ges. UV, wie auch der GKV-SpV für die KK. Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 17:57, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten