Diskussion:Berufsgrundbildungsjahr

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 87.142.98.138
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Die Seite sollte dringend überarbeitet werden. Die Infos sind unvollständig (s. z.B. http://www.leu.bw.schule.de/bild/1ber-gru.html#Merkmale) und z.T. formal mangelhaft präsentiert. --Martinhelfer 09:43, 21. Jul 2005 (CEST)


In NRW endet die Schulpflich er st mit Vollendung des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollednet hat, also muss er das Jahr in jedem Fall forsetzen (ggf. in einem Bildungsgang für Schüler ohne Ausbildungsplatz), ein simples "zuhausebleiben" ist in NRW ab dem 18. Geburtstag aber NICHT möglich.

--pETe! 26.06.07

In Brandenburg ist es das selbe.--87.142.98.138 15:57, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten