Diskussion:Berufskrankheit

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Berufskrankheiten[Quelltext bearbeiten]

sind nicht alle durch die Ausübung eines Berufes erworbenen Krankheiten! Aber Berufskrankheiten sind immer durch die Ausübung eines Berufes erworben!

"Berufskrankheit" ist ein Rechtsbegriff

Liste der anerkannten Berufskrankheiten können z. B. bei der BAuA (www.baua.de) angefordert/abgefragt werden

Zur Anerkennung als Berufskrankheit werden folgende Punkte geprüft:

- die Entstehnung der Erkrankung muss durch eine versicherte Tätigkeit bedingt sein (haftungsbegründende Kausalität)

- schädigende Wirkung der Tätigkeit muss dominierend ursächlich für die Krankheit sein (haftungsbegründende Kausalität; Ursache für die Erkrankung darf also nicht auch im privaten Bereich liegen/ privat mit verursacht sein)

- um eine Krankheit als Berufskrankheit erkennen zu können darf die Tätigkeit, welche die Krankheit verursachte, nicht mehr ausgeübt werden

- Schädigung, die aus dieser Krankheit hervorgeht, muss mindestens zu einer Minderung um 20% führen (Versicherungsrechtliche Bedingung)

Asbestose[Quelltext bearbeiten]

Asbest-Berufskrankheiten nehmen weiter zu / Berufsgenossenschaften: Jährliche Kosten von mehr als 314 Millionen Euro Hamburg (ots) - Mehr als 3.500 neue Berufskrankheiten durch Asbest verzeichneten die Berufsgenossenschaften im Jahre 2003. Einschließlich älterer Fälle waren die Berufsgenossenschaften in insgesamt 24.000 Fällen asbestbedingter Berufskrankheiten leistungspflichtig, die jährlichen Kosten dieser Erkrankungen liegen inzwischen bei über 314 Millionen Euro. Gestiegen ist abermals auch die Zahl der Todesfälle durch asbestverursachte Berufskrankheiten: 1.068 Todesfälle wurden 2003 verzeichnet, ein Jahr zuvor waren es 1.009.

Die Ausgaben für asbestverursachte Berufskrankheiten sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahre 2003 lagen sie 6,5 Prozent höher als im Vorjahr, gegenüber 1999 sind die Ausgaben sogar um fast 40 Prozent gestiegen. "In den kommenden Jahren erwarten wir weiterhin eine hohe Zahl von Erkrankungs- und Todesfällen und entsprechend hohe Kosten", prognostiziert Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG).

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die medizinische Behandlung und Maßnahmen der Früherkennung sowie für Rentenzahlungen an die Betroffenen und Hinterbliebenen. Mit diesen Entschädigungsleistungen befreit die gesetzliche Unfallversicherung die Unternehmen von ihrer Haftung. In Ländern, in denen keine gesetzliche Unfallversicherung haftet, sind es die jeweiligen Unternehmen selbst, die für hohe Schadenersatzforderungen aufkommen müssen. Das führt nicht selten zu existenziellen Problemen für zahlreiche Unternehmen, wie zuletzt in den Vereinigten Staaten.

Asbest, das vor allem in den 1960er und 1970er Jahren vielfältig eingesetzt wurde, kann schwere und häufig tödlich verlaufende Krankheiten verursachen, die aber oft erst nach einer Latenzzeit von 30 bis 40 Jahren auftreten. In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 vollständig verboten. Für den Umgang mit Asbest bei notwendigen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gelten umfassende Schutzvorschriften. Deren Einhaltung verhindert, dass in Zukunft weitere Berufskrankheiten durch Asbest entstehen.

Weltweit ist Asbest noch längst nicht verbannt - global nehmen Produktion und Verwendung asbesthaltiger Produkte sogar wieder zu. Auch wenn das Asbestverbot neuerdings in der ganzen EU gilt, müssen neue Gefährdungen auf Grund der weltweiten Handelsbeziehungen auch in Europa und Deutschland wachsam beobachtet und verhindert werden. Die Berufsgenossenschaften unterstützen deshalb nachdrücklich - wie schon bei der Europäischen Asbestkonferenz 2003 in Dresden - die gerade von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) erhobene Forderung nach einem weltweiten Asbestverbot. "Nur ein vollständiges Asbestverbot kann verhindern, dass es weltweit zu vielen zehntausend weiteren Toten durch Asbest kommt, obwohl wir die Gefahren durch Asbest heute sehr gut kennen", betont Breuer, der sich in der IVSS massiv für die Forderung nach einem weltweiten Asbestverbot eingesetzt hat.

Bei dem Thema Asbest handelt es sich um ein Problem von allergrößter internationaler Relevanz. Jose Maria Podestá, Chefjurist und Arbeitsschutzexperte des größten argentinischen Gewerkschaftsbundes (FUVA), lenkte in einer Erklärung anlässlich der Generalversammlung der IVSS in China die Aufmerksamkeit auf einen in der Öffentlichkeit wenig beachteten Aspekt der Terroranschläge vom 11. September 2001. Er wagte die Prognose, dass in etwa 20 bis 30 Jahren eine heute noch unbekannte, aber beträchtliche Zahl von Todesfällen durch den nach dem Kollaps der Türme in großen Teilen Manhattans freigesetzten Asbeststaub ins Haus stehen könnte.

(Pressemitteilung der HVGB) Soziallotse 12:38, 8. Okt 2004 (CEST)

Vielen Dank an Aschmid für die saubere juristische Überarbeitung. Habe den Aspekt "Prävention", der ja neben der Entschädigung und Reha sehr wichtig ist, wieder mehr hervorgehoben. Gruß mhm

Ist okay. Aschmidt 08:24, 17. Apr 2006 (CEST)

Der Artikel war vom 14. bis 26. Juni 2007 im Review:

Der Artikel existiert schon länger, wurde von mir jedoch vollständig neugefasst. Er beinhaltet jetzt neben dem juristischen Teil auch bestimmte medizinische und vor allem auch statistische Informationen. Auf eine Darstellung einzelner Krankheiten wurde bewusst verzichtet, es geht darum, einen allgemeinen Überblick über Berufskrankheiten zu geben. Ich weiß nicht, ob mir das gelungen ist, und stelle den Artikel daher hier ins Review. --Forevermore 03:49, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

die fettschrift sollte weg und einmal BKL: http://rupp.de/cgi-bin/WP-autoreview.pl?l=de&lemma=Berufskrankheit --Rupp.de 01:22, 13. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Erledigt. --Forevermore 21:02, 19. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die rechtliche Situation wird ja gut dargestellt. Allerdings vermisse ich wirkliche Ausführungen zur arbeitsmedizinischen Sicht. Ich werde diesbezüglich mal das Portal Medizin anschreiben (oder haben die eine Redaktion?)--Kriddl Diskussion SG 08:06, 14. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Reingequetscht: Ja, der arbeitsmedizinische Teil könnte sicherlich noch etwas Futter vertragen. Als Jurist bin ich diesbezüglich aber eher nicht der Richtige. --Forevermore 19:22, 14. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ein paar Punkte von mir:

  • Würde es Sinn machen, die Grafiken zu vergrößern, so dass man schon auf den Bildern im Fließtext etwas mehr erkennt?
  • In der Einleitung steht was von der "Berufskrankheit ... Pneumokoniose (Staublunge)", im ersten Abschnitt ist dann was von der "Staublungenkrankheit (Silikose)". Eventuell wäre es gut darauf hinzuweisem, dass Silikose ein Unterfall der Pneumokoniose ist, um Missverständnissen vorzubeugen.
  • "Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft" evtl. in "Mitgliedstaaten" ändern, ich glaube das ist häufiger und meine mich zu erinnern, dass man sich da vor einiger Zeit in der WP mal drauf geeinigt hatte.
  • Im ersten Abschnitt heißt es "Nach einer derart langen Zeit ist es in der Regel schwierig, den Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung nachzuweisen" --> es wäre hier noch interessant, wann die Kausalität bejaht wird. --C.Löser Diskussion 09:17, 14. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zu deinen Punkten:
  • Wieviel man erkennt, hängt wohl auch vom Bildschrim und Auflösung ab. Ich selbst arbeitete mit 1.600 x 1.080, aber das ist wohl kein allgemeiner Standard. Welche Größe sollten die Vorschaubilder deiner Ansicht nach haben?
  • Die "Pneumokoniose" hat Kriddl hinzugefügt. Meines Wissens ist die (allgemeine) Staublunge als solche keine Berufskrankheit, sondern nur einige ihrer besonderen Erscheinungsformen, insbesondere die Silikose und die Asbestose. Die letztgenannten Krankheiten kann man sich eigentlich nur während der beruflichen Tätigkeit zuzuziehen, weshalb sie auch in der deutschen BK-Liste aufgeführt sind. Ich würde den Eingangssatz deshalb nicht so stehen lassen.
  • Beziehst du dich auf das Fugen-s?
  • Kausalität ist eine besonderes schwieriges Angelegenheit (zumindest im deutschen BK-Recht). Die Kommentare äußern sich zu diesem Thema über dutzende von Seiten. Eine ausführliche Darstellung würde wohl den Artikel sprengen (oder zumindest einseitig in Richtung Kausalitätsfragen abdriften lassen) und möglicherweise den Oma-Test nicht überstehen.
--Forevermore 19:22, 14. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zur Bildgröße: ja, macht wohl wenig Sinn, hatte nicht daran gedacht, dass es von Hardware und Einstellung des Endbenutzers abhängt. Mitgliedstaaten: genau, das Fugen-S. Obwohl das jetzt nicht wirklich gravierend ist :-) Bzgl. der Kausalität: gibt's da vielleicht einen Artikel, auf den an der Stelle verwiesen werden kann? Gruß --C.Löser Diskussion 16:32, 16. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe noch ein paar Worte zur Kausalität verloren – es gilt (zumindest in D) die Theorie der wesentlichen Bedingung. Einen Wikilink gibt es dazu auch. --Forevermore 22:45, 20. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist aus juristischer Sicht erschöpfend und gut. Rein juristisch betrachtet ist das Thema allerdings ziemlich trocken. Durch Anreicherung mit medizinischen Informationen könnte man den Artikel vielleicht etwas lebendiger gestalten. Vielleicht bringt es auch was, konrete umstrittene Krankheiten genauer darzustellen. Ich denke doch, dass in dem Bereich viel gestritten wird, was aus dem Artikel nicht so ganz hervorgeht. --Alkibiades 19:26, 23. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dank für Lob und Kritik. Ich habe auch darüber nachgedacht, bestimmte Berufskrankheiten (Lärmschwerhörigkeit, Lungenkrebs durch Asbest, Hautkrankheiten) näher zu beschreiben und mit einigen Vorurteilen aufzuräumen. Dass ich darauf verzichtet habe, liegt in erster Linie daran, dass es zu den wichtigsten Berufskrankheiten bereits eigene Artikel gibt. Berufskrankheit sollte der Oberartikel bleiben und keine Zusammenfassung der Artikel zu einzelnen Berufskrankheiten. Im Artikel Gesetz bringen wir ja auch kein Best of oder Die 100 wichtigsten Gesetze und was drin steht. --Forevermore 20:40, 24. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo, vielen Dank für Deine Arbeit, der Artikel ist sehr sorgfältig geschrieben. Die vielen statistischen und medizinischen Bezüge tun der Materie sichtlich gut. Es wäre sicherlich interessant, wenn auch ein Arbeitsmediziner oder ein Arbeitspsychologe den Beitrag mal review lesen könnte. Ein paar Verbesserungsvorschläge hätte ich doch:

  • zur Kausalität: Warum gilt im Unfallversicherungsrecht die Theorie der wesentlichen Bedingung? Weil es sich dabei um ein kausales Sicherungssystem handelt: nur solche Gesundheitsschäden sollen entschädigt werden, die bei einem Versicherten in Ausübung einer versicherten Tätigkeit entstanden sind.
  • Es gibt im Sozialverwaltungs- und im sozialgerichtlichen Verfahren keine Beweislast in dem Sinne, wie es sie im Zivilprozeß gibt, denn es gilt der Untersuchungsgrundsatz. Das sollte man kurz klarstellen. Rechtlich und faktisch muß der Betroffene natürlich bei der Untersuchung des Sachverhalts mitwirken, was zu einer Art faktischen, aber nicht zu einer verfahrensrechtlichen "Beweislast" führt.
  • "Arbeits-, Betriebs- und Berufsunfälle" (die Begriffe kommen mehrfach vor) sind alles dasselbe. Ein Begriff genügt, nur der erste ist ein gesetzlicher Begriff.
  • "werden Berufskrankheiten meist nicht nach ihren Auswirkungen, sondern nach ihren Ursachen systematisiert": Warum "meist"? Aus unfallversicherungsrechtlicher Sicht ist ausschließlich die Ursache von Bedeutung (s.o., kausales Sicherungssystem).
  • Woher stammt die Systematik unter 2? Wird sie allgemein so angewandt, oder handelt es sich um eine bestimmte Schule?
  • Paragraphen als Quellen in Fußnoten: Sollte man IMHO in Klammern im fortlaufenden Text nennen, denn es handelt sich um normative Definitionen, nicht um Quellen im Sinne von Meinungen oder sachlichen Nachweisen.
  • "Die Entscheidung, ob eine Erkrankung im Einzelfall einer Berufskrankheit gleichzustellen ist, trifft der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger": Die Entscheidung ist gerichtlich voll nachprüfbar.

Aschmidt 00:03, 28. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für das Lob. Zu deinen Verbesserungsvorschlägen:
  • Ja, die Kausalitätsbezogenheit ist typisch für das Unfall- und BK-Recht, im Gegensatz zum im Krankenversicherungsrecht geltenden Finalitätsprinzip. Aber ich denke, das ergibt sich aus dem Artikel an sich und bedarf keiner erneuten Erwähnung.
  • Grundsätzlich hast du recht. Aber: Falls der Sachverhalt nicht von Amts wegen aufgeklärt werden kann, geht das zu Lasten des Anspruchstellers, also des Erkrankten. Insofern halte ich es durchaus für zulässig, von "Beweislast" zu sprechen, auch wenn das im allerstrengsten rechtswissenschaftlichen Sinne vielleicht nicht 100prozentig korrekt ist.
  • Du irrst: Bis in die 1940er Jahre sprach die RVO von Betriebsunfällen; die Berufskrankheiten standen also in der Tat eine gewisse Zeit im Schatten der Betriebsunfälle. Berufsunfall heißt der Arbeitsunfall in der Schweiz. Ich habe die drei Begriffe deshalb bewusst nebeneinander genannt.
  • Ja, aber man spricht ja verkürzt durchaus von Lärmschwerhörigkeit, Asbestose, Tropenkrankheit ohne die Ursache zu nennen. Deshalb das "meist".
  • Die Systematik unter 2 habe ich anhand der diversen BK-Listen aufgestellt.
  • Paragrafen im Text? Ansichtssache. Ich finde es so besser lesbar.
  • In einem Rechtsstaat sind alle staatlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar. Die erste Entscheidung trifft aber der UV-Träger und nicht etwa das Amt für Arbeitsschutz oder das Sozialgericht.
--Forevermore 22:22, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo,
  • Eine knappe Begründung, warum eine eigene Kausalitätstheorie gilt, wäre IMHO trotzdem angebracht.
  • Der Begriff "Beweislast" ist ein Rechtsbegriff. Man sollte klar unterscheiden, was Gericht und Verwaltung zu tun haben (nämlich: Ermitteln), und was das für den Betroffenen bedeutet (nämlich hieran mitzuwirken, soweit es ihm zumutbar ist, und evtl. mit dienlichen Anträgen auf ein Ergebnis hinzuwirken, das für ihn vorteilhaft ist). Letzteres hat aber nichts mit "Beweislast" zu tun.
  • Die Verwendung der richtigen Begriffe ist auch sonst wichtig. Historische oder nicht in Deutschland verwendete Begriffe sollte man als solche kennzeichnen. Ausgangspunkt ist die aktuelle Rechtslage.
  • Systematiken sollten mit Quellenangaben erfolgen.
  • Zitate aus Gesetzen sollen in der Wikipedia im Artikeltext erfolgen.
  • Nicht alle staatlichen Entscheidungen sind gerichtlich nachprüfbar, es gibt eine geringere gerichtliche Kontrolldichte, wo der Verwaltung ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum eingeräumt worden ist. Der Unfallversicherungsträger ist auch kein staatlicher Träger, sondern eine ÖR Körperschaft, also mittelbare Staatsverwaltung.
Es tut mir leid, daß ich erst jetzt mit alledem daherkomme, nachdem der Review schon beendet ist. Ich habe nicht gewußt, daß ein Review stattfindet, wollte meine Einwände nach alledem aber auch nicht einfach so in den Text "reindrücken". Ich bearbeite den Text jedenfalls gerne in dem Sinne, wenn das akzeptiert wird. Ich habe einige Jahre wissenschaftlich im Unfallversicherungsrecht gearbeitet. Aschmidt 00:23, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe leider keine Zeit, den Artikel in nächster Zeit wieder anzufassen. Tu dir also keinen Zwang an! --Forevermore 08:05, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
DONE. Aschmidt 00:19, 9. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Berufsunfall[Quelltext bearbeiten]

Der Arbeitsunfall heißt in der Schweiz Berufsunfall und nicht - wie im Artikel an einer Stelle behauptet - Betriebsunfall! --89.182.118.152 20:06, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung aus arbeitsmedizinischer Sicht: Prävention[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

aus Sicht der Arbeitsmedizin muss in diesem Artikel die Prävention wenigstens umrissen werden. Denn auch in der Gesetzgebung findet ja seit Mitte der 1990er Jahre der Gedanke Ausdruck, auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren einschließlich Berufskrankheiten nicht nur zu reagieren, sondern ihnen durch vorausschauende Arbeitsgestaltung vorzubeugen - insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie) und im SGB VII.

Deshalb habe ich mal ein paar Zeilen zu diesem Stichwort im Deutschland-Kapitel eingefügt. Bitte um entsprechende Ergänzung für die anderen Länder.

Viele Grüße --Mhm 17:11, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

-- Daran ändert auch die in autokratischer Manier versuchte Löschung durch einen Anonymus nichts. Es handelt sich auch nicht, wie jener meint, um allgemeine Ausführungen zur Prävention, sondern um ganz spezielle Hinweise zur Prävention der Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle. Dies ist übrigens keine deutsche Spezialität, sondern wird in allen im Artikel genannten Ländern auch so gesehen.

Also, Mister IP-Adresse, wir schreiben das Jahr 2007. Es reicht nicht mehr, die Asbest-Kranken in einem schönen Kuchendiagramm zu zeigen, sondern es gilt zu überlegen, wie man ihren allzu frühen Tod verhindern kann - nämlich durch gezielte Prävention von Berufskrankheiten.

Vielleicht, Mister IP-Adresse, möchtest Du ja mal ein bisschen recherchieren, bevor Du das nächste Mal nach Gutsherrenart entscheidest, was wohin gehört?

Viele Grüße --Mhm 18:47, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Daten der Eurostat-Erhebung über Berufskrankheiten in EU-Staaten sind sehr heterogen. Zum Beispiel lassen sie keinen Vergleich über Dauer, Schwere, Bedingungen für die Anerkennung und Umfang einer Entschädigung zu. Dies ist in der Publikation selbst nachzulesen.

Eine pauschale Zusammenfassung solcher Daten für "ganz Europa" und darauf gestützte Aussagen sind schlicht und einfach unzulässig und unseriös.

So ist zum Beispiel die Aussage, dass "innerhalb der EG-Mitgliedstaaten Sehnenscheidenentzündungen der Hand und des Handgelenks sowie die Epicondylitis („Tennisarm“) zahlenmäßig zu den häufigsten Berufskrankheiten gehören", einfach Unsinn.

Mit solchen Aussagen wird der an sich gute Artikel entwertet, nicht zuletzt weil Begriff und Definition der Berufskrankheit damit wieder völlig vernebelt werden.

Auch gut gemeinte politische Absichten, die vielleicht dahinter stecken, rechtfertigen eine solche Daten- und Fakten-Schwurbelei nicht.

Schöne Grüße --Mhm 00:18, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

--- Die BK Nr. 2101 der deutschen BKV ist folgendermaßen definiert: "Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können". Zu behaupten, dies wären mit die häufigsten BK in der EU, würde voraussetzen, dass die Erkrankten alle einschlägigen Tätigkeiten unterlassen mussten - nach dem BK-Verständnis im deutschen Sprachraum, wohlgemerkt. Dass in anderen EU-Ländern vielleicht eine Erkrankung Berufskrankheit heißt, jedoch mit anderen oder vielleicht gar keinen Konsequenzen in Richtung Präventionspflicht, Behandlung, Entschädigung oder Reha verbunden ist, kann ja durchaus sein. Aber dadurch wird - wie gesagt - die im Artikel gegebene Definition vernebelt, und der Leser weiß wieder nicht, woran er ist.

--Mhm 11:47, 1. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöne Grüße[Quelltext bearbeiten]

So, hier meldet sich der Anonymus zu Wort, der es gewagt hat, als IP-Adresse zu schreiben. Erstmal, Mhm, verbitte ich mir deinen arroganten Tonfall. So kannst du dich in deinem privaten Umfeld verhalten. Hier hat eine derart großkotzige Art nichts verloren.

Zur Sache: Die pauschalen Aussagen zur Prävention haben in diesem Artikel nichts verloren. Deshalb habe ich sie gelöscht und werde es gleich wieder tun. Nochmal zur Erinnerung: Der Artikel handelt von Berufskrankheiten, nicht von der Verhütung von Unfällen. Wenn du etwas zur Prävention beizutragen hast, dann schreibe es bitte in den richtigen Artikel.

Weiter: Dass die europäischen Daten nicht ohne Weiteres zu vergleichen sind, liegt auf der Hand. Wir haben eben vielfältige Rechtssysteme und damit auch verschiedene Definitionen von Berufskrankheit. Wieso die von dir, Mhm, zitierte Passage Unsinn sein soll, kann ich aber nicht nachvollziehen. Wäre schön, wenn derart pauschale Behauptungen auch durch Fakten untermauert werden würden.

--89.182.19.164 23:12, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Selbstverständlich gehört die Prävention zum Lemma Berufskrankheit! Nicht nur weil sie überall auch gesetzlich verankert ist, sondern weil die Voraussetzungen für die Prävention bei Berufskrankheiten ganz anders sind als bei der allgemeinen Gesundheitsvorsorge, die schädigende Noxe ist bei der Berufskrankheit bekannt und gut quantifizierbar. Die Prävention ist auch häufig die einzige Möglichkeit eine Berufskrankheit günstig zu beeinflussen, so ist etwa die Lärmschwerhörigkeit in keiner Weise heil- oder verbesserbar, man kann aber ihre Entstehung verhindern.

Also bitte die Streichung der Absätze über die Prävention unbedingt rückgängig machen!!

--Brunosimonsara 10:04, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Betonung liegt auf pauschal. Konkrete Informationen zur Prävention von BKen sind ja durchaus erwünscht, aber eben keine allgemeinen Ausführungen, dass Prävention eine wichtige Sache ist. Dafür gibt es eigene Artikel! --80.150.2.134 14:55, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also nochmals: nirgends sonst ist die Prävention in diesem Umfang und derart detailliert per Gesetz vorgeschrieben wie bei den Berufskrankheiten, vergleichbar war vielleicht die verpflichtende Pockenimpfung. Im apostrophierten "eigenen" Artikel Prävention steht was über Empfängnisverhütung etc., da ist nicht der geeignete Platz, der ist mit Sicherheit hier unter Berufskrankheit. Daher nicht löschen, allenfalls verbessern (ist allerdings zugegebenermaßen mit Arbeit verbunden - im Gegensatz zum Löschen)! --Brunosimonsara 21:37, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ob man einen Artikel verbessert, indem man irgendetwas hinzufügt, das irgendwie mit dem Thema zu tun hat, bezweifele ich. Der Artikel wird länger, ja. Aber wird er dadurch auch besser? Nicht unbedingt, es sei denn, man hält lange Artikel für per se besser als kurze Artikel. Ich sehe es halt anders und habe deshalb die Ausführungen zur Prävention, die mir unpassend erschienen, gelöscht. Klar, dass das dem Autor der gelöschten Passage nicht gefällt. Ich wäre auch sauer. Aber hier geht es ja letztendlich nicht darum, sich durch möglichst lange Artikelergänzungen zweifelhaften Nutzens zu profilieren, sondern darum, für die Allgemeinheit sinnvolle und verständliche Artikel zu schreiben. --89.182.10.253 18:18, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also vorneweg, ich bin nicht sauer und ich bin auch nicht der Autor der gelöschten Passage (was sich eigentlich leicht feststellen lässt). Ich versuche nur eine Dikussion zu führen. Aber mit "zweifelhaften Nutzens", "profilieren" usw. wird keine sachliche Duskussion geführt. Auch scheint mir das Argument "die mir unpassend erschien" nicht sehr diskussionsförderlich. --Brunosimonsara 19:06, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Tja, dann ist die Diskussion wohl zuende. --Forevermore 22:06, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Benutzer Forevermore ist schon längere Zeit inaktiv. Wer unterschreibt hier mit seinem Namen? --Mhm 11:53, 1. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]


Ach du liebe Güte, damit habe ich nicht gerechnet. Also, um das mal deutlich klarzustellen: Ich bin Facharzt für Arbeitsmedizin mit zwanzigjähriger Berufserfahrung, Dozent an einer arbeitsmedizischen Akademie und juristisch nicht ganz ungebildet. Deshalb hielt ich es für angebracht, diesen Artikel aus arbeitsmedizinischer Sicht zu ergänzen - wie von Forevermore weiter oben in dieser Diskussion schon einmal angeregt. Weshalb die Prävention von BKn in diesen Artikel gehört, hat Brunosimonsara schon deutlich gemacht, das brauche ich nicht zu wiederholen. Und nun kommt hier jemand, der nicht mal seinen Namen sagt, und löscht das. Es sei ihm zu "pauschal". Mein lieber Junge, Du hast den Abschnitt ja offenbar nicht mal gelesen, den Du hier immer wieder löschst. Übrigens, Schnuckiputzi (ich darf Dich doch so nennen?), Du hast noch was zu löschen vergessen: Im Abschnitt über Österreich - ich sag' aber nicht genau wo. Wenn Du den Text sorgfältig liest, dann findest Du es vielleicht heraus :-)

Liebe Grüße an alle Juristen (einige meiner guten Freunde sind welche) --Mhm 19:13, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gut, dass du etwas zu deiner Tätigkeit und deinen Erfahrungen schreibst. Ich hätte dich andernfalls in die Kategorie "pöbelnder Teenager" gesteckt. Wenn ich mir deine Diskussionsbeiträge so durchlese, erscheint mir das Prädikat "arroganter Arzt" aber ebenfalls passend. --88.70.56.240 20:20, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung[Quelltext bearbeiten]

Man glaubt es kaum: Die IP-Adresse 80.150.2.134, unter der hier jemand äußert, Prävention habe in einem Artikel über Berufskrankheiten nichts verloren, gehört zum Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften - mittlerweile fusioniert zum Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Ich erlaube mir, aus der Website der DGUV zu zitieren:

"Grundlagen der Prävention

Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Zeitgemäße Prävention folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschließt wie den Gesundheitsschutz." [1]

"Strategien der Prävention

Die deutsche gesetzlichen Unfallversicherung ist Teil des Systems der sozialen Sicherung (...). Ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereiche sind die "Prävention", die "Rehabilitation" und die "Entschädigung". Die Prävention verfolgt bei dieser Aufgabentrias das vorrangige Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden mit einem ganzheitlichen strategischen Ansatz." [2]

Vielleicht, oh Unbekannter, bist Du mit diesen Formulierungen einverstanden? Oder sind sie Dir zu "pauschal"?

Ist schon merkwürdig - weiß bei Euch im HVBG die rechte Hand nicht, was die linke tut? Oder bist Du ein Maulwurf? Oder ein Spin Doctor mit gespoofter IP, der die BGen abschießen will?

Nachdenklich grüßt --Mhm 00:42, 1. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte informiere mich, Mhm, wenn gegen dich ein Sperrverfahren läuft. Ich werde dann mit pro stimmen. --Forevermore 20:05, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich bin durch PVC auf diese Seite gestoßen. Es wäre interessant, etwas über die Gefahr beim Arbeiten mit diesem Stoff zu erfahren.--Explosivo (Diskussion) 08:47, 19. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Die gesuchte Information würde ich eher im Artikel PVC unterbringen, nicht in diesem Artikel hier. --Forevermore (Diskussion) 19:17, 20. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Neue BK 2016[Quelltext bearbeiten]

Medlung des BMAS

  • Leukämie durch Butadien
  • Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern

--Mager (Diskussion) 10:44, 23. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Grafik "Entwicklung des Berufskrankheitengeschehens ...."[Quelltext bearbeiten]

Die Grafik ist missverständlich.

  • Welchen Bezugsrahmen haben die Zahlen? Handelt es sich um Neumeldungen und -anerkennungen pro Jahr? Oder um die Gesamtzahl der Menschen mit Berufskrankheit (gemeldeter bzw. anerkannter) zum jeweiligen Zeitpunkt in Deutschland? (Eine weitere - bizarre - Lesart, die ich ausschließe, wäre, dass die Grafik die Anzahl der unterschiedlichen Berufskrankheits-Diagnosen nach ICD-10 zum jeweiligen Zeitpunkt anzeigt.) Dies muss auf jeden Fall aus der Bildunterschrift auf der Grafik oder im Artikel hervorgehen.
  • Der Begriff "Berufskrankheiten" ist hier irreführend, weil es sich vermutlich um Meldungen und Anerkennungen handelt.
  • Ist der orange gefärbte Bereich eine Teilmenge des blauen? Als Beispiel: Wurden 1990 ca. 60000 Fälle von Berufskrankheiten angezeigt und davon ca. 10000 anerkannt? Oder wurden 10000 anerkannt und weitere 60000 zwar gemeldet, aber nicht anerkannt? Ich vermute, der erste Fall trifft zu, dann muss die Grafik aber entsprechend beschriftet werden: "gemeldete Berufskrankheiten", "davon anerkannte Berufskrankheiten". Besser noch wäre "Meldungen von Berufskrankheiten" und "Anerkennungen gemeldeter Berufskrankheiten". Jóna Bók (Diskussion) 11:37, 4. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Nach 5 Jahren dachte ich, der Artikel könne ein Update gebrauchen. ;-) Mike Gimmerthal (Diskussion) 00:13, 24. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]