Diskussion:Berufstitel

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2001:A61:20A3:EA01:24A5:2565:9130:6B04 in Abschnitt Klempner / Flaschner
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Ich denke, hier fehlt noch der Verweis auf den Rechtsrat, Oberrechtsrat etc. für Juristen im Staatsdienst

sorry, diese Titel sind mir (und das will was heißen :-) völlig unbekannt. ie meinen vielleicht den "Justizrat" und "Oberjustizrat" deutscher Provenienz, die aber in Österreich nie existierten - leider! Es handelt sich hier nämlich um eine eklatante Ungleichbehandlung, ja geradezu Diskriminierung der rechtsberatenden Berufe! ;-) --Christianus 09:44, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Der Artikel enthält einige Ungenauigkeiten: Hofrat ist z.B. ein Titel für A-wertige Tätigkeit im (blgd.) Landesdienst, während er beim Bund für eine A-wertige Tätigkeit nicht existiert, hier wird man dafür Ministerialrat, der in der Aufstellung übrigens fehlt.

Der Hofratstitel existiert sehr wohl auch im Bundesdienst für Beamte der "Verwendungsgruppe A". "Ministerialrat" ist bloß der im Ministerialdienst seit jeher bestehende Titel für einen Beamten im Range eines Hofrates. Außerdem handelt es sich dabei um einen Amtstitel, keinen Berufstitel (="Ehrentitel")! --Christianus 12:35, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Amtsrat"[Quelltext bearbeiten]

Sorry, ich reverte nicht gerne, aber hier liegt eine Verwechslung vor. In Österreich gibt es einerseits den Amtstitel "Amtsrat". Dieser ist für Beamte der Verwendungsgruppe "B" (d.h. des "gehobenen Dienstes", also Maturanten) vorgesehen. Der nächsthöhere Titel über dem Amtsrat in der B-Laufbahn ist dann der "Amtsdirektor". Wenn ein B-Beamter "Amtsrat" ist, dann ist er es zu einem bestimmten Zeitraum seiner Karriere. Anders beim "C-Beamten" ("Fachdienst", Nicht-Maturanten mit/ohne mittlere Reife, z.B. Handelsschule, in "fachlicher" — also nicht bloß "sekretariatsartiger" Verwendung, um es einmal so auszudrücken). Ein Beamter mit dem einem "B"-Amtsrat vergleichbaren Dienstalter heißt hier "Fachinspektor" (das Äquivalent zum "Amtsdirektor" ist hier der "Fachoberinspektor". Wenn daher ein Fachoberinspektor besonders ausgezeichnet werden soll (typisch wäre das z.B. bei einem Leiter des Gemeindeamtes eines kleineren Dorfes - der wäre irgendwann typischerweise ein Fachoberinspektor), dann erhält er eben vom Bundespräsidenten (d.h. de facto von der jeweligen Landesregierung als "Dienstaufsichtsbehörde") den Berufstitel "Amtsrat" verliehen.

Früher konnte man das alles viel leichter unterscheiden, indem der "B"-Amtsrat als Amtstitel eben "wirkl. Amtsrat" hieß (so, wie ja auch der Hofrat als Amtstitel eines "A"-Beamten damals "wirkl. Hofrat" hieß), wogegen die bloßen Berufstitel Amtsrat bzw. Hofrat ohne das "wirkl." auskommen mußten. Seitdem im Bundesdienst die "Wirklichkeit" abgeschafft wurde (auf Landesebene existiert sie teilweise noch weiter), ist die Sache jetzt eigentlich nur noch für den gewiegten "Titologen" durchschaubar. Hoffe, das jetzt ein bisserl klarer gemacht zu haben.

Tituli Austriacorum Obsessio kann man da nur sagen ... ;-) --Christianus 13:42, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, das lieben die Ösis, viele schöne Titel, am besten noch mit einer glänzenden Krone auf dem Haupt! Und jeder Titelträger glaubt, dass ihn sein Nachbar dafür bewundert und beneidet. Ob das wirklich so ist? (Habe die Ehre, Herr Diktator. Eine Frage an ”Kommissar” Sigmund Freud.) 89.166.225.22 19:22, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Liste unvollständig[Quelltext bearbeiten]

es fehlen noch der Senatsrat, Obersenatsrat, Oberamtsrat...

Sorry, das sind alles Amtstitel, keine Berufstitel (=Ehrentitel). Senatsrat ist der Hofrat im Dienst des Landes (zugleich Magistrat der Stadt) Wien, ein Obersenatsrat ist das Wiener Pendant zu einem Sektionschef in einem Ministerium. Oberamtsrat ist gleichfalls ein Titel der Wiener Landesverwaltung, dem Amtsdirektor des Bundesdienstes vergleichbar. Reicht's? ;-) --Christianus 20:44, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

übrigens ist es durchaus erwähnenswert, dass sich manche, meist etwas größenwahnsinnige und schon mit Titlen ausgezeichnete, hohe Ministerialbeamte oftmals mit Exzellenz oder dergleichen ansprechen lassen, oder es wünschen, sie mit "untertänigste Verehrung" zu grüßen.

Die Anrede "Exzellenz" zu fordern, ist allerdings strafbedroht, da den sogen. "Habsburgergesetzen" von 1919 zuwiderlaufend. "Untertänigste Verehrung" ist eine boshafte Übertreibung. Nein, das wird's (außer bei einem völlig Verrückten) wohl nicht geben! "Meine Verehrung" hingegen ist gegenüber einem ranghöheren (oder wenigstens ranggleichen) Kollegen männlichen Geschlechts nicht ganz unüblich, und wurde von mir sicherlich schon hunderte Male floskelhaft verwendet. Das ist etwa so wie das "Küß die Hand!" gegenüber einer Dame, mit dem man in Pifkonien auch angeschaut wird, als wäre man der Komparserie der Sissy-Filme entsprungen, in Österreich hingegen ist es ein bisserl altmodisch, aber keineswegs auffällig (v.a. wenn man selbst schon 50 + ist). --Christianus 20:44, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

@ Christianus: Typisch Wiener! Auch andere Mütter haben hübsche Töchter und auch andere Städte in Österreich ihre Senats- (VIII) und (seltener) Obersenatsräte (IX) - aber, wie du sagst, das sind Amtstitel.

Da es keinen Wp-Eintrag "Amtstitel" gibt, hier noch etwas Hübsches - außer Amts- und Berufstiteln gibt's ja noch die sog. "Verwendungsbezeichnungen", die, so sie für ihn vorgesehen ist, der österr. Beamte an Stelle seines Amtstitels führen kann(§ 63 Dienstrechtsverfahrensgesetz (DVG) 1984. "Parlamentsdirektor" z.B. ist ein Amtstitel, "Parlamentsvizedirektor" ist hingegen eine Verwendungsbezeichnung. "Militärperson" ist der Amtstitel (!) für den militärischen Dienst (§ 152(1) DVG), die Dienstgrade vom Gefreiten bis zum General sind "Verwendungsbezeichnungen" (§ 152(2), die der "Herr Militärperson N.N." (???) demnach führen k a n n! Ein Widerspruch allerdings zur "Militärperson" in § 271(1): "Für Berufsoffiziere ist der Amtstitel 'Berufsoffizier' vorgesehen.

Übrigens, geschützte "Standesbezeichnungen" gibt es auch noch, wenigstens eine: "Ingenieur/in (Ing.)". Da existieren jedoch noch die "Bezeichnungen"(so IngG 2006, §§ 12ff.) "Diplom-HTL-Ing." und "Diplom-HLFL-Ing.", wobei extra kurios ist, dass das unberechtigte Führen der letzteren Bezeichnungen mit einer Geldstrafe bis € 7260 geahndet werden kann, das der doch geringerwertigen Standesbezeichnung "Ing." aber bis zu € 15 000 kosten kann (IngG 2006 §18 bzw. §5) Marschner 17:40, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

@Marschner:
Das mit Parlamentsdirektor und -vizedirektor ist schon irgendwie klar! Der Parlamentsdirektor ist ein Beamter der Dienstklasse IX (also einem Sektionschef entsprechend). Parlamentsvizedirektor ist "nur" ein Dkl. VIII-Beamter (also einem Hofrat bzw. Ministerialrat entsprechend), welche ansonsten in der Parlamentsdirektion "Parlamentsrat" heißt (die Würde des Hohen Hauses duldet offenbar nicht, daß ein Beamter dortselbst "Ministerialrat" heißt, und "Hofrat" geht bei aufrechten Parlamentariern ja noch viel weniger!). Um jetzt aus der misera plebs der übrigen Parlamentsräte jenen herauszukennen, der die Ehre hat, den Parlamentsdirektor im Normalfalle zu vertreten, trägt dieser eben die "Verwendungsbezeichnung" Parlamentsvizedirektor. Ist ja alles gaaanz einfach, wenn man's weiß (erfordert allerdings ein mehrsemestriges Studium in Titologie — einer der wichtigsten Dispziplinen der angewandten Sozialwissenschaften in Österreich ;-) --Christianus 17:55, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Klempner / Flaschner[Quelltext bearbeiten]

Kann man auch als Klempner - so man sich um die Republik verdient gemacht hat (Wiens Scheißhäuser saniert zum Beispiel) - so einen Berufstitel bekommen? Ich denke da an Geheimer Rohrrat oder Professor der Kloologie. Im titelgeilen Ösiland müsste da doch was möglich sein. (nicht signierter Beitrag von 92.76.80.10 (Diskussion) 03:03, 16. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Geheimräte gibt's nicht mehr, Technischer Rat könnte gemäß Liste drin sein, vielleicht auch Baurat h.c. oder, wenn man das mit seiner Firma gemacht hat, Kommerzialrat.--2001:A61:20A3:EA01:24A5:2565:9130:6B04 02:21, 24. Nov. 2017 (CET)Beantworten