Diskussion:Berufung (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Phallus Impudicus in Abschnitt Wer darf in Berufung gehen?
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Strafrecht[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eigentlich einen speziellen Grund, warum es gegen das Landgericht keine Berufung (und mithin nur eine Rechtsmittelinstanz, die Revision) gibt? Man möchte meinen, daß die Fälle beim Landgericht ja eigentlich die wichtigeren sind, also am ehesten genaueres hinschauen verdienen; und ausreichend Instanzen (Oberlandesgericht für die Berufung, BGH für die Revision) wären ja theoretisch vorhanden. Da muß es doch Aussagen dazu geben, und die gehören dann eigentlich auch in den Artikel hinein.--77.4.90.46 02:38, 14. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Weil das Landgericht angeblich gründlicher ist in der Tatsacheninstanz (weniger zu bearbeitende Fälle, mehr Richter in der Verhandlung). Letztlich einfach eine gesetzgeberische Entscheidung. --141.30.221.102 19:20, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 141.30.221.102 19:20, 29. Jan. 2016 (CET)

Zweck der Berufung.[Quelltext bearbeiten]

Die Spezialisten wissen es bestimmt schon, aber die brauchen ja den Artikel nicht. Für die andere wäre es nicht schlecht irgendwo im Artikel zu erwähnen, was ein Berufungsverfahren letztendlich bewirkt: wird vom Berufungsgericht ein neues Urteil gesprochen, oder wird nur das alte Urteil annulliert und das Verfahren an das ursprüngliche Gericht zurückgeschickt? 46.114.37.154 20:09, 6. Dez. 2014 (CET) Marco Pagliero BerlinBeantworten

Zurückverweisung ist nur möglich, wenn schwere (formale) Mängel in der ersten Instanz vorliegen. Sonst wird das Urteil aufgehoben und geändert bei begründeter Berufung oder die Berufung verworfen bei unbegründeter Berufung, womit das erste Urteil so bestehen bleibt. --141.30.221.102 19:21, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 141.30.221.102 19:21, 29. Jan. 2016 (CET)

Wer darf in Berufung gehen?[Quelltext bearbeiten]

Für mich als juristischen Laien wäre es spannend zu wissen, ob in jedem Prozess stets beide Seiten in Berufung gehen können oder nur eine. Bei Zivilsachen ist klar, dass beide. Bei Strafsachen - was mich überrascht hat - auch. Wie sieht es z. B. bei Sozial- und Verwaltungsgerichten aus? Darf z. B. das Jobcenter in Berufung gehen, um gerichtlich zugesprochene Sozialleistungen doch nicht zahlen zu müssen? Oder gibt es Fälle, wo der Rechtssicherheit des Bürgers zuliebe der Staat nicht in Berufung gehen kann?--Oudeís (Diskussion) 15:27, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten


Im öffentlichen Recht (zu dem auch das Strafrecht und das Sozialrecht gehören) können grundsätzlich beide Seiten Rechtsmittel einlegen.

Im Strafrecht: Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde in Vertretung des Staates (Bundeslandes)

Im Verwaltungsrecht: der Bund, die Länder, die Kommunen etc., je nachdem, welche Behörde den -angefochtenen bzw beklagten- Bescheid etc. zuständigkeitshalber erlassen hat;

Im Sozialrecht: die jeweilig zuständigen (beklagten) öffentlichen Träger (wie oben)

Im Finanzrecht: die jeweils für die Erhebung der Steuern und Abgaben zuständigen Stellen (wie oben)

Hinweis: Nicht die jeweilige Behörde (Jobcenter, Finanzamt etc.) legt die Berufung ein, sondern der jeweiligs zuständige Träger der Behörde, also i.d.Regel der Bund, das Land oder die Kommune. Die Behörden handeln nur in deren Auftrag.--Phallus Impudicus (Diskussion) 13:42, 3. Sep. 2020 (CEST)Beantworten