Diskussion:Beschlagnahme

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 93.195.219.97 in Abschnitt Rechtschreibung
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Beschlagnahme = Sache ?

Beschlagnahmt werden auch z.B. Daten. Dies erfolgt z.B. i.R. einer Datensicherung (forensisches Image) oder logischen Kopie der Daten auf Polizeieigene Speichermedien. Wird ein Rechner sichergestellt / beschlagnahmt sind die Beweismittel ja auch die enthaltenen Daten - nicht die Hard- und Software. (Ausnahme: Beschlagnahme mit dem Ziel der Einziehung, weil Tatmittel). Nur weil die Daten halt eben mit dem Rechner "untrennbar" verbunden sind, erfolgt die Sicherstellung der Hardware (Sache). --Andy.s



Was soll der Hinweis mit der Gefahrenabwehr? Hier steht, dass in den meisten Ländern nur eine Sicherstellung möglich wäre. Das ist aber so nicht richtig. Erstens ist, wie auch oben erwähnt, die Beschlagnahme ja ein Sonderfall der Sicherstellung und somit auch eine Sicherstellung und zweitens würde das bedeuten, dass die Polizei nur bei Freiwilligkeit der Betroffenen Sachen sicherstellen kann. Das ist aber faktisch falsch, da die Rechtsfolge ja eindeutig die amtliche Verwahrung darstellt und somit völlig belanglos ist, ob hier Freiwilligkeit vorliegt oder nicht. --Prof.Dr.Ziegenheimer 19:46, 19. Jun 2006 (CEST)

jetzt herausgestellt. alles klar? PVB 22:25, 19. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Pfändung - Beschlagnahme[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens sieht der Autor das Verhältnis von Pfändung und Beschlagnahme falsch. Die Pfändung ist eine Beschlagnahme zum Zwecke der Zwangsvollstreckung. Bei der Pfändung handelt es scih um den Oberbegriff der Inbesitznahme durch das Vollstreckungsorgan (bspw. durch Ingewahrsahmnahme oder Anbringen des Siegels durch den Gerichtsvollzieher). Die Aussage, dass Beschlagnahme ein Spezialfall der Pfändung bei Vollstreckung in Forderungen bedeutet ist daher meiner Ansicht nach falsch.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 79.204.113.37 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:07, 7. Okt. 2007 (CEST)) Beantworten

Ablauf in der Praxis[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand erklären - und möglicherweise auch in den Artikel einbauen - wie die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände praktisch erfolgt? Muss man die abholen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, werden die vorbeigebracht, per Post geschickt? (nicht signierter Beitrag von 188.96.247.93 (Diskussion) 22:57, 20. Jul 2010 (CEST))

Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens heißt es "Beschlagnahmung"! (nicht signierter Beitrag von 93.195.219.97 (Diskussion) 23:01, 19. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Der Gesetzgeber hat sich für Beschlagnahme entschieden - siehe § 98 StPO. Dss entspricht auch dem Sprachgebrauch bei den einschlägigen Benörden und bei den Gerichten. Pedwiki 23.08.2016

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Beschlagnahmeprotokoll der DDR-Zollverwaltung[Quelltext bearbeiten]

Die Kopie des Beschlagnahmeprotokolls der DDR-Zollverwaltung ist so schlecht, dass sie entweder nachgebessert oder ersetzt werden sollte. Obendrein ist im Artikel kein Bezug zu dieser Kopie zu finden. Die Beschlagnahme im Waren- und Postverkehr aus der BRD in die DDR erfolgte bei ausdrücklich seitens der DDR verbotenen Waren und Gegenständen mit dem Ziel der Einziehung, also der entschädigungslosen Wegnahme / Enteignung zu Gunsten der DDR. Ebenso wurde verfahren bei Verstoß gegen Formalien, so zum Beispiel

    • im Briefverkehr mit Geschenksendungen, für die nur der Versand in Paketen zugelassen war,
    • bei Überschreiten des Gewichtslimits.

Pedwiki 23.08.2016