Diskussion:Beschluss (EU)

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Es wird überhaupt nicht erklärt, was eine Entscheidung konkret ist. --Zumbo 14:05, 28. Nov 2004 (CET)

Wis sieht es denn aus in der EU? -- Sava 11:29, 23. Jun 2005 (CEST)

Der Rechtsakt "Entscheidung" als Grundlage staatlichen Tuns oder Unterlassens[Quelltext bearbeiten]

Der Rechtsakt Entscheidung soll eine Regelung in einem Einzelfall treffen. Zuständig für den Erlass von Entscheidungen sind der Rat oder die Kommission. Damit wird ein großer Unterschied zu Richtlinie und Verordnung offenbar: Der Entscheidung als Rechtsakt, also als Recht setzender Akt, fehlt schlicht die demokratisch-parlamentarische Legitimation. Denn in Artikel 37 Abs. 2 des EG-Vertrags heißt es: Der Rat erlässt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen, unbeschadet seiner etwaigen Empfehlungen. Weil das so ist, ist die Entscheidung in der Rechtsanwendungspraxis außerordentlich effektiv und deshalb für Rat und Kommission so wichtig.
Mit Rechtsetzungsakten durch Rat oder Kommission als Teilen der Exekutive nehmen diese Legislativaufgaben wahr. Das kann man Exekutivföderalismus nennen oder einen Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung sehen. --Datenralfi 15:01, 28. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Interessant in diesem Kontext, was Bobbio schreibt:

„Je höher der Verselbständigungsgrad der Bürokratie und je geringer die institutionellen Möglichkeiten zur Repräsentation und Vermittlung gesellschaftlicher Interessen- und Wertkonflikte im politischen System und zur wirksamen Kontrolle von Herrschaftspraktiken durch intermediäre Institutionen (Parteien und andere gesellschaftliche Organisationen) oder die politische Öffentlichkeit (Parlamente und Medien) sind, desto größer ist der Wirkungsraum „unsichtbarer Mächte“, d. h. der Arkanbereich „Arcana Imperii“ von Politik. ... Das führt in der Regel zur Herausbildung von amorphen Substrukturen politischer Entscheidungsprozesse („subgovernments“ oder „sottogoverno“), die die Prärogative parlamentarischer Repräsentativkörperschaften ebenso unterlaufen wie die Gewaltenteilung und das Öffentlichkeitsprinzip“

Bobbio 1984, S. 75-100

Soweit ein Beschluss eine Regelung im Einzelfall trifft, ist die Exekutive zuständig - also genau das Gegenteil von dem was du sagst. Würde das Parlament mitbestimmen, dann wäre das eine Verletzung der Gewaltenteilung. Verordnungen und Richtlinien sind Gesetzgebungsakte. Und hier (sowie in den Fällen, in denen Beschlüsse auch eher Gesetzescharakter haben) stimmt die Kritik, wie du sie geäußert hast. (Wobei auch der deutsche Bundesrat ein Paradebeispiel für Exekutivföderalismus ist.) --Taste1at 11:52, 22. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Hier fehlt doch was...[Quelltext bearbeiten]

"Auch im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werden Beschlüsse gefasst. So nimmt der Europäische Rat nach Art. 22 EU-Vertrag Beschlüsse über die strategischen Interessen der an " Die strategischen Interessen der EU müsste das wohl heißen... -- 46.115.21.185 17:18, 24. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

[1] Danke, --Taste1at 21:10, 24. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

hier fehlt doch was... und wie! was sind denn angenommene Texte mit der Überschrift «Entschliessung des Europa Parlaments vom usw. ...». Wie verbindlich? Wann bekommt der Bürger Früchte, dass er dieses Gremiums erstens wählt und dann hinterher noch bezahlt? Gibt es Friste, oder kann jeder wir in Diktaturen das machen, was ihm gefällt? Wie soll man Begriffe verstehen, die in der Landessprache (Deutsch) vorher nie definiert wurden, aber in den Texten vorkommen (offene Tür für Willkür)? Welcher Erwartungen kann der Europa-Bürger haben, wenn er sieht, dass das höchste Parlament, das, was er wünscht und selber vorschlage würde, beschlossen hat, das europäische Haufen, in welchem er lebt, aber ganz anders damit umgeht? Hinweis: ich komme mit dem Link auf der Seite Europa Parlament zu dieser Seite an, nachdem auch auf der Seite Europa Parlament kein Link für Entschliessungen vorhanden ist! Quatsch (21:24, 24. Feb. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Wie kommt es zu einer Vorlage?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel zu den EP-Fraktionen [[2]] steht, dass nur eine Fraktion das Recht habe, eine Beschlussvorlage zu erstellen / auf die Abstimmungsreise zu schicken.

  • nun kann ich hier nicht erkennen, wie es zu einer Beschlussvorlage kommt, geschweige denn dass sie notwendig wäre und nur Fraktionen eine erstellen könnten.
  • wo wäre das nachlesbar (damit es hier eingetragen werden kann)(der Link auf $114 AEUV hat mir nicht geholfen) -- 87.138.191.224 12:23, 2. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]