Diskussion:Besondere Leistungsfeststellung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von UKoch in Abschnitt Nur?
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Hessen?[Quelltext bearbeiten]

Wie verhält sich das ganze in Hessen? Hier wird nur erläutert, welche Fächer in Sachsen und Thüringen abgefragt werden. (nicht signierter Beitrag von 77.179.91.251 (Diskussion | Beiträge) 17:04, 24. Feb. 2009 (CET)) Beantworten

Nur?[Quelltext bearbeiten]

"[..]dass nur in der ersten Fremdsprache eine Prüfung abzulegen ist, geriet die BLF des Öfteren in die Kritik der Thüringer Medien." Was heißt hier nur? Woarauf bezieht sich das(Land) und ist das bei Realschulabschluss anders? Müsste das nicht irgendwie belegt werden?--Darktrym (Diskussion) 06:36, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Das frage ich mich auch. Ist vielleicht gemeint, dass die zu prüfende Fremdsprache nur die als erste belegte Fremdsprache sein darf und keine andere? -- UKoch (Diskussion) 23:29, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Länge der Prüfungen in Thüringen[Quelltext bearbeiten]

Deutsch: 210 min. Mathe: 180 min. NaWi:120 min --Richard U. (Diskussion) 20:21, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten