Diskussion:Besondere Lernleistung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 88.73.114.82 in Abschnitt Wahl des Faches
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Gewichtung der Besonderen Lernleistung[Quelltext bearbeiten]

Die Feststellung, dass das mündliche Kolloquium gleich viel zählt wie die schriftliche Leistung, trifft zumindest in Nidersachsen nicht zu. Hier wird die Leistung im Verhältnis 2/3 (schriftlicher Teil) zu 1/3 (mündlicher Teil) gewertet. (nicht signierter Beitrag von 217.253.122.229 (Diskussion) 12:31, 8. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Ebenso in Berlin. Dort geht das Kolloquium auch nur zu 1/3 in die Prüfungsnote mit ein. --Dicki92 23:27, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wahl des Faches[Quelltext bearbeiten]

gibt es eine Einschränkung bei der Wahl des Faches? (nicht signierter Beitrag von 88.73.114.82 (Diskussion) 05:24, 6. Feb. 2012 (CET)) Beantworten