Diskussion:Betriebliche Übung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 91.19.104.216
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Warum ist das ein einseitiger Rechtsbegriff? Entsteht nicht auch z.B. auch durch Handlungen des AN eine übliche Praxis, von der der AG nach Jahren annehmen kann, dass diese Teil der regulären Arbeit des AN wäre, so dass eine einseitige Änderung nicht möglich ist. Bsp.: AN bringt jeden Abend die Tagespost zum Postamt, über Jahre, plötzlich stellt AN das ein und behauptet das wäre ja gar nicht seine Arbeit, AG aber verweist auf "betriebliche Übung" aufgrund derer er zB ja auch das Gehalt vom AN festgelegt hätte - m.M. nach zu Recht! also - zweiseitig ? oder ? (bin kein Jurist) (-- Frank L. 217.5.250.34 16:29, 25. Jan. 2008 (CET)).Beantworten

Hallo: Das Bundesarbeitsgericht hat den Begriff der Betrieblichen Übung definiert: Betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden [BAG, 12.01.1994, 5 AZR 41/93]. Die betriebliche Übung ist nicht gesetzlich geregelt. Sie beruht auf der langjährigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Nach der vom BAG vertretenen Vertragstheorie werden durch eine betriebliche Übung (arbeits-)vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Leistungen begründet, obwohl es weder im schriftlichen Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung gibt noch eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde (Hensche, Arbeitsrecht).

Das, was der Arbeitnehmer schuldet, ist grundsätzlich im Arbeitsvertrag bestimmt. Auf Grund dessen kann der Arbeitgeber aber von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitsvertrages den Inhalt, Ort und Zeit nach billigem Ermessen bestimmen. Der Arbeitgeber kann also auf diesem Wege festlegen, wie/wann/wo der Arbeitnehmer was zu tun. In dem o.g. Beispiel kann der Arbeitgeber auf Grund von § 106 GewO vom Arbeitnehmer fordern, dass dieser abends die Post wegbringt, insoweit dies nicht gegen Bestimmungen des AV verstößt und billigem Ermessen widerspricht. Das Beispiel oben ist aber nicht auf jeden Arbeitnehmer anwendbar, da zu viele Details fehlen. Wo arbeitet diese Person? Als was arbeitet die Person? Azubi? Eine hochschwangere Frau? Eine Person im Rollstuhl? ...? ZUDEM: Wann genau bringt die Person die Post abends weg? Nach Dienstschluss? Bei festgelegten Arbeitszeiten hat der Arbeitgeber kein Recht darauf, dass sein Angestellter nach seiner Arbeitszeit die Post wegbringt. Das wäre durch § 106 GewO nicht durchzusetzen und würde der höchstrichterlichen Rechtsprechnung widersprechen.

VG Sven (Jurist) --91.19.104.216 11:46, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

falscher Link[Quelltext bearbeiten]

Hallo, die Verlinkung: Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber eine betriebliche Übung einseitig beenden? (PDF-Datei) http://www.sensalgo.com/drktb/dissneu/downloadindex/index-allg.php?download=Betriebliche+%DCbung.pdf

führt zur Fehlermeldung: File "/home/www/kunden/sensalgo.com/drktb/dissneu/downloadindex/index-allg.php" is writeable by others

Bitte um Korrektur

-- 77.22.68.2 21:21, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten