Diskussion:Betriebsinformatiker

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 88.217.198.167 in Abschnitt Genannte Voraussetzungen sind falsch
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Wieso erstellst/en Du/Sie...[Quelltext bearbeiten]

... nicht einfach eine objektive Wiki-Seite für den Betriebsinformatiker VWA. Die MODs hier hatten wohl eher Probleme, daß die VWA Werbetexte 1:1 übernommen wurden. BTW: Die Vergleichbarkeit des Betriebsinformatikers HWK mit einem Meisterabschluss, hat mittlerweile auch seinen Niederschlag darin gefunden, daß er wie der Meisterabschluss als Hochschulzugangsberechtigung gilt. Was die Rechtsnatur des VWA Abschlusses ging nicht aus den Wikiseiten hervor. Vollkommen unklar für mich ist das ein nur "Vergleichbar" mit einem Meisterabschluss keine Werbung ist und ein begründeter auf wissenschaftlicher Basis durchgeführter Lehrgang siehe Erläuterung unten Werbung ist, dabei wird jedem der sich frei informieren möchte die Basis der freien Willensbildung entzogen.

Bezüglich stellt sich immerhin die Frage was Werbung ist, die Aufzählung der Weiterbildungsumfänge wohl kaum.

Unverständlich vielleicht kümmert sich der Werbungsentfernende ja wieder um diesen Artikel und bringt ihn in Ordnung nach seinen Gedanken. Zur Werbung oder Wertung noch ein Hinweis über die Verwendung des Titels in Deutschland: siehe hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/BGBl102030s1547.pdf und dort im $35. (nicht signierter Beitrag von 217.7.203.191 (Diskussion | Beiträge) 17:45, 16. Nov. 2009 (CET)) Beantworten


Mir ist nicht klar weswegen der HWK Teil, der keine Werbung enthielt, sondern lediglich Verweise auf öffentlich rechtliche Prüfungsordnungen und Links auf Behördenseiten, mit dem VWA-Teil in einen Topf geworfen wurde und nahezu vollstaendig entfernt wurde. Ich habe den ursprünglichen Betriebsinformatiker (HWK) Beitrag als Entwurf wieder hergestellt und bitte um Freigabe. (nicht signierter Beitrag von 88.217.54.77 (Diskussion | Beiträge) 21:14, 7. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Begründung der erneuten Änderung[Quelltext bearbeiten]

zu dieser Änderung bitte ich auch zu beachten das hier VWA dann der Ansatz auch auch geändert werden sollte. Bei eingehender Recherche des Themas zu dem Fachstudiengang finde ich in den Dozentenankündigungen des Betriebsinformatikers (VWA) die übrigens ebenfalls online verfügbar sind, jedoch überwiegend Gelehrte die deutsche Dipl.-Ing. Doktoren und Professoren Titel tragen. Kann man jetzt daraus schliessen das (Ihrer "Meinung" nach) die Gelehrten ihr akademisches Niveau verändern, um dann dort zu unterrichten?

Leider ist auch die Ausführung der Ihrer "Meinung" nach ich zitiere "Die VWA ist quartär einzuordnen." nicht besonders hilfreich. Selbst Raithel, Dollinger, Hörmann beschreiben diese Form der Bildung in ihrem Standardwerk "Einführung Pädagogik" ebenfalls ein Buch für die Ausbildung an Hochschulen gedacht, diese Form der Bildung. Hier ist es jedoch unstrittig zu belegen das es nach Faktenlage ein "tertiärer Bildungsweg" in der Beschreibung anzuwenden ist.

Der in der Begründung Zitat "Das beworbene Hochschulniveau der VWAs ist nicht belegt und massiv umstritten." bedürfte einer genaueren Übersetzung da sich ein massiv umstritten nur sehr schwer visualisieren und ohne faktische Grundlage darstellen lässt.

Ausser acht gelassen wird hier scheinbar auch das dieses Bildungskonzept schon seit dem 19 Jh. besteht und immer wieder kulturellgesellschaftliche Diskussionen (Donninger 1928 und weitere) überstanden hat.

Als fortschrittlich beweist sich demgegenüber immer wieder der Zugang zur Form dieses Wissens: Ausdauer und hohe Eigenmotivation eigene Findung des Finanzierungsweges.

unstrittig ist: 1. die Fachliche Leitung erfolgt durch durch erfahrene Gelehrte von Universitäten, Fachhochschulen und anderen höheren Bildungseinrichtungen.

  • Belegt wird dies durch die vertragliche Beschreibung der Fachstudiengänge off- wie online. (Ist auch via Google zu finden !)

2.Wodurch jeweils neuestes empirisches und logisches Wissen in das Studium einfliesen kann. Dies erhöht das Niveau der Prüfungen und den hohen Lerneigenanteil des tertiären Bildungsweges.

  • siehe meine Erläuterungen oben

Mit viel Spannung auf eine sachliche und faktisch untermauerte Antwort entgegensehend.


" Betriebsinformatiker VWA ist eine berufliche Weiterbildung mit verschiedenen Studienschwerpunkten auf Hochschulniveau an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien. Erläuterungen dazu s.u. "

und

"Die fachliche Leitung erfolgt durch erfahrene Gelehrte von Universitäten, Fachhochschulen und anderen höheren Bildungseinrichtungen. Wodurch jeweils neuestes empirisches und logisches Wissen in das Studium einfliesen kann. Dies erhöht das Niveau der Prüfungen und den hohen Lerneigenanteil des tertiären Bildungsweges."

Bitte löschen. Das beworbene Hochschulniveau der VWAs ist nicht belegt und massiv umstritten. Ein tertiärer Bildungsweg wird nicht gegangen. Die VWA ist quartär einzuordnen. VWAs beschäftigen genauso "Berufspraktiker" wie andere Bildungseinrichtingen, werben jedoch mit ihrem (recht hohen) Professorenanteil.

Der Artikel wird von mir auf die Fakten beschränkt geändert.

--194.113.77.6 14:33, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Eine kommenatarlose Rückänderung einer begründeten und Kommentierten Korrektur war absehbar. Eine Rückänderung daher in meinen Augen nicht sinnvoll. So bleiben die Beschreibungen in diesem Artikel schlichtweg falsch. Schade...

--194.113.77.6 09:35, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

zu voraussetzungen:

entweder kapier ich da was nicht, oder der wiki eintrag ist fehlerhaft http://www.hwk-muenchen.de/74,0,1173.html;jsessionid=0a01015330e2ac73251f298f4f18bd9dbc855437ebab.e34Pbx0QaxyNe3qNaxeTc30Lbi1ynknvrkLOlQzNp65In0

Neues Säulenmodell zur Fortbildung zum Betriebsinformatiker (HWK) ab Herbst 2006 Durch den stark ansteigenden Einsatz der EDV in Klein- und Mittelbetrieben ist ein großer Bedarf an EDV-Führungskräften mit Fachkenntnissen entstanden. Betriebsinformatiker (HWK) sind wertvolle umfangreich ausgebildete IT-Führungskräfte und in der Lage, in Betrieben IT-Systeme zu projektieren, sowie einen Großteil der Anwendungs- und Organisationsprobleme im IT-Bereich zu lösen. Betriebsinformatiker planen und realisieren den effektiven Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen.

Die Fortbildung zum Betriebsinformatiker (HWK) besteht aus drei Säulen und baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und fundierten EDV-Grundkenntnissen, vergleichbar dem Computerschein A (HWK) auf. Die drei Säulen des Betriebsinformatiker (HWK) sind

  • Teil 1: Professioneller EDV-Anwender/in (HWK)
  • Teil 2: Netzwerk-Service-Techniker/in (HWK)
  • Teil 3: Anwendungsentwickler/in (HWK)

Im Teil 1 des Betriebsinformatikers, im Professionellen EDV-Anwender (HWK), wird Know How zur Rationalisierung des Office-Arbeitsplatzes vermittelt. Zudem lernen professionelle EDV-Anwender, Internet-Seiten zu gestalten und IT-Projekte zu steuern. Im Teil 2 des Betriebsinformatikers, im Netzwerk-Service-Techniker (HWK), geht es um die Projektierung von Netzwerken, die Planung und Betreuung von heterogenen Netzwerken unter Linux, Netware und Windows, sowie um Kenntnisse, welche zu Führungsaufgaben in IT-Projekten befähigen. Der Anwendungsentwickler (HWK) bildet den 3. Teil der Fortbildung zum Betriebsinformatiker. Als Programmierspezialist beherrscht der Anwendungsentwickler die Anwendungsprogrammierung mit VBA ebenso wie die Objektorientierte Programmierung mit VB.net. Abgerundet wird die Fortbildung zum Anwendungsentwickler durch die Programmierung fürs Internet.

Jedes der drei Module des Betriebsinformatikers schließt mit einer staatlich anerkannten Prüfung vor der Handwerkskammer für München und Oberbayern ab. Wer alle drei Prüfungen erfolgreich bestanden hat, darf sich Betriebsinformatiker/in (HWK) nennen. Die praxisorientierte Fortbildung zum Betriebsinformatiker (HWK) ist Meister-BAFÖG-fähig und kann über das AFBG mit ca. 30% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert werden!

Informationen zu Förderung gibt es im Internet unter www.meister-bafoeg.info. Gern senden, bzw. mailen wir Ihnen detaillierte Infoblätter zu den einzelnen Modulen zu. (nicht signierter Beitrag von 79.239.209.2 (Diskussion | Beiträge) 19:43, 27. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Hast Recht: hab den Eintrag angepasst. Das galt früher aber seit 2003 gibt es die neue PO

Fördermöglichkeiten[Quelltext bearbeiten]

...sind nicht mehr 48% sondern 55,5 %, wenn man Prüfung besteht (25% nach bestandener Prüfung).

Quelle: http://www.meister-bafoeg.info/de/172.php

Zitat: "Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent"

http://www.meister-bafoeg.info/de/204.php

Zitat: "auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen"

55,5 %

Prüfungsstücke werden zur Hälte gefördert

--91.11.237.63 10:24, 11. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Quelle: http://www.hwk-neumarkt.de/76,2083,1028.html

Es gibt noch wesentlich mehr Fördermöglichkeiten, welche aufgelistet werden sollten:

- Bildungsprämie - Bildungsgutschein - Weiterbildungsstipendium (sbb, Bundesministerium für Bildung und Forschung) - Bundeswehrförderung (bfd) - Berufsförderung Zivildienstleistender

Wenn Meister BaFöG aufgelistet ist, dann hätten die anderen Punkte auch ihre Daseinsberechtigung. --109.84.145.58 10:41, 25. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Weiterbildungsmöglichkeiten[Quelltext bearbeiten]

Nach welcher Rechtsgrundlage sollen Wirtschaftsinformatiker (HWK) in den gehobenen technischen Dienst kommen? Habe weder bei google, noch in TVL und BAT Eingruppierungs Tabellen etwas gefunden.

-- 84.149.108.230 22:35, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

§53 (Fortbildungsordnung) + §73 BBiG (Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes) Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ Juris Datenbank

-- 84.149.63.63 23:30, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Aber wo genau? Kann keine explizite Stelle finden, wo der WI HWK als Einstieg in den gehobenen Dienst langt.

-- 109.43.207.80 11:25, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

§ 16 BRRG "Andere Bewerber" und § 7 BLV, Basis ist eine Gleichstellung bspw. zu dem sogenannten Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt), die aufgrund der staatlichen Anerkennung des BI / WI möglich ist. Der Betriebsinformatiker ist quasi auf der Ebene Meister / Fachwirt, was u.a. auch schon die Meister-BaFöG Fördermöglichkeit und der bayerische Meisterpreis verdeutlichen. Der WI ist noch eine Stufe über diesem BI. Ob von anderer Stelle jedoch dies auch in der Praxis für eine Verbeamtung in den gehobenen Dienst ausreicht, hängt von den Entscheidungsträgern ab. Die Rechtsgrundlage wäre auf allen Fall gegeben. Die Stelle muss jedoch im übrigen auch vorhanden sein!

-- 84.149.62.244 21:03, 21. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich kann man an der Stellenausschreibung im Öffentlichen Dienst bereits erkennen, ob eine Stelle im Angestelltenbereich/Beamtenbereich aus der Gleichstellung zum gehobenen Dienst (TV-L E9-E12) rein für Hochschulabsolventen, oder auch für Leute mit "vergleichbaren Fähigkeiten" (meist Kombination aus bspw. einschlägige Ausbildung, staatl. anerkannte berufliche Höherqualifizierung => grob: was sich mit Meisterbafög fördern lässt, ist auch anerkannt, Berufserfahrung, fachspezifische Zertifikate => bspw. MSCSD, MSCSE, Red Hat Certified Engineer, SAP etc.,) geeignet ist (explizite Kennzeichnung). In der Praxis können also durchaus Betriebsinformatiker nach TV-L (Grundsatz: Vergütung nach Tätigkeit, nicht nach Qualifikation) zwischen E9 und E12 vergütet werden. So bin auch ich selbst als Systembetreuer (Schwerpunkt: SuSe/UNIX) mit BAT5b/Bewährungsaufstieg BATIVb eingestellt worden und auf E9 übergeleitet worden, ohne FH-Studium/Bachelor. Die Regel ist jedoch leider meist E5-E8. --109.43.231.237 13:49, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Verdienst[Quelltext bearbeiten]

Wären ein paar Anmerkungen zum möglichen Verdienst in Deutschland enzyklopädisch sinnvoll? Bspw.:

Der Verdienst richtet sich prinzipiell nach den üblichen Faktoren der IT-Branche wie Tätigkeitsbereich, Berufserfahrung und Unternehmen. Laut diverser Statistiken ist der Verdienst jedoch durchschnittlich höher als bei den gängigen IHK-Ausbildungsberufen und niedriger als bei Hochschulabsolventen IT-bezogener Studiengänge.

Quellen:

http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Betriebsinformatiker-Betriebsinformatikerin.html http://www.nettolohn.de/gehaltsvergleich/465-betriebsinformatikerin-betriebsinformatiker/1/haeufigkeit.html# http://www.gehalt-tipps.de/Gehaltsvergleich/Gehalt/Betriebsinformatiker/9979.html

--84.149.79.59 01:29, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Würde ich, so allgemein gehalten, befürworten.--H7 12:14, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten

---Der ganze Verdienst absatz wurde entfernt, weil er nur HITs auf die zugehörigen websites bringen sollte .. (nicht signierter Beitrag von 88.217.31.45 (Diskussion) 23:08, 25. Mär. 2012 (CEST)) Beantworten

Prüfungsinhalte[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte die korrekten Bezeichnungen der insgesamt 10 Prüfungsteile (A-Schein wurde übersprungen) aufgrund meiner BI-Zeugnisse der HWK vor mir liegen. Steht etwas richtlinientechnisch gegen die Änderung der Prüfungsinhalte in die tatsächlichen Bezeichnungen (evtl. noch mit Kurzbeschreibung wie bspw. extra Prüfung in Linux, Windows Server 2008, Access, Dreamweaver, .net, HTML/CSS/PHP/MySQL/Javascript, VBA etc.)?

--77.24.144.17 09:50, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Genannte Voraussetzungen sind falsch[Quelltext bearbeiten]

Die im Abschnitt "Voraussetzungen" genannten Punkte sind leider nicht richtig. Zum Beispiel wurde als Voraussetzung "Anwendungsentwickler" angegeben. Das widerspricht den Rechtsvorschriften der Handwerkskammer. Es scheint, als ob der Autor die "Gliederung der Prüfung" mit den Voraussetzungen verwechselt hat. 88.217.198.167 12:46, 14. Feb. 2017 (CET)Beantworten