Diskussion:Betriebsversammlung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Tilman Anuschek in Abschnitt weblink auf www.betriebsverfassungsgesetz.com
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Außerordentliche Betriebsversammlung[Quelltext bearbeiten]

Folgender Absatz wurde von Benutzer:62.153.240.131 hinzugefügt:

Auch die außerordentliche Betriebsversammlung findet während der Arbeitszeit statt und der Arbeitgeber hat Räume zur Verfühgung zu stellen. Es besteht aber kein Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltszahlung für diese Zeit! (Die Betriebsversammlung: So wirds gemacht)(Bund-Verlag)

Zumindest die erste Aussage steht im Widerspruch zu Aussagen im bestehenden Artikel. Bitte klären. -- Semper 08:11, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Der ganze Artikel "Betriebsversammlung" weist eine Menge Fehler auf. Der Betriebsrat "soll" keine Betriebsversammlungen durchführen, er ist gesetzlich dazu verpflichtet, einmal im Kalendervierteljahr eine solche Versammlung durchzuführen. Anderenfalls verstößt er gegen seine gesetztlichen Pflichten. "Außerordentliche" oder "unordentliche" Betriebsversammlungen gibt es nicht. Der Betriebsrat kann bis zu sechs Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit durchführen, weitere Betriebsversammlungen haben außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden. Weiterhin kann der Arbeitgeber keine Betriebsversammlungen im rechtstechnischen Sinne des Wortes durchführen oder einberufen. Die Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des Betriebsrats auf der dieser das Hausrecht hat. Der Arbeitgeber hat lediglich auf einer Betriebsversammlung im Jahr einen Bericht über die wirtschaftliche Lage usw. abzugeben. Darüber hinaus steht es dem Arbeitgeber selbstverständlich frei, Mitarbeiter-, Abteilungs-, Angestellten- oder sonstige Versammlungen durchzuführen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Betriebsversammlungen im Sinne der §§ 42 - 46 BetrVG. Wer wann wie lange redet, bestimmt ebenfalls der Betriebsrat. Er besitzt das Hausrecht in der Betriebsversammlung. Aus dem Teilnahmerecht von Gewerkschafts- oder Arbeitgeberverbandsvertreter folgt nicht unmittelbar ein Rederecht. Dies steht lediglich dem Arbeitgeber im Rahmen der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten zu. Ich würde vorschlagen, den ganzen Artikel neu zu schreiben. Bin allerdings neu hier, und weiß nicht, ob ich das einfach darf und wie das genau geht. 04.11.06 --Heinz.Biermann

weblink auf www.betriebsverfassungsgesetz.com[Quelltext bearbeiten]

Ich würde am liebsten den weblink auf die Seite www.betriebsrat.com insgesamt rausstreichen. Denn zum einen führt er nicht direkt an das Ziel, sondern erst einmal auf die Startseite eines kommerziellen Anbieters von Fortbildungsseminaren für Betriebsräte; erst über einen Umweg kommt man zu einer Downloadmöglichkeit für den Gesetzestext. Ich hab den Text runtergeladen (rtf-Fassung) und musste feststellen, dass er veraltet ist.

Da ich mich erst seit wenigen Tagen als Autor angemeldet habe, und noch nicht genau einschätzen kann, wie das hier gehandhabt wird, habe ich erst mal die beiden Links vertauscht (besserer nach oben) und habe den schlechteren Link kommentiert.

--Tilman Anuschek 01:04, 14. Okt. 2007 (CEST)Beantworten