Diskussion:Betroffener

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 129.13.72.153
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Das ist für dieses Lemma nicht nur mager, sondern völlig ungenügend. Der Begriff wird in allen Lebensbereichen verwendet, in denen jemand für unangenehm erachteten Erscheinungen ausgesetzt ist. --EvaK Post 15:10, 16. Apr 2006 (CEST)

Ja, sorry. Ich räume ein, dass der Artikel sehr mager ist. Hätte aber andererseits das zu Beschuldigter geschriebene inhaltlich wiederholen müssen. Insofern meinte ich, dass der Verweis ausreicht. Ausserdem hatte ich nicht bedacht, dass der Begriff Betroffener nicht nur im Ordnungswidrigkeitenrecht relevant ist. Im Hinblick hierauf bin ich nunmehr für eine Löschung des Artikels... :-( --js 20:36, 17. Apr 2006 (CEST)

Der Redirect darf nach Verschiebung sehr gerne bestehen bleiben. -- Callipides Disputatio δ 01:45, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Mir scheint, daß da öfter mal "Beteiligter" steht, wo "Betroffener" stehen sollte. --129.13.72.153 14:55, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten