Diskussion:Bewertungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Uwe Lück in Abschnitt Deutschland
Zur Navigation springen Zur Suche springen

--Cumaru 15:01, 11. Feb. 2011 (CET) Die beanstandete Formulierung wurde geändert.--Cumaru 15:02, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Zu den Bemerkungen der Edits [1] (dazu wird bemerkenswerterweise behauptet, bundesdeutsch sei ein nicht gebräuchlicher Ausdruck) und [2]: Keineswegs ging jeweils aus dem nächsten Satz hervor, dass es sich um ein bundesdeutsches Gesetz handelt, des Bundes kann es auch in Österreich und der Schweiz heißen, und beide haben ebenfalls Bundesgesetze, siehe dort. – Zwar steht es in der Infobox, ich halte es aber für ganz schlechten Stil, wesentliche Inhalte nur in der Infobox zu bringen; dass es sich um ein bundesdeutsches Gesetz handelt, sollte aus dem ersten Satz hervorgehen. – Angesichts von WP:Redaktion_Recht/Richtlinien#Warum wurde die Vorlage:Deutschlandlastig aus einem Artikel entfernt? ist mein "Kompromiss" {{Deutschlandlastig}} nicht so gut. --Lückenloswecken! 00:18, 30. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Tatsächlich finde ich nun in WP:Deutschlandlastige Artikel (Farbe von mir):

Falls ein Begriff oder ein Phänomen nur in Deutschland existiert, dann sollte der Einleitungssatz darauf hinweisen (Bsp.: Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland).

--Lückenloswecken! 19:48, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten