Diskussion:Bezugsrecht

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von AT in Abschnitt Wandelschuldverschreibung
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Artikelüberarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Habe den Artikel mal grundüberarbeitet. FRAGE: Brauchen wir da unbedingt diese 2 Rechenwege oder kann die jemand konsolidieren? Weiterer Artikelausbau samt Quellennachweise wäre wünschenswert. Drei Jahre alte Diskussionshistorie hab ich mal entfernt ;-) Beste Grüße Bahnemann 20:51, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Rundung beim Bezugsverhältnis[Quelltext bearbeiten]

Hallo, könnten wir bitte in diesem Artikel erwähnen wie die Rundung beim Bezugsverhältnis ausfällt!

Beispiel: Ich besitze 9 Aktien, wie viele Bezugsrechte erhalte ich bei einem Bezugsverhältnis von 5:1? Wird auf 2 aufgerundet oder abgerundet auf 1?

Diese Information habe ich bisher nirgends gefunden!

Danke Timothy da Thy 10:31, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich erhälst Du wahrscheinlich ersteinmal 9 Bezugsrechte, wobei 5 Bezugsrechte zum Erwerb einer neuen Aktie notwendig sind. Entweder kannst Du dann 1 weiteres Bezugsrecht hinzukaufen, um so eine 2. Aktie zu erwerben, oder Du kannst 4 Bezugsrechte verkaufen. Wie es im Fall, dass ein Kauf- bzw. Verkauf nicht möglich ist, weil z.B. kein börslicher Bezugsrechtehandel eingerichtet wurde, oder es sich bei dem Angebot um ein Open Offer handel, genau aussieht kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich vermute jedoch dann, dass entweder die Gesellschaft freiwillig Bezugsrechte zum Aufrunden verschenkt, wahrscheinlich jedoch eher der vergleichsweise geringe "Verlust" durch den Verfall der 4 Bezugsrechte in Deinem Fall in Kauf genommen wird. Aber eine sehr interessante Frage! Frag doch mal direkt bei der Investor Relations-Abteilung der Gesellschaft nach, die die Kapitalerhöhung durchführt. Ich bin gespannt auf das Ergebnis! Grüße Bahnemann 11:31, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wert des Bezugsrechts[Quelltext bearbeiten]

Es steht im Artikel:

Indem der Theoretical ex-rights price ermittelt und davon der Ausgabepreis der Jungen Aktien subtrahiert wird, lässt sich der Wert des Bezugsrechts ermitteln.

Muss man nicht vom "Alten Aktienkurs" den "Theoretical ex-rights price" abziehen, da der Wert des Bezugrechts den Wertverlust der Alt-Aktien der Altaktionäre ausgleich sollte(für den Fall, dass sie die Bezugsrechte verkaufen)? Für den Fall, dass das Bezugsverhältnis 1 ist, würde das nicht auffallen, abersobald dieses abweicht...

Gruß

Vielen Dank für den Hinweis, der mich dazu gebracht hat das ganze mal in einer Exceltabelle nachzupsielen. Der (rechnerische) Wert eines "ganzen" Bezugsrecht zum Bezug einer Aktie ist immer der TERP-Neuer Ausgabepreis, da dieses genau die Wertdifferenz darstellt zwischen den Kosten für die neuen Aktie und dem rechnerischen ersten Marktpreis. Deine Rechnung ist auch fast korrekt. Ja, das Bezugsrecht soll den Wertverlusst ausgleichen, allerdings wird dabei den Aktionären oft der Bruchteil eines Bezugsrechts eingeräumt (siehe auch Bezugsverhältnis). Um auf den rechnerischen Wert eines "ganzes" Bezugsrechts zu kommen muss man Deine Gleichung daher noch um dieses bereinigen. Zusammengefasst:
Wert eines "ganzen" Bezugsrechts = TERP - Ausgabepreis neue Aktien oder
Wert eines "ganzen" Bezugsrechts = (Alter Aktienkurs - TERP)/Bezugsverhältnis
Ist dieses so verständlich und nachvollziehbar, oder habe ich mich zur späten Stunde verrechnet?
Beste Grüße Bahnemann 23:55, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bezugsrecht (Technisch)[Quelltext bearbeiten]

Leider habe ich in diesem Artikel keinen Hinweis darauf gefunden, dass Dividenden auch über Bezugsrechte ausgeschüttet werden können. Dann hat der Aktionär die Wahl zwischen einer Dividende in Bar, wenn er die Bezugsrechte verkauft oder er übt die Bezugsrechte aus und erhält weitere Aktien des Unternehmens. Im Moment bin ich dabei Infos darüber zu suchen und den Artikel selbst zu erweitern, aber vielleicht gibt es jemand der mehr Erfahrung auf diesem Gebiet Bezugsrechte hat =) MfG --Jst1983 15:33, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Mir ist nicht ganz klar was Du meinst. Ich habe bisher noch keine Dividendenausschüttung über Bezugsrechte gesehen. Könnte es sein, dass Du die Stockdividende meinst? Dafür werden aber m.W. keine Bezugsrechte ausgegeben. --AT talk 16:57, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Stockdividende meine ich nicht. Auch wenn in Wikipedia etwas anders beschrieben ist eine Stockdividende eine Dividendenausschüttung in Aktien (hat wenig mit Gratisaktien zu tun ... wurde aber schon in der Diskussion zu Gratisaktie erwähnt). Was ich meine sind tatsächlich Bezugsrechte welche Wahlweise in Bar oder in Aktien umgewandelt werden können je nach Entscheidung des Aktionärs (Umwandlung in Aktien wäre einer Stockdividende ähnlich). Oft wir diese Art auch als Wahldividende bezeichnet. Meist steht eine Bank zwischen Aktionär und Unternehmen, die den Service dieser Wahldividende anbietet. Als Beispiel könnte ich Royal Dutch Shell (ISIN GB00B03MLX29) nennen, welche per 10.08.2009 Bezugsrechte (ISIN NL0009127950) ausgegeben hat. Das ganze ist irgendwie über ABN Amro gelaufen siehe: [1], ganz unten unter "Dividend reinvestment plan". Die Bezugsrechte dienen hierbei nur als Transportvehikle. --Jst1983 17:37, 25. Sep. 2009 (CEST) Edit: [2] dort wird die Wahldividende und andere Dividendenformen beschrieben beschrieben. --Jst1983 17:43, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Wandelschuldverschreibung[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt "Gründe für den Ausschluss von Bezugsrechten" steht, dass das Bezugsrecht bei einer WSV ausgeschlossen werden muss. Bin im ersten Semester an der Uni und sitze grad vor einer alten Klausuraufgabe, wo man berechnen soll, wie viele Bezugsrechte ein Altaktionär bei einer WSV erhält und wie viele Wandelanleihen er damit erwerben kann. Demnach müssten Altaktionäre ja doch Bezugsrechte bei einer WSV erhalten?! (nicht signierter Beitrag von 128.176.231.124 (Diskussion | Beiträge) 13:02, 14. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Du bzw. Deine Klausuraufgabe hat Recht gem. §221 AktG. Den Altaktionären ist für Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten ein Bezugsrecht einzuräumen. Dies kann nur durch Dreiviertelmehrheitsbeschluss der Hauptversammlung ausgeschlossen werden kann. --AT talk 13:24, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Vorschlag für die Abschnitte Hintergründe und Folgen für Investoren[Quelltext bearbeiten]

Ich würde im Abschnitt "Hintergründe" nach der gesetzlichen Vorschrift und der Erwähnung des Verwässerungseffekts noch den Ausgleich von Vermögensnachteilen erwähnen. Schließlich werden junge Aktien in der Regel unter dem aktuellen Börsenkurs der Aktie ausgegeben (Underpricing), was dazu führt, dass der Börsenkurs durch die Emission sinkt (der Mischkurs/TERP liegt in diesem Fall unter dem alten Börsenkurs der Aktie) und das Vermögen eines Altaktionärs sinkt. Dagegen finde ich, dass "Weiterhin ist es oft einfacher, bestehende Aktionäre zum Kauf zusätzlicher Aktien zu bewegen als komplett neue Aktionäre zu werben" kein Argument für Bezugsrechte darstellt - wenn es sowieso einfacher ist, bestehende Aktionäre zum Kauf zu bewegen, warum sollte ich dann neuen Aktionären noch zusätzlich durch Bezugsrechte den Kauf erschweren?

Im Abschnitt "Folgen für Investoren" würde ich den Satz "Folge des Ganzen ist, dass der Aktienkurs des jeweiligen Unternehmens stark oder weniger stark sinkt," auch ändern. Der Aktienkurs sinkt ja nicht wegen dem Verwässerungseffekt, sondern vor allem wegen Underpricing (siehe oben).

Wert des Bezugsrechtes[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Hintergründe gibt es meiner Meinung nach einen Fehler - und zwar steht zweimal "ganzes" Bezugsrecht wo einfach nur Bezugsrecht stehen sollte. Und zwar :"...lässt sich der rechnerische Wert eines "ganzen" Bezugsrechts ermitteln. Alternativ lässt sich dieser Wert eines "ganzen" Bezugsrechts auch durch die Division der Differenz aus Preis der alten Aktien und dem Ausgabepreis der jungen Aktien mit dem um 1 erhöhten Bezugsverhältnis errechnen." => dort müsste jeweils einfach nur "Bezugsrecht" stehen.

Auch die beiden anschließenden Formeln: Wert eines "ganzen" Bezugsrechts = (TERP - Ausgabepreis junge Aktien)/Bezugsverhältnis sowie Wert eines "ganzen" Bezugsrechts = (Alter Aktienkurs - Ausgabepreis neue Aktien)/(Bezugsverhältnis +1) sind so nur für den Wert eines Bezugsrechts richtig (d.h. "ganzen" müsste gestrichen werden).

Für ein ganzes Bezugsrecht lauten die korrekten Formeln: Wert eines "ganzen" Bezugsrechts = (TERP - Ausgabepreis junge Aktien) und Wert eines "ganzen" Bezugsrechts = (Alter Aktienkurs - TERP) * Bezugsverhältnis

Einfaches Beispiel zur Illustration: Anzahl alter Aktien= 1.000, Anzahl neuer Aktien = 250, d.h. BV = 4, alter Aktienkurs = 20, Ausgabepreis = 10 => TERP = 18, Wert eines Bezugsrechtes= 2, Wert eines "ganzen" Bezugsrechts (d.h. von vier "einfachen" Bezugsrechten) = 8