Diskussion:Bienenstichfall

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Wieso Revision bei Erfolg?[Quelltext bearbeiten]

"Der Arbeitgeber war dann in der Berufung (2. Instanz: LArbG Düsseldorf - 1. Dezember 1982 - AZ: 12 Sa 1311/82) erfolgreich mit seinem Antrag, die fristlos ausgesprochene Kündigung in eine fristgerechte umzudeuten.

Gegen das LArbG-Urteil legten beide Parteien Revision beim BAG ein." - Wieso legt der Arbeitgeber Revision ein, wenn er doch erfolgreich war? Gruß, --62.220.2.102 18:06, 24. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Vollständigkeit - wie entschied das Berufungsgericht?[Quelltext bearbeiten]

Der Vollständigkeit halber wäre es interessant zu wissen, wie das Berufungsgericht entschieden hat. Klar, es geht um das Grundsatzurteil des BAG, aber dessen Entscheidung musste schließlich trotzdem noch interpretiert werden - und wurde ja wohl auch vom Berufungsgericht, oder? -- craesh 17:34, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten