Diskussion:Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Daceloh in Abschnitt Umsatz- und Gewinngrenzen
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-- 84.155.159.36 (20:45, 19. Apr. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Seite wird zur Literatur- und Linkliste degradiert[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wird mittlerweile durch Literatur und Links bestimmt. Bei den Links habe ich entsprechend WP:WEB heute schon etwas aufgeräumt. Die verbleibenden Links müssten aber auch noch einmal gesichtet werden. Um die Literatur müsste sich auch noch jemand kümmern, vgl. Wikipedia:Literatur. Ach ja: Der Text verdient auch Weiterentwicklung. --TWH 22:17, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Habe heute einen Kommentar zum BilMoG ergänzt (Gelhausen u.a.), alle Veröffentlichungen bis 2008 (also vor den letzten Änderungen am BilMoG) gelöscht und den Rest alphabetisch sortiert. Hier müsste weiter gekürzt werden. Da ich die Veröffentlichungen teilweise nicht kenne, kann ich die Relevanz aber nicht prüfen. Ich denke aber, dass wir nach Erscheinen der verschiedenen Kommentare vor allem diese Kommentare dort stehen haben sollten. Aufsätze ergeben hier m.E. keinen Sinn. --TWH 20:19, 9. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Kritik fehlt[Quelltext bearbeiten]

Das BilModG ist einer der Schlüsselbausteine zur Lösung der sog. Bankenkrise - insbesondere die nachträgliche höhere Bewertung stiller Reserven verschaffte den Banken ja überhaupt erst die Möglichkeit, Lücken zum Nachweis der notwendigen Eigenmittel zu schliessen, ohne insolvent zu werden. Auch der nunmehr regelhafte Unterschied zwischen Steuer- und Handelsbilanz hat weitreichende Auswirkungen - beispielsweise bei der Miethöhenberechnung aus unterschiedlichen Bewertungen von Immobilien. Diesem Mangel an wertigen Informationen sollte dringend abgeholfen werden. --Martin (mhonline) 19:35, 16. Apr. 2013 (CEST)

Umsatz- und Gewinngrenzen[Quelltext bearbeiten]

Seit dem 1. Januar 2016 gelten als Grenzwerte nicht mehr 500.000 € Umsatz oder 50.000 € Gewinn, sondern 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn. Siehe § 241a HGB --Mammut74 (Diskussion) 23:29, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Dies Werte betreffen aber nicht das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, sondern das Handelsgesetzbuch und Bürokratieentlastungsgesetz.--Daceloh (Diskussion) 20:02, 13. Jul. 2016 (CEST)Beantworten