Diskussion:Bildschirmarbeitsverordnung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 2001:8D8:1FF:F000:14AC:20F3:5CA0:8AA7 in Abschnitt Schutz vor fremden Blicken auf den Bildschirm
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Quellenangabe zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz[Quelltext bearbeiten]

Sehr gut, das einzige was mir fehlt, ist eine Quellenangabe, Adresse oder ein Link zur genannten EU-Grundlage "EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz". (Max Zürcher, CH-3098 Köniz, 26.11.2005)
(Der vorstehende Beitrag stammt von 84.227.187.47 – 17:05, 26. Nov. 2005 (MEZ) – und wurde nachträglich signiert.)

Schutz vor fremden Blicken auf den Bildschirm[Quelltext bearbeiten]

Muß der Arbeitgeber dafür sorgen, daß der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz so einrichten kann, daß nur er den Bildschirminhalt einsehen kann und nicht z.B. am Arbeitsplatz vorbeilaufende Personen? Ansonsten könnte ja die permanente potentielle Beobachtung und Überwachung zu psychischer Belastung führen. (nicht signierter Beitrag von 2001:8D8:1FF:F000:14AC:20F3:5CA0:8AA7 (Diskussion | Beiträge) 09:06, 17. Feb. 2015 (CET))Beantworten