Diskussion:Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992

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Hinweis zu den in der Wikipedia vorgestellten Verkehrszeichen: Die in dem Artikel dokumentierten Zeichen und Zusatzzeichen orientieren sich ausschließlich an den Vorgaben des Gesetzgebers, wie sie im Bundesgesetzblatt, im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung veröffentlicht werden. In sehr seltenen Fällen können auch Ländergremien bundesweit gültige Zeichen erlassen.

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Gab es je ein offizielles Zusatzzeichen „Fahrrad frei Mofas nicht“?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin in meiner Stadt (Saarbrücken) beim Kartografieren für OpenStreetMap schon einige Male auf ein merkwürdiges weißes Zusatzschild mit Fahrrad-Piktogramm gestoßen (das dem Piktogramm aus dem VZ-Katalog 1971–1992 entspricht, daher frage ich hier nach), meist unter einem Fußweg-Schild 239, das ich in keinem VZ-Katalog finden kann. Es scheint also eine Kombination aus den Zeichen 1971er/1977er Zeichen 723 und 860 zu sein.

Meine Frage: gab es dafür auch mal eine eigene Nummer, oder waren solche Kombinationen immer möglich, auch ohne eigene Nummer? Oder ist das eine „Eigenkreation“ der Stadt/Kommune? Ich frage bloß, weil ich es gerne korrekt bei OpenStreetMap eintragen würde (derzeit ist es eingetragen mit „trafficsign=DE:239,1022-10“, also mit Nummern aus StVO 2017: https://www.openstreetmap.org/node/9127638193, und ohne eine Nummer für das „Mofas nicht“ ... was wahrscheinlich sowieso wegen Zeichen 239 obsolet und überflüssig ist – aber das ist ein anderes Thema).

Nebenfrage: sind solche veralteten Zeichen (mit altem Fahrrad-Piktogramm) eigentlich noch gültig bzw. falls es dieses Zusatzzeichen in dieser Kombination offiziell gar nicht gab? Und würde damit rein rechtlich das gesamte Zeichen seine Gültigkeit verlieren oder nur das Zusatzzeichen (ist es also am Ende nur noch ein für Fußgänger erlaubter Weg)? Das wäre auch für die Eintragung bei OpenStreetMap relevant (Angabe der Zugangsbeschränkungen für den Weg) ...

Foto: (nicht signierter Beitrag von Goodidea (Diskussion | Beiträge) 17:26, 6. Okt. 2021 (CEST))Beantworten

Das von Dir angesprochene Zeichen - damals meist noch "Schild" genannt - berief sich offensichtlich auf eine regionale Anordnung örtlicher Behörden. Das Schild hatte kein Nummer und ist, wenn es ansonsten den Vorgaben des Verkehrsblattes der DIN und der StVO entspricht, somit rechtsgültig gewesen - und wohl weiterhin gültig. Über die Gültigkeit historischer Zeichen der StVO 1971 gibt es spätestens seit Ramsauer und dem mißglückten "Schildertausch" 2010 wohl Einigkeit: Ja, die alten Zeichen besitzen weiterhin ihre Gültigkeit, außer solchen, die bereits außer Dienst gestellt wurden, aber noch immer im öffentlichen Raum hängen. Da gibt es natürlich auch wieder Spielraum - so z.B. bei außer Dienst gestellten Rollstuhlfahrer-Zusatzzeichen. --Mediatus 19:18, 6. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für die Infos! Und sorry für das Vergessen der Signatur ... --Goodidea (Diskussion) 15:58, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten