Diskussion:Billigkeit

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Der Link unter "Grundsätzliches zum Begriff" - "Haltungen", ...[Quelltext bearbeiten]

...führend zu "Einstellung (Psychologie)" in "Haltung" geändert. Die psychologische Definition und Ausdifferenzierung kann nicht als Erklärung eines in philosophischem Zusammenhang verwendeten Begriffs verwendet werden. Es gibt bücherweise Auseinandersetzungen in der Philosophie (feste Haltung, Enthaltsamkeit, ...), die auch unterschiedlich sind. Am treffensten ist dann wohl - auch wenn sehr grob - die kurzphrasige Definition bei "Haltung" als persönliche Meinung zu einer Angelegenheit. Oder man sieht sich ein wenig in der Philosophie um.(nicht signierter Beitrag von Trexpro (Diskussion | Beiträge) 00:18, 4. Sep. 2008 (CEST))[Beantworten]

Einleitungssatz unscharf[Quelltext bearbeiten]

Der Einleitungssatz ist falsch bzw. schon eine bestimmte Interpretation der Billigkeit, die man nicht teilen muss. Die Rede vom "natürlichen Empfinden" ist bekanntlich gefährlich bis beliebig.

Treffender etwa Höffe: "Die Billigkeit ... bedeutet eine gerechtigkeitsgebotene Korrektur in Sonderfällen." (Höffe, Otfried: Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung. Beck, München, 3. Aufl. 2007, S. 59).

Wie man zu dieser Korrektur des allgemeinen Gesetzes gelangt und wie dies normtheoretisch zu deuten ist, ist im Zweifel streitig. --Hans-Jürgen Streicher 17:59, 1. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

2. Absatz an zu prominenter Stelle[Quelltext bearbeiten]

Der 2. Absatz mit dem Ausflug ins lateinische Recht ist dort m.E. an zu prominenter Stelle. Man mag ihn in einen eigenen Abschnitt Billigkeit im lateinischen Recht unterbringen. --Hans-Jürgen Streicher 17:59, 1. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

sprichwort: recht und billig (nicht signierter Beitrag von 84.226.19.28 (Diskussion) 22:12, 11. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Recht als Luxus der zurückgenommen sein muss.[Quelltext bearbeiten]

Unvereinbar sind solomonischen Recht(Auge um Auge) und billiges Recht. Es ist erwachsen aus Kriegen, und der Erholungszeit nach diesen.

Das ist insoweit wichtig, denn um Billiges Recht zu verstehen, muss man sich vom Luxus des Bestrebens nach Gerechtem Recht trennen und sich der Not beugen.

Er hat mit dem Sozialisierungsanspruch zu tun, der vieles auf Viele, nicht auf wenige verteilt, nicht um Rechtens Willen Gesundheit mindert.

Beispiele sind das Wehrgeld, als Ausgleich für im Kampf Getötete und Abtretung der Blutfehderechte. Die immer Gültigkeit behalten! Egal welches Trivialrecht sich anmaßt Bestand zu haben. Und nur durch die Vermischung aller Völker aufgelöst werden mit der Zeit, aber nicht durch Recht oder Gewalt, sondern durch Kalkül.

Zu einem bestimmten Punkt zeigt sich eine vollständige Unvereinbarkeit zwischen Explizitem Recht (Bibel)(Tat=Strafe) und Billigem Recht(Recht=Abwendung/Milderung).

Temüdschin legte das so aus, das wenn man schon töten muss, dann mit äusserster Grausamkeit gegen denjenigen der einen dazu zwingt, um der Abschreckung ein Maxima zu geben.

Was ist man bereit wofür zu opfern, dabei ist Sinnzweck überhaupt nichts und niemanden opfern zu müssen. Auch wenn Strafe über eine Tat Not wäre, bleibt die Behebung der Schadfolgen wichtiger.

Ein simples Kriegskalkül Billiges Recht ist Kriegsrecht. Leben ist Krieg in Ewigkeit

--Söldnerschwein_/()/)--(nicht signierter Beitrag von 217.255.130.81 (Diskussion) 13:27, 9. Jul. 2017 (CEST))[Beantworten]

Billig vs. Preiswert[Quelltext bearbeiten]

Billig umgangssprachlich hier mit "preiswert" und "günstig" gleichzusetzen ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Im Gegenteil wird hier heute deutlich unterschieden zwischen z.B. billiger Ramschware und Qualitätsware die ausnahmsweise mal unterhalb des üblichen Marktpreises, also günstig bzw preiswert zu haben ist. Ein Blick in den Duden ist da hilfreich--Ciao • Bestoernesto 06:25, 12. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

allgemeiner Rechtsgrundsatz[Quelltext bearbeiten]

Billigkeit ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz. Das deutsche Recht ist nur ein staatliches Recht neben vielen. Auch im kanonischen Recht soll die "kanonische Billigkeit" immer das "oberste Gesetz der Kirche" (can. 1752 CIC/1983) sein.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 12:35, 17. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]