Diskussion:Birgitt Bender

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Rudolfox in Abschnitt Begriffserklärung Volljurist
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Homosexualität[Quelltext bearbeiten]

Ist so eine Information eigentlich relevant? Ich hab das mal eingefügt, weil ich das auch auf den Wikiseiten von anderen Abgeordneten gesehen habe. Leider habe ich bei der Quellenangabe erstmal etwas herumgemurkst, weil ich noch nicht so wiki-erfahren bin. Ich bitte um Nachsicht.

--131.111.242.65 (02:32, 13. Apr. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Anthroposophie, Homöopathie oder Akupunktur[Quelltext bearbeiten]

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,730444,00.html

Relevant? Frau Bender ist der Ansicht, dass Anthroposophie, Homöopathie oder Akupunktur gleichberechtigt in der medizinischen Versorgung berücksichtigen werden sollten. Also auch abrechungstechnisch über die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten. Dank+Gruß--Bene16 20:06, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Begriffserklärung Volljurist[Quelltext bearbeiten]

Bitte was ist ein Volljurist? :-) Nachbessern! (nicht signierter Beitrag von 129.143.39.66 (Diskussion) )

Ein Volljurist ist jemand, der beide juristischen Staatsprüfungen abgelegt und damit die Befähigung zum Richteramt erlangt hat. Das ist ein üblicher Begriff. --Mogelzahn 23:17, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Das ist völlig richtig, Mogelzahn, und die meisten sollten es wissen. Noch besser ist die jetzige Fassung des Artikels mit "1. und 2. Juristischen Staatsexamen" - das ist das formal Korrekteste. Gruß --Rudolfox 14:45, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten
An alle: neue Diskussionsbeiträge bitte immer unten anhängen - habe es jetzt so geändert. --Rudolfox 14:48, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten