Diskussion:Bitstromzugang

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 178.6.114.29 in Abschnitt Kosten
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Entwirren[Quelltext bearbeiten]

Leider ist der Artikel noch immer völlig unleserlich. Dies liegt (nach meiner Meinung) an einer mangelhaften Aufbaustruktur des gesamten Textes, zum anderen an zu langen und verschachtelten Sätzen. (Das Thema ist für Einsteiger wegen der vielen unbekannten Begriffe ohnehin nicht einfach zu erfassen, da käme eine einfachere Textstruktur sehr gelegen.)--- 5 Minuten später: Ich muß mich leider korrigieren: Der Text taugt nichts! Sorry, dass ich es so hart formuliere. Man muß es aber einfach so sehen, wenn man den gesamten Text, wie ich jetzt, streckenweise 5 bis 10 mal durchgelesen hat. Er bedarf einer dringenden Überarbeitung! Bitte entschuldigt, da ich keine konstruktivere Kritik anbringen konnte. (Joachim, 14.Sept.2010) (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.132 (Diskussion) 22:13, 14. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Durch diverse Änderungen ist in dem Artikel ein ziemlich unlesbares Gemisch entstanden: Regulierungsfragen und Technik gehen durcheinander, es ist nicht klar, was es heute als Bitstromzugang in Deutschland gibt, und was noch entstehen soll. Neue Abkürzungen stehen ohne Erklärung da. Demnächst werde ich das mal neu gliedern, und dabei einiges, was von einer IP kommentarlos gelöscht wurde, wieder herstellen, und anderes wieder löschen. Besonders wichtig scheint mir, die Regulierungsfragen in einen eigenen Abschnitt zu tun, weil dann hoffentlich die Missionare sich auf diesen Abschnitt beschränken. Fink 10:06, 30. Mär 2006 (CEST)

Sehr richtig, ist mir auch aufgefallen. Ich kann einigen Input liefern. Ich hatte vergessen einen Kommentar beizufügen (bei meiner kleinen Änderung), tut mir leid. Der Bitstromzugang ist tatsächlich in Deutschland noch nicht exakt definiert. Man kann sich im Prinzip erstmal nur auf die Vorgaben der Europäischen Kommission abstützen. Das ist dann erstmal nur marktwirtschaftlich definiert, leider gibt es noch keine konkreten technischen Beschreibungen. Eine Trennung zwischen Regulierung und technik ist auf jeden Fall sinnvoll. --Catbert 10:36, 30. Mär 2006 (CEST)

Ich habe Deinen Artikel T-DSL-ZISP gesehen. Es freut mich, dass es den Artikel jetzt auch gibt, habe ihn gleich etwas angepackt, aber nicht wesentlich, wie ich hoffe. Weiterer Input immer willkommen! Was hältst Du von Bitstream (Telekommunikation) und der dort formulierten Definition des Bitstromzugangs ? Fink 22:25, 30. Mär 2006 (CEST)

Hallo, ich kann für die anderen Zugänge zu DSL-Kunden auch noch was definieren. Kommt noch. Nur zu deinen Änderungen: T-DSL-ZISP ist kein Bitstromzugang! Er ermöglicht keine definierten Übertragungsparameter (wie Bandbreite, Laufzeiten, Jitter etc). Der Verkehr wird von der IP-Plattform der Telecom zur IP-Plattform des ISP ohne Management des Netzes übergeben. Dies entspricht damit nicht dem Verständnis eines Bitstromzugangs. ZISP, ISP-Gate und OC sind "nur" Zugangsmöglichkeiten anderer ISP zu Telekom-DSL-Kunden. Die exakte Definition eines Bitstromzugangs - oder Bitstream - scheint mir das Problem zu sein. Das ist auch in dem anderen Beitrag so. (Hatte ich noch gar nicht gesehen.) Der scheint mir etwas veraltet zu sein und auch auf die Resale-Produkte abzuzielen und nicht Bitstrom. Auch sind einige regulatorische und EU-Aspekte unsauber dargestellt. Ich denke, dass man das alles unter diesem Beitrag gerade ziehen kann. Die Hauptschwierigkeit ist wahrscheinlich das Verständnis des Begriffs Bitstrom. M.E. ist in der öffentlichen Wahrnehmung die regulatorische Bedeutung das Hauptelement. Darauf beziehen sich jedenfalls (fast) alle Veröffentlichungen. Man kann das natürlich auch rein technisch sehen. Jeden Datenstrom zwischen einzelenen Netzelement kann man als Bitstrom definieren (und sei es zwischen Rechner und Modem). Daher kommt wahrscheinlich auch die Vermischung mit ZISP und ähnlichen Zugangsvarianten. Ich werde mal ein paar Vorschläge machen. --Catbert 05:38, 31. Mär 2006 (CEST)

Ich denke, Du siehst das richtig und werde mir Deine Vorschläge gerne angucken. Was die Terminologie (Definition eines Bitstromzugangs) betrifft, so orientiere ich mich in erster Linie an den technischen (und technisch sinnvollen) Möglichkeiten, die die im Artikel verlinkte Web-Grafik anzeigt, und die ursprünglich wohl aus den Verhandlungen der Bundesnetzagentur kommt. Grafiken sagen mehr als 1000 Worte. Ein Bitstromzugang ist kein Vorleistungsprodukt. Vorleistungsprodukte (haben wir keinen besseren Begriff ?) können aber auf Bitstromzugängen beruhen. In dem Sinne ist auch T-DSL-ZISP die technische Variante eines Bitstromzugangs. Mit dieser Begriffsbestimmung kann man die erste wichtige Unterscheidung machen zwischen Entbündelung, Line-Sharing und Bitstromzugang. In zweiter Linie kommen dann die regulatorischen Vorgaben hinzu, die zu einer Ausgestaltung der Bitstromzugänge führen (wobei es trotz der Rahmenregelung der EU sicher nationale Unterschiede geben wird). Fink 10:54, 31. Mär 2006 (CEST)

Ich werde mir etwas überlegen. Der Bitstromzugang soll eine Anbindung eines alternativen Anbieters an den Endkunden ermöglichen. Es stimmt, das dies in dem Zusammenhang mit Line-Sharing und Entbündelung zu sehen ist. Die entsprechenden Texte müssen noch überarbeitet werden, um die Zusammenhänge besser dazustellen. ZISP, ISP-Gate und OC haben aber nichts mit dem Teilnehmeranschluss zu tun. Sie bieten Leistungen, die nach dem BB-PoP aufsetzen und beinhalten nicht den T-DSL-Anschluss. Daher können sie auch kein Bitstromzugang sein. Dies wurde auch im Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde 2002/2003 so dargestellt und ist auch in der verlinkten Grafik ja auch richtig eingezeichnet.(farbige Pfeile). Auch die in den AGBn vorhandenen Leistungsbeschreibungen dieser Produkte stellen das so dar. Das mag zwar alles sehr spitzfindig klingen, aber zur Unterscheidung Line-sharing, Entbündelung, Bitstrom wird das wichtig, um konsitent zu bleiben. Aber wie dem auch sei, das lässt sich alles detailliert und präzise darstellen. Das wird sich bei den Erklärungen schon alleine ergeben. Ich werde mal versuchen, einige aktuelle Grafiken und entsprechende Standards zusammenzusuchen.--Catbert 14:08, 31. Mär 2006 (CEST)

Ach ja, ganz vergessen, die heißen wirklich Vorleistungsprodukte. Vielleicht sollte man dazu auch eine Begriffsdefinition erstellen. --Catbert 14:43, 31. Mär 2006 (CEST)

Super, dass Du das machen willst. Gegen Deine Sichtweise habe ich auch keinerlei Einwand. Der Unterschied zwischen dem aus Regulierersicht (EU, national) erforderlichen Bitstromzugang und den bisher vorhandenen Angeboten der dominierenden Netzbetreiber sollte möglichst klar sein. Das finde ich nicht spitzfindig, überhaupt nicht. Dass die Vorleistungsprodukte im Fachjargon so heißen, ist klar. Wenn sich der Begriff ganz vermeiden liesse, würde mE der Text leichter verständlich. Leider ist mir noch nichts eingefallen. Fink 15:31, 31. Mär 2006 (CEST)

Die Marktbezeichnung (Markt Nr. 12) der BNetzA bzw. der EU-Kommsion stimmt nicht mehr. Der Markt "Breitbandzugang für Großkunden/Bitstromzugang" ist jetzt Markt Nr. 5

siehe Link:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2e0164bce154faff893fa571b7b6127f,0/Die_Bundesnetzagentur/Aktuelle__Anhoerungen_of.html#14506

entbündelt[Quelltext bearbeiten]

Für mich liest sich der Artikel so, als ob BSA nur entbündelt möglich ist. Tatsächlich bietet die Deutsche Telekom aber sowohl entbündelten BSA als auch gebündelten BSA an. Da ich kein Fachmann bin, bitte ich euch, den Artikel dahingehend zu überarbeiten. Danke. --DrSeehas 10:30, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Verwirrend und Unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

dieser Artikel ist leider recht verwirrend und scheinbar unvollständig. Er scheint mir nicht die aktuelle Situation in Deutschland wieder zu geben und erklärt den Bitstromzugang der Deutschen Telekom weder von kommerzieller noch von technischer Seite.

-- 212.202.88.73 14:18, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Absätze durch Sätze unterteilen[Quelltext bearbeiten]

Der vorvorletzte und vorletzte Absatz unter "Auswirkungen des Bitstromzugangs" bestehen aus jeweils nur einem Satz. Zwecks besserer Lesbarkeit sollte eine Unterteilung in Sätze stattfinden. Aufgrund der Komplexität des Themas wage ich mich (vorläufig?) nicht selber daran, sondern beschränke mich auf einen Beitrag im Diskussionsbereich. -- CosmoDad 20:40, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich hatte gehofft, daß mir der Artikel zu verstehen hilft...[Quelltext bearbeiten]

...was der Verfasser dieses Blogkommentars mit "Bitstream-Access" meint, wenn er im Zusammenhang mit Serviceproblemen bei einem DSL-Anbieter sagt:

////Egal ob Wasser, Strom oder Gas – die Leitung wird nur in ganz seltenen Fällen (z.B. bei andauerndem Zahlungsausfall) komplett vom Netz getrennt. Nur im Fall von Telefonie und DSL läuft das anders, weil Leitungrn umgesteckt werden müssen, sobald ein Anbieter gewechselt wird und die Telekom in der Doppelrolle als Anbieter von Telekomunikationsdienstleistungen UND Netzverwalter offensichtlich in einem Interessenkonflikt steht, den der Kunde dann in Form von ausfallenden Technikerterminen ausbaden muss.

Die Lösung in Form eines sogenannten Bitstream-Access ist seit Jahren vorhanden, wird jedoch durch zähes ringen zwischen Telekom, Bundesnetzagentur und dennTK-Anbietern immer wieder verzögert.////

http://www.stefan-fraedrich.de/blog/offener-brief-an-11-schluss-mit-dem-hotline-horror/comment-page-1#comment-4444

Leider hat der Artikel mir kein bißchen weitergeholfen, obwohl ich in IT-technischen Zusammenhängen nicht ganz unversiert bin. Darum habe ich ihn in die Kategorie:Wikipedia:Unverständlich gesetzt. Das soll kein Rüffel für die Autoren sein, sondern ein Ansporn zum Weitermachen. Ich weiß, wie schwer es sein kann, komplizierte Dinge verständlich zu beschreiben. Bitte nicht aufgeben, vielen Dank! --Liberatus 23:39, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

HanseNet[Quelltext bearbeiten]

HanseNet ist mittlerweile eine 100%tige Tocher von Telefónica O2.

Daher passt der Satz:

"Solche Vorleistungen werden in Deutschland beispielsweise von QSC, Telefónica und Vodafone (auch unter dem Markennamen Arcor) angeboten und von HanseNet und United Internet nachgefragt."

so nicht mehr. Des Weiteren existiert der Markenname Arcor nicht mehr und die Firma United Internet vermarktet die DSL-Anschlüsse über ihre Tocher 1&1. (nicht signierter Beitrag von 145.253.32.51 (Diskussion) 15:23, 18. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Ueberschrift ergaenzen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt ein Link zu den mannigfachen Bedeutungen von BSA

Danke. (nicht signierter Beitrag von 85.176.214.218 (Diskussion) 14:25, 30. Jul 2015 (CEST))

Versuch der Entwirrung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel war ja einigen Stellen etwas verwirrend und redundant. Ich habe versucht das mal aufzuräumen. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bitstromzugang&oldid=134793838 Es gibt in der Version eine Differenzierung zwischen Stand Alone und Shared. Außerdem eine etwas deutlichere Erklärung, was ein Bitstromprodukt überhaupt ist und was für Produktvariationen es gibt. Zudem wird deutlich, dass nicht nur die Telekom Bitstromprodukte anbietet und dass es da auch eine neuere Entwicklung (Stichwort NGA-Forum) gibt. Ein Großteil des bisherigen Artikels widmete sich ja der Regulierungsdebatte von 2006(?), das habe ich ein wenig gestrafft. Ein weiterer Großteil befasste sich mit dem ATM-Bitstrom, der sich in der neuformulierten Struktur mit deutlich weniger Worten beschreiben ließ. Dazu kamen inhaltliche Fehler, die ich rausgenommen habe (z.B. dass es keinen VDSL-Bitstrom gibt...) Jwschoop (Diskussion) 19:08, 12. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

OK; dann versuch Dich mal weiter daran. scheinbar kennst du dich damit aus im gegensatz zu mir und ich gehe erst mal von guten Absichten aus. --V ¿ 19:57, 12. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Kosten[Quelltext bearbeiten]

Wie hoch sind derzeit die Kosten für den Wettbewerber bei Miete eines VDSL-Bitstromzuganges? (nicht signierter Beitrag von 178.6.114.29 (Diskussion) 23:30, 7. Nov. 2016 (CET))Beantworten