Diskussion:Blaue Karte EU

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Opihuck in Abschnitt Abgrenzung zu Richtlinie 2009/50/EG
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Links auf die deutschen Gesetzestexte[Quelltext bearbeiten]

funktionieren im Moment noch nicht, da die Seiten von juris erst noch eingerichtet werden müssen. Die Rechtsvorschriften sind erst letzten Freitag verkündet worden und treten erst am 1. August 2012 in Kraft. Also bitte noch etwas Geduld. --Opihuck 00:16, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Danke für die Verbesserung durch den buzer-Link. Solange es die juris-links noch nicht gibt, soll mir das recht sein. Danach ist es allerdings nicht mehr die erste Wahl. --Opihuck 15:39, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Jaja, ich weiß, dass nicht Aktualität und Qualität die erste Wahl ausmachen, sondern das Label. Deswegen kann es sich die erste Wahl auch problemlos erlauben z.B. einen Monat an einem TKG rumzufummeln und in der Zeit variierende Fassungen zu präsentieren. Es merkt sowieso niemand, Fundstellen sind schwer zu finden, nachvollziehen ist noch umständlicher. Wer sucht sich schon zusätzlich das Bundesgesetzblatt, wenn er mühsam die Fundstelle ermittelt hat, also was soll's, auf wikipedia kann man sich verlassen - nur erste Wahl.
Und weil ich das weiß, habe ich deine Änderungen nur auskommentiert, sie sind somit sehr leicht wiederherzustellen. Aus dem Grunde hättest du dir deinen - mal wieder - leicht abfälligen Kommentar auch sparen können. Trotzdem danke für deine Gnade, dem Leser des Artikel wird es recht sein. --91.64.0.41 21:09, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Deine umsichtige Vorgehensweise ist mir sofort aufgefallen, und dafür bin ich dir sehr dankbar. An deine IP hatte ich keinerlei Erinnerung; ich sehe erst jetzt, dass du offenbar schon früher an den Endlosdiskussionen zum Thema juris/buzer beteiligt warst. Diese Diskussion möchte ich nicht erneut aufgreifen. Mit dir persönlich hat das rein gar nichts zu tun, und mit "Gnade" eigentlich auch nicht; im Moment bietet buzer einfach mehr, deswegen habe ich es gesichtet. Es steht auch überhaupt nicht in meiner Absicht, die buzer-fans zu bekehren. Ich bitte dich aber um Verständnis, wenn ich trotz der Unzulänglichkeiten von juris aus den früher vorgetragenen Gründen nun mal nicht so viel von buzer halte. Nimm's also bitte nicht persönlich. Hättest du als angemeldeter Benutzer editiert und hätte ich dich noch in Erinnerung gehabt, hätte ich die von dir als "leicht abschätzig" empfundene Bemerkung weggelassen, da mir nicht daran liegt, neues Öl ins Feuer zu gießen. :-) --Opihuck 21:33, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Danke. "Endlosdiskussionen", da hast du wohl Recht, deswegen gut damit. Da das meiste OT ist, kann es wegen meiner hier auch wieder raus. Schönen Abend. --91.64.0.41 23:12, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Joe Wurzelbacher[Quelltext bearbeiten]

Was macht denn en:Joe Wurzelbacher auf der Karte, wenn ueberhaupt? --Erzbischof 10:10, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Bitte Frage erläutern. --Opihuck 11:04, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Sorry, eigentlich musste ich nur meine Verwunderung loswerden, warum fuer die Musterkarte (abgebildet im Artikel) der Name eines (B-)Prominenten genommen wurde. Vielleicht ging es ueber Erika Mustermann - John Doe - John The Plumber. Gruß, --Erzbischof 13:38, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Aaaaah, jetzt habbichs! War mir gar nicht aufgefallen, ich schaute nur auf's Bild. Ist bei der Bundesdruckerei eigentlich nicht üblich, den Namen einer Person des RL zu nehmen, könnte sogar Ärger geben. Der Mann auf dem Ausweis hat nur annähernd etwas mit dem fiktiven Inhaber zu tun (daher meine Irritation). Es dürfte sich, wie in vielen anderen Fällen - einer ist dieser hier, siehe zum Vergleich dort S. 1472, drittes Bild -, um einen Bediensteten der Bundesdruckerei handeln. Gruß --Opihuck 15:42, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Letzter Satz zu Greencard[Quelltext bearbeiten]

Hi, im letzten Satz (welcher auch von der Grammatik kaputt ist) ist plötzlich von einer Greencard statt der Blue Card die Rede:

Gewerkschaften sehen Greencard als Einladung zum Lohndumping [5] ,auch US-Studie bestätigt es [6].

Kann das jemand qualifiziert korrigieren? (nicht signierter Beitrag von Nerdture (Diskussion | Beiträge) 15:30, 6. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Erledigt - leider ist hier ein Missionar zu Gange, der in regelmäßigen Abständen seine "Weisheiten" in den Beitrag einstreut. Sachverstand hat er fast keinen, aber es ist ihm offenbar eine innere Befriedigung, alle paar Monate den Satz "Gewerkschaften sehen Greencard als Einladung zum Lohndumping" zu senfen. Wäre schön, wenn er sich ein anderes Spielzeug suchen würde und wenn die Kollegen diesen Unfug nicht auch noch sichten würden. --Opihuck 23:40, 3. Dez. 2013 (CET)Beantworten

§ 41a BeschV[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Umsetzung der Richtlinie in Deutschland" wird auf oben genannten Paragraphen verwiesen. Der ist seit 30.06.2013 nicht mehr vorhanden. Änderung durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 28 (nicht signierter Beitrag von KanonenHoppel (Diskussion | Beiträge) 15:40, 26. Jul 2015 (CEST))

Hallo KanonenHoppel, danke für den Hinweis. Du hast Recht. Die Beschäftigungsverordnung wurde 2013 neu verkündet; daher stimmen die alten §§-Angaben nicht mehr. Ich habe es auf den neuesten Stand gebracht. Im Gegenzug einen Tipp von mir: In der Wikipedia ist es üblich, Diskussionsbeiträge zu signieren. Dazu schreibst du einfach --~~~~ dahinter. Alternativ kannst du auch mit dem Signatur-Icon () oberhalb des Bearbeitungsfensters die vier Tilden einfügen. Die Software wandelt die Tilden beim Speichern automatisch in deinen Benutzernamen oder deine IP-Adresse und einen Zeitstempel um. Viele Grüße --Opihuck 23:10, 26. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zu Richtlinie 2009/50/EG[Quelltext bearbeiten]

Hey, Carolin, Opihuck, AHK und Salier100,

ich würde mal sagen ihr seid die Hauptautoren dieses und des Artikels Richtlinie 2009/50/EG,

haltet ihr die beiden Artikel nicht auch für sehr stark überschneidend in der Thematik? Wäre es sinnvoll die beiden Artikel zusammenzuführen: Auch der Artikel hier befasst sich ja haupsächlich mit der Umsetzung der Richtlinie 2009/50/EG in Deutschland. --Bcoh (Diskussion) 17:27, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ja und Nein. Der derzeitige Artikel Blaue Karte EU entspricht als Artikel über Aufenthaltstitel - wie einige andere leider auch - noch nicht der vom Portal:Recht angestrebten rechtsordnungsbezogenen Darstellung: Es sollte einen europarechtlichen Artikel Blaue Karte EU geben, der die Grundlagen aus der Richtlinie 2009/50/EG darstellt, und nationale Artikel, vor allem Blaue Karte EU (Deutschland) und Blaue Karte EU (Österreich), die die nationale Umsetzung und deren Besonderheiten darstellen. Diese Aufspaltung ist hier noch nicht erfolgt; vielleicht liegt diese Säumnis auch daran, dass dieser Aufenthaltstitel in Deutschland keine große Bedeutung hat. Zusätzlich zu dem europarechtlichen Artikel Blaue Karte EU ist - um deine Frage zu beantworten - ein weiterer Artikel Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie) grundsätzlich nicht verkehrt; hier sollte aber natürlich auf eine Vermeidung von Redundanzen geachtet werden.
Das Thema steht seit Jahren - wie viele andere auch - auf meiner To-do-Liste; leider kam ich bisher nicht dazu, mich dem zu nähern. Ziel sollte zunächst sein, den derzeitigen Artikel (er ist stark überarbeitungsbedürftig) auf den allgemeinen Standard zu bringen. Wenn die Aufteilung Europarecht-Nationales Recht erfolgt ist, kann man sehen, was für den Artikel Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie) noch übrig bleibt. Vorher sehe ich keinen Handlungsbedarf. --Opihuck 23:36, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten