Diskussion:Blindensendung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Dalmas in Abschnitt CD-ROM oder CD-R
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Post von Behörden[Quelltext bearbeiten]

wie ist es mit sehr prisanten und persönlichen Daten in Blindenschrift zum Beispie ein Bescheid einer Behörde kann man da den Brief verschließen

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jede Behörde eine Braillschreibmaschine oder einen entsprechenden Nadeldrucker hat um entsprechende Briefe zu verfassen. Wahrscheinlich werden ganz normale Briefe verfasst die dann dem Betreffenden direkt oder über eine Vertrauensperson zugestellt werden. PS: es heißt "brisanten". Des weiteren glaube ich auch nicht, dass sollte der Brief dennoch in Braille verschickt werden dieser jeder lesen könnte! --kandschwar 17:32, 25. Aug 2006 (CEST)

zuerst 5kg, dann Erhöhung auf 1kg?[Quelltext bearbeiten]

"Am 1. Oktober 1922 wurde das Höchstgewicht auf 5 kg angehoben. 1923 kam es erst zur Erhöhung der Gewichtsstufe auf 1 kg" Das finde ich etwas seltsam, eine Erhöhung von 5kg auf 1kg ? Oder es ist noch zu früh am Morgen. MfG Andreas --84.165.56.31 08:32, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

-> Evtl sind unterschiedliche Dinge gemeint? Höchstgewicht != Gewichtsstufe. Letzteres ist evtl eine Abstufung? Auf jedenfall ist die Formulierung unklar.

Briefgeheimnis?[Quelltext bearbeiten]

Gilt denn das Briefgeheimnis auch für die Blindensendung?

Anscheinend nicht. Die Versandart ist nicht dazu gedacht, vertrauliche Informationen zu verschicken.

-- Bertoltb 00:29, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

CD-ROM oder CD-R[Quelltext bearbeiten]

Als ich bei meiner Ergänzung der häufig versandten Audioformate die Verlinkung zum Trägermedium CD nachschaute, stellte ich fest, das in der Wikipedia CD-Rom und CD-R in gesonderten Beiträgen behandelt werden.

Ich beziehe selber häufig Hörbücher und andere Audioinformationen via Blindensendung. Diese kommen in der Regel auf dem Trägermedium CD-R ins Haus, aber nicht wie von Dalmas „korrigiert” auf CD-Rom.

Dies erklärt sich auch dadurch, dass in sehr vielen Fällen von jedem Medium nur eine äußerst geringe Zahl benötigt wird und Daisy-Bücher von einigen Verleihern für die HörerInnen sogar erst auf Anfrage gebrannt werden.

Die professionell gefertigte CD-Rom ist bei Blindensendungen der absolute Sonderfall. Außer bei kommerziell vertriebenen Daisy-Büchern dürfte sie nicht vorkommen.

Ich schlage vor, zu meiner Version zurückzukehren, sofern sich kein Widerspruch regt. -- Bertoltb 00:46, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe eher an die Unterscheidung zur Audio-CD gedacht, als ich das geändert habe. Eine CD-R kann ja sowohl mit Daten, als auch mit Musik bespielt werden. Daher ist das missverständlich. Soweit ich das verstanden habe, ist der DAISY-Standard eben keine gewöhnliche Audio-CD. Im genauen Wortsinn ist "CD-ROM" natürlich nicht "richtig", aber im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch eine gebrannte Daten-CD eine CD-ROM. --Dalmas 10:59, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten