Diskussion:Blutgericht von Lanškroun

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Falk2 in Abschnitt Anklagen und Urteile
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Diskussion des Namens[Quelltext bearbeiten]

In der Literatur tauchen im wesentlichen 3 Bezeichnungen für die Geschehnisse in Landskron vom 17. bis 21.05.1945 auf:

Volksgericht

Blutgericht

Massaker

Insbesondere in der englischprachigen Literatur wird die Bezeichnung massacre in diesem Zusammenhang verwendet, ich halte diese allerdings für unpassend, da hiermit ein unkontrolliertes, wildes Treiben mit dem in allen Fällen klaren Ziel des Tötens assoziiert wird, was hier offenbar nicht der Fall war.

Ebenfalls halte ich Volksgericht für unpassend, da diese Gerichtsbarkeit weder vom ortsansässigen deutschen Volk noch von den tschechischen Bewohnern ausging, sondern von Tschechen von ausserhalb der Region. Des weiteren haben auch fast durchgängig Soldaten die Urteile gesprochen.

Damit bleibt aus folgenden Gründen der Begriff Blutgericht:

a.) in der deutschprachigen Literatur wird dieser sowieso größtenteils verwendet

b.) viele Grundsätzliche Eigenschaften eines Blutgerichts sind hier zu finden:

  • Todesstrafe mit sofortigem Vollzug
  • zur Schaustellung der Getöteten
  • Verstümmelungen
  • Auspeitschen bis aufs Blut etc.


Yidd 18:06, 24. Feb. 2007 (CET)-Beantworten


Zur Umbenennung von AZH:

Das Ganze "Blutgericht von Lanskroun" zu nennen, trifft die Sache keinesfalls und die Bezeichnung ist auch völlig unüblich. Die Stadt hieß zum Zeitpunkt des Blutgerichts (noch) Landskron.

217.10.15.40 01:47, 25. Feb. 2007 (CET)-Beantworten


Ortsnamen werden stets dem Lemma des Ortes angepaßt. Deswegen wären im weiteren Text auch Lukau auf Luková und Nieder Johnsdorf auf (vermutlich) Jehnědí zu ändern. --Matthiasb 20:01, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Drei Wochen in der QS[Quelltext bearbeiten]

IMHO haben mehrere Wochen in der QS dem Artikel keinerlei Verbesserung gebracht. Da wäre ein LA mit der Chance, dass da wirklich mal jemand etwas verbesserndes dran tun, wesentlich sinnvoller gewesen.--Blaufisch 18:24, 18. Mär. 2007 (CET)

Nicht bei so einem Thema. Das würde in die Hose gehen und zwar schnell, binnen zwei Stunden, mMn. Ich habs auf Beobachten und ich denke AHZ auch, für's erste langt dies. --Matthiasb 20:11, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Anklagen und Urteile[Quelltext bearbeiten]

Ist bekannt, für welche (tatsächlichen oder vermeintlichen) Straftatbestände die Opfer verurteilt wurden, oder hat man sich die Mühe gar nicht erst gemacht? –Falk2 (Diskussion) 11:09, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten