Diskussion:Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Meyer-Konstanz in Abschnitt Warum die beiden Bindestriche in diesem Lemma?
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Hinweis zur geänderten Verlinkung des Verordnungstextes[Quelltext bearbeiten]

Weder Baden-Württemberg (http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de) noch Bayern (http://www.bootsport.info) scheinen in der Lage zu sein, eine halbwegs aktuelle Fassung der BSO ins Netz zu stellen: Zwei Änderungen (Beschlüsse der Schifffahrtskommission von 2003 und 2005!) fehlen, die letzte ist umfangreich und teilweise einschneidend, z.B. für Taucher. Nebenbei gesagt ist das ein Skandal: Gerade wenn ich mir den Text von der Site des Verordnungsgebers herunterlade, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, die gültige Fassung zu haben.

Eine östereichische Fassung scheint im Netz nicht (mehr) zu existieren.

Bis auf Weiteres ist daher die Fassung der Schweizerischen Bundesverwaltung (http://www.admin.ch) die einzige brauchbare.

--84.161.155.27 20:30, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Stört sich niemand an der Benennung der Anrainer? Ich sehe hier entweder Deutschland, Österreich und die Schweiz oder Vorarlberg, Bayern, Baden-Württemberg und die Schweiz. Vielleicht gibt es eine aktuelle Version der BSO beim Bund? (nicht signierter Beitrag von 193.27.220.254 (Diskussion) 09:17, 12. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Warum Bundesländer extra erwähnen?[Quelltext bearbeiten]

Warum muss man unbedingt: (...)Name der von den vier Anrainern des Bodensees (Schweiz, Österreich, Baden-Württemberg und Bayern)(...). Also entweder muss man schreiben (...)von den 5 Anrainern des Bodensees (Thurgau, St. Gallen, Vorarlberg, Baden-Württemberg und Bayern). Oder man lässt es einfach sein und schreibt AT, D, CH! Ich habe es einfach mal geändert, den es stört mich ;-) (nicht signierter Beitrag von Felixfischer515 (Diskussion | Beiträge) 00:53, 22. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Dich stört also, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hier den Ländern die Zuständigkeit überlässt, und da hast Du es einfach mal geändert? Hat eigentlich hier niemand mehr die geringste Einsicht in die eigene Inkompetenz? Und dann wird der Blödsinn auch noch drei Jahre lang stehengelassen. Das ist Wikipedia. --93.132.20.199 01:06, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Was gilt eigentlich außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, z.B. in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, das gehört auch in den Artikel. Da gibt es wohl zum einen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), aber zum anderen jede Menge von Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Schifffahrtsrecht, die die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hier auflistet. Ich komme darauf, weil ich gerade nach einem offenbar existierenden Verbot des Springens von Brücken außerhalb des Bodensees suche - bislang ergebnislos. --Karsten Meyer-Konstanz (D) 20:57, 27. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Warum die beiden Bindestriche in diesem Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Als der Artikel angelegt wurde, hieß er Bodensee-Schifffahrtsordnung. Ich würde zwar auch diesen Bindestrich weglassen, aber zumindest macht er das Wort lesbarer. Aber der zweite Bindestrich tut mir geradezu weh, weil er angesichts des deklinierten Wortes unnötig und unüblich ist. Zumindest im Deutschen. Traut sich jemand, den Artikel wieder zurückzuschieben? --Karsten Meyer-Konstanz (D) 21:29, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten