Diskussion:Bohlingen

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Anmerkung zur ersten urkundlichen Erwähnung. Hier ist 733 n.C. angegeben - da ich selbst aus dem Dorf stamme, weiß ich, dass 1973 die 1200-Jahrfeier begangen wurde. Ergo müsste die erste Erwähnung, die bei der 1200-Jahrfeier gefeirt wurde, um 40 Jahre nach hinten auf 773 n.C. gelegt werden. Das ist das Datum einer Urkunde (St. Galler Urkundenbuch Bd. I), die die Übergabe von Gütern an das Kloster St. Gallen beinhaltet, und in der der Dorfname erstmals schriftlich fixiert ist.

Weitere Quellen: Bohlingen im Hegau - Geschichte des Dorfes und der ehemaligen Herrschaft Bohlingen im Hegau. Autor: Geistliche Rat H. Weißmann, 2- Auflage, Rombach & Co, Freiburg Br. Seite 9