Diskussion:Bote (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Chz in Abschnitt Beispiel
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Diskussion zum Thema Bote (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Erstellung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel mit einigen grundsätzlichen Informationen zum Thema erstellt. Dabei handelt es sich leider bisher nur um die Darstellung der Rechtslage in Deutschland. Es fehlen auch noch Ergänzungen zum Thema Empfangsbote u.a. Daher würde ich mich über eine rege Beteiligung freuen. (nicht signierter Beitrag von Chz (Diskussion | Beiträge) 15:21, 9. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel ist ungeschickt gewählt, da das den Brief überbringende Kind ja nichts tut. Die Sachlage wäre aber auch nicht anders, wenn das Kind selbst spricht: "mein Vater lässt ausrichten, das er ihr Waschmaschinenangebot annimmt". --Eingangskontrolle (Diskussion) 19:53, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Das Kind überbringt eine verkörperte Willenserklärung. Das Problem ist, wenn das Kind die Willenserklärung wiedergibt, könnte es fraglich sein, ob es in dem Fall ggf. Vertreter mit gebundener Marschrichtung ist (wobei hier dann die Problematik mit der Geschäftsunfähigkeit auftritt), oder, es könnte der Fall eintreten, dass das Kind die Willenserklärung nicht richtig wiedergibt. Um diese Problemkreise aus dem Beispiel herauszuhalten, habe ich das Kind einfach mit einer verköperten Willenserklärung losgeschickt. --Chz (Diskussion) 02:02, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten