Diskussion:Brainpool

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von YMS in Abschnitt BGH-Urteil
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Personenanzahl[Quelltext bearbeiten]

"Grabosch, Günter, Scheuermann und Raab verringern im Rahmen der Beteiligung ihre Anteile von jeweils 25 Prozent auf jeweils nur noch 12,5 Prozent.[10] Mitte 2013 waren beide zusammen noch mit 5,63 Prozent an den Unternehmen beteiligt.[11]"

Aufgezählt werden 4 Personen. Im nächsten satz ist dann von "beide zusammen" die Rede. Sinn? (nicht signierter Beitrag von 178.202.43.118 (Diskussion) 18:33, 11. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Begriffsklärung und Verschiebung des Unternehmens[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, in einer Enzyklopädie sollten primär Dinge erklärt werden. Die Beschreibung von Unternehmen ist unterzuordnen. Unter Ananas finde ich auch die Frucht und nicht die „Ananas Fernseh- und Filmproduktions GmbH“. Zumal unbestritten sein dürfte, dass sich die „BRAINPOOL TV GmbH“ nach der ursprünglichen Bedeutung von „Brainpool“ benannt hat. --Thetawave 08:25, 26. Sep 2005 (CEST)


Hallo Thetawave,

was Du beim Artikel Thetawave gemacht hast, war aus vielen Gründen schlecht:

- Ob der Artikel auf ein anderes Lemma verschoben werden soll, sollte - zumal in stittigen Fällen - erst in der Diskussion abgeklärt werden.
- Es sollte mit den Wikipedia-Konventionen übereinstimmen. Da die meisten Links auf Brainpool die Firma meinen, sollte - gemäß dieser Konventionen - sich unter Brainpool eben auch die Firma befinden.
- bevor man einen neuen Artikel anlegt, sollte man überprüfen, ob es dazu nicht vielleicht schon einen Artikel unter anderem Namen gibt - schon mal unter Denkfabrik geschaut?

Und wenn man dann doch zum Entschluss kommt, dass man verschieben will,
- sollte man das mit der "Verschieben"-Funktion machen (und NIE NIE NIE mit Drag&Drog).
- und zweitens dafür sorgen, dass die alten Links auf das neue Lemma zeigen.

Nicht davon hast Du gemacht. Bitte halte Dich künftig an die Regeln!

Liebe Grüße, --Lobservateur 17:27, 27. Sep 2005 (CEST)


Schuldig in einigen Punkten der Anklage:

  • Der Begriff „Brainpool“ wurde vorher nirgends erläutert. Somit hast du mit deinem Revert die von mir eingebrachten Informationen wieder vernichtet.
  • Dass man nicht mit Copy-Paste verschieben soll, war mir nicht benutzt. Als Nutzer einer langsamen Internetverbindung, war dies die ökonomischste Methode, die sich mir bot. Ich werde natürlich in Zukunft davon absehen.
  • Dass „Denkfabrik“ und „Brainpool“ identische Sachverhalte beschreiben, ist mir zu keinem Zeitpunkt in den Sinn gekommen.
  • Zum Punkt „Brainpool“ versus „BRAINPOOL TV GmbH“ zitiere ich von Wikipedia:Begriffsklärung:
„Etwas anders geht man bei Wörtern vor, bei denen eine Bedeutung qualitativ (nicht quantitativ) gesehen wichtiger ist als die anderen. Am Beispiel Prestige: Prestige im Sinne von Ansehen ist die Hauptbedeutung des Wortes, der untergegangene Öltanker Prestige wurde nach dieser Bedeutung benannt.“ (fette Hervorhebung von mir).
Es kommt demnach nicht darauf an, wieviele Links auf eine Seite zeigen, sondern was der Großteil der Benutzer unter einem Schlagwort erwartet. Da die Beschreibung von Unternehmen eine enzyklopädie-untypische Vorgehensweise ist, dachte ich, dass ein Suchender den Brainpool erklärt bekommen möchte, und nicht das Unternehmen beschrieben. Schließlich sind die Fälle Brainpool und Prestige sogar analog gelagert: Das Unternehmen hat sich nach der ursprünglichen Bedeutung benannt. Da der Sachverhalt für mich sonnenklar war, habe ich auch eine Diskussion nicht für nötig gehalten.
  • Zum Umbiegen der Links fehlte mir nach Einführung der Begriffsklärung die Zeit. Das hätte ich selbstverständlich nachgeholt.

Natürlich vertrete ich weiterhin die Meinung, dass Brainpool qualitativ wichtiger ist als das gleichnamige Unternehmen. Das Vorhandensein des Artikels Denkfabrik ändert den Sachverhalt aber. Fazit: Ich halte eine Begriffsklärung unter Brainpool mit einem Verweis auf Denkfabrik und Brainpool TV GmbH (das wäre das bessere Lemma für das Unternehmen) für angebracht. --Thetawave 13:28, 29. Sep 2005 (CEST)


Hey, ich will hier niemanden auf die Anklagebank setzen! Keine Sorge. ;-)

Ob unter Brainpool nun die Firma, die Denkfabrik-oder-auch-nicht oder eine Begriffsklärung stehen soll, darüber kann man ja diskutieren. Warten wir mal ab, was die anderen so schreiben...

Liebe Grüße, --Lobservateur 21:32, 29. Sep 2005 (CEST)


Gut, ich nehm's locker ;-) Fett geschrieben habe ich übrigens nur, damit bei dem ganzen Text meine Meinung nicht untergeht... --Thetawave 18:39, 30. Sep 2005 (CEST)

Im Artikel war folgender Überarbeiten-Baustein:"so viele Tochterfirmen und andere Beteiligungen, weit über 100%--Zaphiro 23:41, 5. Okt 2005 (CEST)."

--> Natürlich können es da mehr als 100% sein, Brainpool besitzt 10% der Adori AG, 51% der Köln Comedy Festival GmbH, 20% an RONIN Entertainment usw. --Matt314 17:08, 16. Okt 2005 (CEST)

50%ige Tochterfirmen[Quelltext bearbeiten]

Laut http://www.insight-online.de/surfnsite/index.php?menu=Service&content=moderatoren_produktionsfirmen sind die Besitzverhältnisse einiger Tochterfirmen anders als hier angegeben... Vader 21:05, 17. Apr 2006 (CEST)

- Ich habe die Besitzverhältnisse teilweise überarbeitet. Stand 31.12.2008. Allerdings bin ich noch nicht so sehr mit Wikipedia vertraut... --Philipp2010 04:04, 4. Jun 2010 (CEST)

Brainpool hat "Wer wird Millionär" produziert? Und dann auch noch falsch geschrieben? (nicht signierter Beitrag von 85.179.36.144 (Diskussion) 08:44, 18. Dez. 2007)

Kritik[Quelltext bearbeiten]

ist die Verbreitung wirklich so restriktiv, wie sie hier genannt wird? Schließlich unterhält Brainpool mit myspass.de ein eigenes Videoportal... deswegen wohl auch die Zensierungen auf youtube.... sie fürchten wohl Werbeeinnahmen --zwutz 13:32, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Stefan Raab[Quelltext bearbeiten]

Die Presseente, Stefan Raab hätte Brainpool gegründet ist falsch. http://www.bildblog.de/19640/kleine-gegendarstellungen-unter-feinden/ (nicht signierter Beitrag von 85.177.69.187 (Diskussion) 22:50, 11. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Beteiligungen und Tochtergesellschaften (Auswahl)[Quelltext bearbeiten]

Die Prozent- und Datumsangaben sind etwas merkwürdig. Beispiel: „100 % am 31. Dezember 2008, 50 % seit November 1998“

Sollte es nicht besser so lauten: „50 % ab November 1998, 100 % seit 31. Dezember 2008“? --Seth Cohen (Diskussion) 14:19, 13. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Diese Angabe ergibt auch nach zwei Jahren noch keinen Sinn. Gibt es dazu egtl. irgendeine Quelle? Ich möchte das nicht ändern ohne genaue Hintergrundinformationen, obwohl Seth Cohen vermutlich richtig liegt. --Knopf84 (Diskussion) 16:44, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

BGH-Urteil[Quelltext bearbeiten]

In der Mitte des Geschichts-Abschnitts steht "Nach der Ausstrahlung eines 20-sekündigen Ausschnittes des Hessischen Rundfunks in seiner Sendung TV total wurden Raab und Brainpool am 26. Juni 2008 vom Bundesgerichtshof zur Zahlung einer Lizenzgebühr von 1278,23 Euro (pro angefangener Minute) an die ARD verurteilt." Hätte das Gericht eine grundsätzlichere Entscheidung getroffen, so hätte es ggf. Auswirkungen auf das Sendungskonzept von TV total haben können (was für Brainpool als Unternehmen dann durchaus eine Art Schlüsselereignis gewesen sein dürfte, aber wohl kaum ein Weltuntergang), aber es war laut Quelle eine klare Einzelfallentscheidung ohne gesteigerte Relevanz für die Verwendung anderer Sendungsausschnitte. Also war es letztendlich die Verurteilung des Unternehmens zu einer Lizenzzahlung von knapp über 1000 Euro. Im TV-Total-Artikel halte ich die (dort anders als hier ausführlich kommentierte) Erwähnung des Urteils für angebracht, aber hier? Die Geschichte des Unternehmens hat es eben nicht geprägt, es hat nur die Portokasse wtwas geschmälert (wobei die Prozesskosten tatsächlich weitaus bedeutender gewesen sein dürften als die eigentliche Lizenzzahlung). Gegenstimmen? --YMS (Diskussion) 20:03, 18. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Entfernt. --YMS (Diskussion) 20:41, 16. Apr. 2020 (CEST)Beantworten