Diskussion:Brandenburger Bischofsurkunde 1216

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Passauer Andreas in Abschnitt Datum 1216
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Datum 1216[Quelltext bearbeiten]

Die angeblich in Ziesar ausgestellte manipulierte Fassung kann wohl kaum als Original bezeichnet werden. Der Plural im Lemma ist auch irreführend: es handelt sich um eine Urkunde, die in einer authentischen und einer interpolierten Fassung, die für die Bestätigung durch den Papst hergestellt wurde, überliefert ist. --Enzian44 (Diskussion) 17:40, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Die Urkunden sind beide in ihrer Originalfassung erhalten, Du weißt ja selber, dass es genug Urkunden gibt, die in ihrer ursprünglichen Fassung trotzdem ein falsches Datum enthalten.
Beide sind auf 1216 datiert und werden bei den Ortsjubiläen der erwähnten Namen auch gerne so zitiert.
WennDu das Rätsel auflösen kannst, wäre das natürlich eine große Bereicherung, die bisherige Forschung vermochte es meines Wissens bisher noch nicht.
Vielleicht könntest Du Dich ja auch einmal der Vorlage Urkundenfälschungen im Mittelalter zuwenden, ich finde es nach wie vor ein wichtiges Thema ...
Danke,
--Passauer Andreas (Diskussion) 16:26, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Schößler[Quelltext bearbeiten]

Auch detaillierte Regesten in deutscher Sprache kann man nicht unter Text stellen, da es sich nicht um eine Übersetzung handelt. --Enzian44 (Diskussion) 17:48, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

@ Benutzer:Passauer Andreas: Magst du deine hier aufgezeigten Irrtümer noch korrigieren? Oder sollen andere Ehrenamtliche wieder hinter dir herräumen? Immerhin sind drei Tage schon vergangen ohne eine Reaktion deinerseits und editiert hast du auch bereits. Oder noch besser, du lässt künftig die Finger von Themen zu denen du nicht genug Sachverstand hast. Du schadest in dieser Form dem Projekt. --Armin (Diskussion) 23:45, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Dein Ton disqualifiziert Dich selber.
Bei korrekter und verhältnismäßiger Anrede reagiere ich sofort, vielleicht sind die Mängel, besonders der Unterschied zwischen Regest und Text nicht so gravierend, dass sie eine solche Meinungsäußerung rechtfertigen.
--Passauer Andreas (Diskussion) 16:14, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten