Diskussion:Brandschutzerziehung

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Euro in Abschnitt Rechtliche Lage
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Nichts gegen den Kinderbrandschutz, das ist sehr wichtig, aber das als einzigen Punkt auf vorbeugenden Brandschutz. Ich würde diese Seite auf Kinderbrandschutzerziehung verschieben ? K@rl 17:29, 17. Jan 2004 (CET)

Ich würde ihn nicht verschieben. Der Artikel wird bestimmt noch besser mit der Zeit. Außerdem geht es eben nicht nur um Kinder... Und der einzige Punkt in Sachen vorbeugender BS ist es bestimmt auch nicht. Hypecore 12:54, 28. Sep 2004 (CEST)

Rechtliche Lage[Quelltext bearbeiten]

Die Brandschutzerziehung und -aufklärung ist zumindest in Schleswig-Holstein auch gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr. Im "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren" (BrSchG) heißt es in §1 "Das Feuerwehrwesen umfasst [...] 3. die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung, [...]". Wie sieht dieses in den anderen Bundesländern und in Österreich und der Schweiz aus?
Euro (Diskussion) 16:05, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten