Diskussion:Brandschutzordnung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 217.91.131.61 in Abschnitt Österreichische Schulen und der 2. Fluchtweg
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Hallo, weiß jemand, wann Betriebe eine Brandschutzordnung benötigen (Größe, Mitarbeiterzahl, Brandgefährdung) und könnte dazu ein, zwei Sätze ergänzen? Das wäre durchaus interessant. Vielen Dank im Voraus. Gruß --217.233.232.61 22:42, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

In der ArbStättV steht so gut wie nichts. Es gibt lediglich einige Landesrechtliche Vorschriften. Abgesehen davon ist es immer noch Sache der zuständigen Behörde zu entscheiden, was geeignet und ausreichend ist. Wer sich an die DIN hält hat dabei gute Voraussetzunge, alles richtig gemacht zu haben. Trotzdem ist die DIN keine Rechtsvorschrift!

komplexer[Quelltext bearbeiten]

ich fürchte, die Sache ist wesentlich komplexer, als im Abschnitt Öst. dargestellt. 1.wird die Rechtslage (9 Bundesländer) nicht erwähnt, 2. kommt die Baubehörde (Gemeinden, Magistrate...) auch nicht vor. Die (nur sachlich) aber nicht rechtlich bindenden TRVB´s (Richtlinien des Bundesfeuerwehrverbandes?) werden auch nicht erwähnt. --Hannes 24 (Diskussion) 19:14, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

„Oberste Priorität“[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube nicht, dass Brandschutz an österreichischen Schulen oberste Priorität hat. Oberste Priorität hat nach dieser Aussage hier vielmehr die schulische Qualität. Dagegen haben nach S. 21 dieses Pamphlets hier zumindest an 14 % der Schulen Sparmaßnahmen die oberste Priorität. Und nach dieser Seite hier hat sogar die Verwaltung von Smartphones, Tablets und Laptops oberste Priorität an österreichischen Schulen.

Vielleicht aber sollte man auch einfach etwas vorsichtiger mit dem Begriff „oberste Priotität“ sein.

Thorin Eichenschild (Diskussion) 11:43, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Neue DIN14096[Quelltext bearbeiten]

Musterbeispiele sind nach aktueller DIN-Norm nicht mehr aktuell. Kann vielleicht jemand aktuelle Muster einstellen. (nicht signierter Beitrag von 47.68.159.72 (Diskussion) 10:34, 23. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Österreichische Schulen und der 2. Fluchtweg[Quelltext bearbeiten]

"In jeder Schule müssen mindestens zwei Fluchtwege vorhanden sein, in kleineren Schulen, bei welchen der entfernteste Ort nicht eine Gehweglänge von 40 Meter überschreitet, kann auf den zweiten verzichtet werden."

Kann es sein, dass es hier "müssen mindestens zwei bauliche Fluchtwege (Rettungswege?) vorhanden sein" heißen muss?

Ein genereller Verzicht auf einen 2. RW erscheint mir etwas fragwürdig, insbesondere wenn der Brandschutz "oberste Priorität" haben soll... (nicht signierter Beitrag von 217.91.131.61 (Diskussion) 12:30, 2. Okt. 2015 (CEST))Beantworten