Diskussion:Braunschweiger Kirchenordnung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Concord in Abschnitt Lemma verschieben
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Bitte im Artikel erläutern[Quelltext bearbeiten]

Was heißt „vom Hagen und der Altenwiek“? Vermutlich sind es Personen, die wahrscheinlich nicht nur mir unbekannt sind und im Artikel – eventuell in einer Anmerkung – kurz vorgestellt werden sollten. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 18:02, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hagen und Altewiek sind 2 der 5 Braunschweiger Weichbilde. Brunswyk (Diskussion) 18:22, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke. Nach der Änderung im Text ist verständlich, was gemeint ist. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:07, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Lemma verschieben[Quelltext bearbeiten]

Der Originaltitel lautet Der Erbarn Stadt Brunswig Christlike ordening to denste dem hilgen Evangelio … Dorch Joannem Bugenhagen Pomerie ... Diese wird heute als Braunschweiger Kirchenordnung bezeichnet. Letzteres sollte eine Weiterleitung sein. Brunswyk (Diskussion) 19:10, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Soll diese lange Geschichte wirklich das Lemma sein? Wenn ja: Wem ist diese Wortfolge geläufig und kennt sie auswendig, dass er sie als Suchbegriff eingeben würde? Kurzum: Dieser Originaltitel sollte zwar im Artikel genannt, aber nicht als Lemma verwandt werden. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:02, 2. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Den Originaltitel braucht niemand zu kennen (nicht nur wegen seiner Länge, sondern vor allem auch wegen seiner Schreibweise ist das sowieso unwahrscheinlich) – dafür gibt’s ja dann die Weiterleitung „Braunschweiger Kirchenordnung“. @Concord: hast Du eventuell eine Idee? Brunswyk (Diskussion) 04:57, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ich habe das Lemma so genommen wie ich es in den Artikeln vorgefunden habe und wie diese Kirchenordnung auch in der Literatur bezeichnet wird.

  • Ordnung der Messe aus der „Braunschweiger Kirchenordnung“ 1528.
  • Von der Kindertaufe. Ein Kapitel aus der „Braunschweiger Kirchenordnung“ von 1528.
  • Bugenhagens Kirchenordnung für die Stadt Braunschweig.

Lemmata sollten „kurz und prägnant“ sein. Und der vollständige Titel lautet:

  • Der Erbarn Stadt Brunswig Christlike ordeninge/ to dēnste dem hilgen Evangelio, Christliker lève, tucht, freede unde eynicheit. Ock darunder vele Christlike lere vor de borgere. Dorch Joannem Bugenhagen Pomern bescreven.

Das lehne ich als Lemma ab, das ist viel zu lang und entspricht nicht dieser Vorgabe denn das wäre weder kurz noch prägnant. Und wer soll festsetzen wo man dann Auslassungszeichen […] setzt, um den Titel zu kürzen? --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 06:24, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Braunschweiger Kirchenordnung ist der etablierte Begriif und auch das Schlagwort in der GND. Das kann ruhig auch das Lemma sein - solange schon in der Einleitung deutlich wird, dass es darin um weit mehr als Kirche im engeren Sinn geht und die ordening to denste dem hilgen Evangelio auch das städtische Miteinander in Bildung und Armenfürsorge regelt. --Concord (Diskussion) 13:00, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten