Diskussion:Bremer Stadtrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Roland Kutzki in Abschnitt Tippfehler
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Schreibwettbewerb-Review (Archivierung)[Quelltext bearbeiten]

Bremer Stadtrecht[Quelltext bearbeiten]

Autor: --Kriddl Disk...

Mir ist bis jetzt nur eine Kleinigkeit negativ aufgefallen: Die ersten drei Kapitel- und Unterkapitelüberschriften stehen alle direkt übereinander. Optisch wirkt das nicht gut. Versuch doch, unter die zweite und die dritte Überschrift noch ein oder zwei Sätze zu schreiben. --Alexander Bock 20:55, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Mir hat sich gerade noch die Frage aufgedrängt, ob denn nicht entweder der Schriftzug Entwicklung bis zur Entstehung des Stadtrechtes oder aber Entwicklung der Stadtgemeinde zur Gemeinde mit eigener Rechtsetzung nutzlos ist, da letzterer der einzige Unterpunkt des vorherigen ist. --Alexander Bock 20:57, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

An dem anderen Unterpunkt (etwa "Entwicklung des Bremer Rechts vor der Kodifizierung" ) arbeite ich noch...--Kriddl Disk... 12:00, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Da sind ja noch massenhaft Schreibfehler, Grammatikfehler und syntaktische Inkonsistenzen drin. Ich habe mal ein paar rausgenommen. --Rabe! 10:16, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Definition der "Wittheit"[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Kenntnis ist die im Abschnitt Ratsverfassung erwähnte Wittheit die etwa dreimal so viele Mitglieder umfassende Ratsgesamtheit, von denen nur etwa ein Drittel das Amt in jedem dritten Jahr ausübte. Jedenfalls in Geschichte der Freien Hansestadt Bremen I (Aufl. 1995), S. 69f von Schwarzwälder verstehe ich es so. Die Wittheit als Gremium wurde zudem wohl noch für besonders legitimationsbedürftige Entscheidungen des Rats um Zustimmung gebeten. Vielleicht kann die Definition der Wittheit - ist ja für Bremen nicht uninteressant - hier anhand verschiedener Quellen präzisiert und für nicht in der Thematik Bewanderte deutlicher gemacht werden.

LG,-- Hanna-Emilia 23:37, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Steht das nicht sogar ähnlich im Artikel ("Ab 1304 bestand der Rat aus 36 Mitgliedern, wobei jeweils nur ein Drittel im jährlichen Turnus das Amt ausübte. ")?--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 11:19, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Beitritt[Quelltext bearbeiten]

Woraus könnte sich ergeben, dass die Freie und Hansestadt Bremen dem Deutschen Reich beigetreten sei? Den „Beitritt“ einzelner Staaten zum Deutschen Reich wird man - jedenfalls für die Gründungsmitglieder des Norddeutschen Bundes - wohl nicht feststellen können. Auch die drei bzw vier süddeutschen Staaten sind eigentlich nicht dem Deutschen Reich, sondern dem in Deutscher Bund umbenannten Norddeutschen Bund beigetreten, für den erst etwas später die Bezeichnung Deutsches Reich gewählt wurde. Jedenfalls wird man eine Beitrittsurkunde Bremens zum Deutschen Reich vergeblich suchen. Freundlichen Gruss --Hvs50 (Diskussion) 00:44, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Bremen muss nicht explizit beigetreten sein, da Neugründung. Am 15. Dezember 1866 wurde der Entwurf der Verfassung des preußischen Kabinetts den Regierungen der norddeutschen Staaten zugeleitet. Die Bürgerschaft ratifizierte die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Dazu muss man sich wohl die Protokolle der Bürgerschaft ansehen. Das wäre dann auch ein Beitritt.--Roland Kutzki (Diskussion) 12:52, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Tippfehler[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlt im Text wohl eine Zahl: 151 folgte daher der Druck - --MacOrcas (Diskussion) 08:22, 30. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Meinst du Ziffer? --Autumn Windfalls (Diskussion) 08:25, 30. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Die Jahreszahl Angabe ist fehlerhaft. Es fehlt eine Ziffer.--MacOrcas (Diskussion) 11:08, 30. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Stimmt; 1650 ist richtig--Roland Kutzki (Diskussion) 12:36, 30. Dez. 2020 (CET)Beantworten