Diskussion:Brudermord

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Schwarz7201 in Abschnitt Osmanisches "Brudermordgesetz"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Brudermord = besondere Strafrechtslehre ???[Quelltext bearbeiten]

Eigener Tatbestand? Ein sonstiges Alleinstellungsmerkmal im Gegensatz zum Schwester-, Vater-, Mutter- oder Onkelmord? Ich finde die Kategorisierung nicht sinnvoll. --78.52.200.46 10:56, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Durch Umkategorisierung erledigt. --Altkatholik62 21:05, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Eberhard II.[Quelltext bearbeiten]

war Graf wovon? Und sein Bruder? Ist erstmal unbelegt, und so nicht nachvollziehbar.

Osmanisches "Brudermordgesetz"[Quelltext bearbeiten]

Im Osmanischen Reich war der Brudermord, in genanntem Zusammenhang, zwar durchaus üblich, aber er war keineswegs gesetzlich geregelt, weder durch Mehmet II. noch durch sonst irgendeinem Sultan. Ich beziehe mich dabei ausdrücklich auf Konrad Dilger: Untersuchungen zur Geschichte des osmanischen Hofzeremoniells im 15. und 16. Jahrhundert; München 1967 - Dort wird am Anfang ausführlich dargelegt, dass das "kānūn-nāme" keineswegs ein Gesetzbuch ist und auch nicht auf Mehmet II. zurückgeführt werden kann. Außerdem wird das ominöse "Brudermordgesetz" noch einmal gesondert widerlegt. (nicht signierter Beitrag von Schwarz7201 (Diskussion | Beiträge) 21:24, 14. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Ich habe die Löschung des Hinweises zu Mehmet II. rückgängig gemacht. Der Hinweis ist mit Einzelnachweisen gestützt. Ausdruck Brudermordgesetz (Rotlink) habe ich herausgenommen, da es nichts an Informationen hinzufügt.--Kjalarr (Diskussion) 12:52, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten
OK, zugegeben der Hinweis auf Mehmet II. ist nicht ganz unwichtig, zumal seit Hammer-Purgstall immer wieder dieses ominöse Kânûn-nâme dahergenommen wird, um darzustellen wie "unmenschlich und Barbarisch" diese Osmanen doch waren. Allerdings widerlegt genau einer dieser Einzelnachweise sowohl die Gesetzeskraft dieses "Brudermordgesetzes" als auch die Ernsthaftigkeit des gesamtem Kânûn-nâme. Bezug: Konrad Dilger: Untersuchungen zur Geschichte des osmanischen Hofzeremoniells im 15. und 16. Jahrhundert; München 1967
Ich wüsste auch nicht, dass sich jemals jemand auf dieses Kânûn-nâme berufen hätte. Möglicherweise kannst du aber mit meinem Kompromiss durchaus leben... ;-) --Schwarz7201 (Diskussion) 04:35, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Ich bin nicht vom Fach, ich sichte Änderungen und orientiere mich dabei an den WP-Regeln und den Interessen eines unbefangenen Nutzers.--Kjalarr (Diskussion) 22:59, 6. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Ist vollkommen OK so... Ich war mit der Beseitigung des Hinweises auf Mehmet II. etwas voreilig. Immerhin geistert diese Mär des ominösen Kânûn-nâme=Brudermordgesetz seit dem ollen Hammer-Purgstall immer wieder auch in der sogenannten Fachwelt herum. Wenn dem unbefangenen Nutzer nun hier der Hinweis auf die Widerlegung durch den Dilger entgegenprangt, ist doch allen genüge getan. :-) --Schwarz7201 (Diskussion) 10:13, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten