Diskussion:Bruno E. Werner

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 87.160.141.132 in Abschnitt Ausschluss aus der Reichspressekammer
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Ausschluss aus der Reichspressekammer[Quelltext bearbeiten]

Später wurde Werner aus der Reichspressekammer ausgeschlossen, was einem Schreibverbot gleichkam.

Patrick Rössler aber schreibt hierzu in seinem Aufsatz Bruno E. Werner und die neue Linie: Verschiedentlich wird irrig berichtet, Werner sei 1934 aus der Reichskulturkammer ausgeschlossen worden. Tatsächlich hat er im Mai 1936 selbst den Austritt aus der Reichsschriftumskammer beantragt, besaß aber - als Journalist und Schriftleiter - weiter die Mitgliedschaft in der Reichspressekammer. Diese wurde ihm, nach der Eintragung in die Schriftleiterliste aufgrund einer Entscheidung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda von 1935, trotz seiner Abstammung aufgrund einer weiteren Sondergenehmigung vom 10. Juli 1936 erteilt.

Der genannte Aufsatz soll in dem Begleitband zur Ausstellung Das Bauhaus am Kiosk (Bauhaus-Museum, Weimar) erscheinen. --87.160.141.132 16:53, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten