Diskussion:Buchführungshelfer

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Frrein in Abschnitt Markt und Wettbewerb
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Kontrollinstanzen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Abschnitt vollständig entfernt. Es handelt sich bei den angeführten Punkten nicht um spezielle Kontrollen der Buchführungshelfer, sondern um die Kontrollen, die von Fall zu Fall jeden Arbeitgeber betreffen. Hier sind Missverständnisse für den Leser auszuschließen. --Doc. H. (Diskussion) 10:03, 9. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Markt und Wettbewerb[Quelltext bearbeiten]

Es gibt eigentlich keine Möglichkeit diese Tätigkeit als Selbstständige/r legal durchzuführen. Kein Auftraggeber beauftragt einen BuchführungshelferIn wenn er/sie nicht einmal eine Umsatzsteuervoranmeldung oder einfache Einnahmenüberschussrechnung durchführen darf. Die einzige Möglichkeit besteht selbstständig bei einem Steuerberater/in zu arbeiten. Hier besteht dann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit, da der Buchführungshelfer bei der Erledigung der Aufgaben vollkommen weisungsgebunden ist. --Frrein (Diskussion) 13:55, 11. Mär. 2021 (CET)Beantworten