Diskussion:Buchhaus (Ködnitz)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Schubbay in Abschnitt Gemeindeteil
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Gemeindeteil[Quelltext bearbeiten]

Es gibt zwei amtliche Datenbankbelege und den kartographischen Beleg in der TK auf BayernAtlas, dass Buchhaus nach wie vor ein amtlicher Gemeindeteil von Ködnitz ist, trotz der nachgewiesen inzwischen abgebrochenen Wohnbebauung. --Gomera-b (Diskussion) 22:38, 27. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Wer hier die Aussage "war Gemeindeteil" einarbeiten will, bring bitte einen Beleg für die Aufhebung des Gemeindeteils. Aktuell gibt es nur Belege für den Fakt. "amtlicher Gemeindeteil". --Gomera-b (Diskussion) 19:04, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe in meiner Bearbeitungszeile angegeben, warum Buchhaus kein Gemeindeteil sein kann. Hier noch einmal zur Wiederholung: Weil es restlos abgebrochen ist, wie man sowohl aus Luftbildaufnahmen wie auch dem BayernAtlas selbst entnehmen kann. Den angeblich dazu notwendigen Verwaltungsakt hast Du bisher im Übrigen nicht belegt. Nenne mir dazu eine Quelle, ansonsten ist es nur Theoriefindung Deinerseits. – Und selbst wenn es einen entsprechenden Verwaltungsakt gibt: Was ist, wenn dieser die tatsächlichen Verhältnisse nicht richtig wiedergibt? Beispiel: Wenn jemand tatsächlich umzieht, dann ist er umgezogen, selbst wenn das zuständige Einwohnermeldeamt irgendwas versemmelt hat. Oder meinst Du wirklich im Ernst, das anzuzweifeln?!? Richtiger wäre es doch eher, die zuständigen Behörden darauf hinzuweisen, dass es bei ihnen Unregelmäßigkeiten gibt.--AlexanderRahm (Diskussion) 13:49, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Es geht mir um die Sache, deshalb diskutiere ich auch nur zur Sache - also nicht ad personam.
Aussagen zur Bebauung und zum Gemeindeteil sind strikt zu trennen.
  • Das die frühere Bebauung nicht mehr vorhanden ist, ist amtlich belegt über die [TK25] -also vollkommen unstrittig.
  • Das Buchhaus (immer noch) ein Gemeindeteil von Ködnitz ist, ist über die beiden amtlichen Datenbanken belegt. Und weil die BLO Ortsdatenbank bekanntermaßen nicht aktualisiert wird und deshalb angezweifelt werden könnte, habe ich auch die zweite amtliche Datenbank als EN eingebunden. Ausserdem wird dies zusätzlich gestützt durch den Eintrag in der TK25, in der der Ortsname in nicht kursiver Schrift angegeben ist, mit dem Zusatz "abgebrochen". Ansonsten werden (benannte) Wohnplätze, die keine Gemeindeteile sind in kursiver Auszeichnung angegeben. Wüstungen werden (im Normalfall) gar nicht angegeben.
  • Das mit dem Abbruch der Bebauung, die Aufhebung als Gemeindeteil verbunden ist, ist persönliche Schlußfolgerung.
  • Die Aufhebung eines Gemeindeteils ist ein formaler Akt nach Art.2 (2) 1 der BayGO, hier ist/wäre zuständig das Landratsamt Kulmbach. In den online verfügbaren Amtsblättern habe ich nichts über die Aufhebung von Buchhaus finden können.
Es gibt reputable Belege, das es einen Gemeindeteil Buchheim gibt. Aber es gibt keinen einzigen Hinweis auf die Aufhebung des Gemeindeteils.
Die persönliche Schlußfolgerung "keine Bebauung >> keine Gemeindeteil" ist unzutreffend (siehe BayGO) und deshalb auch nicht belegt.
Resume:
* Gemeindeteil "ja" ist mehrfach belegt
* Gemeindeteil "nein" (=Aufhebung durch das LRA Kulmbach) ist trotz Recherche unbelegt.--Gomera-b (Diskussion) 18:00, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Danke für Deine ausführliche Begründung. Jedoch steht im BayGO Art. 2 (2) 1, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nur den Namen eines Gemeindeteils aufheben kann, jedoch nicht den Gemeindeteil selber. (Dies geschieht in der Regel, wenn ein Gemeindeteil in einem anderen eingegliedert wird.) Deswegen verwundert es auch nicht, dass es in den online verfügbaren Amtsblättern keinen Hinweis auf die Aufhebung des Gemeindeteils Buchhaus gibt, weil dies nach BayGO Art. 2 (2) 1 überhaupt gar nicht möglich ist. Für den Abbruch von Häusern – und damit ggf. auch von ganzen Gemeindeteilen – ist die BayGO nicht zuständig. Um dies tun können, sind andere rechtliche Vorschriften bindend und zu beachten. Und durch den Abbruch eines Gemeindeteils erlischt auch dieser – zwar nicht de jure – aber eben de facto. Da muss man schon selber an Geister glauben, wenn man von Geistergemeindeteilen redet, die nur deswegen noch existieren müssen, weil sie nicht durch einen formal juristischen Akt aufgehoben wurden.--AlexanderRahm (Diskussion) 21:54, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Gibt es irgendeinen Beleg für die oben aufgestellte Theorie? Nein!
Es gibt Belege für 21 Gemeindeteile incl. dem strittigen Buchhaus. Aufgabe der WP ist bekanntlich nicht WP:OR, sondern die Wiedergabe von Aussagen, die durch reputable Quellen belegt sind.
Hier ist nicht der Platz für die Wiedergabe von Überzeugungen einzelner Benutzer, egal ob es um Vermutungen wie "Und selbst wenn es einen entsprechenden Verwaltungsakt gibt: Was ist, wenn dieser die tatsächlichen Verhältnisse nicht richtig wiedergibt?" oder "Ich habe in meiner Bearbeitungszeile angegeben, warum Buchhaus kein Gemeindeteil sein kann. [...] Weil es restlos abgebrochen ist, [...]".
WP ist: Darstellung bekannten Wissens. > Buchhaus war zum Zeitpunkt des diesbezüglichen edits und Zufügung der beiden ENs ein Gemeindeteil von Ködnitz.
Zur behaupteten automatischen Aufhebung als Gemeindeteil, allein durch den Abbruch der Bebauung, gibt es weder Belege noch Indizien. Nur die persönliche Schlußfolgerung eines Benutzers, reicht nicht aus um im Artikel Aussagen zu treffen die im Widerspruch zu den verwendeten Belegen stehen. --Gomera-b (Diskussion) 23:16, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Naja, dann glaube an Deine Geistergemeindeteile weiter und an die allmächtigen Behörden. Für mich jedenfalls sind Behörden hinterfragbar und vernünftige Schlüsse keine Theoriefindung. Der vernünftige Schluss, der hier vorliegt, ist der denkbar einfachste, nämlich die Tautologie: Ein Gemeindeteil der nicht existiert, existiert nicht. Du hingegen mit Deinen Ansatz, müsstest sogar den Artikel Sonne in der Wikipedia löschen, wenn eine Behörde beschlossen hat, dass es sie nicht gibt. Denk mal darüber nach und gehe mal raus aus Deiner Wohnung, schaue Dir die Natur an, wie sie ist.--AlexanderRahm (Diskussion) 13:25, 30. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Der AlexanderRahm kann oder will nicht Sachliches von Persönlichem trennen.
Es wird nicht bestritten, dass Buchhaus in der Gemeinde Ködnitz aktuell kein Wohnplatz ist.
Ich habe bisher keinen Beleg und kein Indiz vorgelegt bekommen, die die Aufhebung als Gemeindeteil stützen.
Die strikte Kopplung zwischen vorhandener Wohnbebauung und Gemeindeteil und vice versa, wie sie in der Argumentation oben verwendet wird, ist weder allgemeine Lebenserfahrung noch belegt.
Vergleich aus einem anderen Lebensbereich: Der Mensch, dessen Sprung vom Heck eines Schiffes in den kalten Atlantik als Video aufgezeichnet wurde und der nicht gerettet oder gefunden wurde ist - nach menschlicher Lebenserfahrung - tot. Aber nicht (automatisch und sofort) für das Standesamt. Der Springer ist dann tot, wenn es eine Sterbeurkunde gibt. Er ist auch für den WP-Artikel nicht tot, wenn hier ein Autor einen logischen (und nachvollziehbaren) Schluß zieht. Er sit dann tot, wenn er formal für tot erklärt wurde.
Die Aussage meines edits war von Anfang an korrekt belegt. Wer hier etwas anderes stehen haben will, bringt für das, was statt dessen dort stehen soll BELEGE.--Gomera-b (Diskussion) 17:54, 30. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Das bezweifelt doch keiner. Aber wo bleibt denn da der gesunde Menschenverstand? Mein Urgroßonkel, der 1890 geboren wurde, gilt seit dem Ersten Weltkrieg auch als verschollen. Eine Sterbeurkunde wurde nie ausgestellt. Meinst Du im Ernst, dass der noch lebt?!?
Und wenn man in die Natur rausgeht, dann sieht man doch, was Sache ist. Ich habe mir vor Ort in meinem „Revier“ – und das ist der Landkreis Ansbach – die Orte angeschaut. Und da verhält es sich einfach so, dass bspw. die Kugelmühle (Windsbach) tatsächlich abgerissen ist und dass dort auch kein Ortsschild mehr steht. Die Gemeinden ersparen sich in aller Regel den bürokratischen Akt BayGO Art. 2 (2) 1, weil es nunmal einfach dringlichere Aufgaben gibt als so einen Quatsch – und in Corona-Zeiten um so mehr! Allein in der politischen Gemeinde Ansbach gibt es sechs Orte (Galgenmühle, Heimweg, Kammerforst, Pfaffengreuth, Weinberg, Windmühle), die faktisch erloschen sind, weil sie in anderen Gemeindeteilen aufgegangen sind. Da gibt es kein Ortsschild mehr. Und da haben diese Orte keine eigene Nummerierung mehr, sondern sind in einer Ortsstraße aufgegangen.
Das macht deutlich, dass nicht nur Wüstungen sondern auch solche Orte, wo die ursprünglichen Gebäude noch existieren, Geistergemeindeteile sind, die nur rein theoretisch existieren – sowie mein Urgroßonkel Klaus. Also, Klaus, wenn Du das hier zufällig liest, alles Gute zu Deinem 130. Geburtstag!--AlexanderRahm ( Diskussion) 19:04, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Entschuldigt bitte, wenn ich mich hier einmische, aber sollte dies der grundsätzlivhen Bedeutung wegen nicht hier diskutiert werden? --Schubbay (Diskussion) 11:10, 2. Dez. 2020 (CET)--Schubbay (Diskussion) 11:10, 2. Dez. 2020 (CET)Beantworten