Diskussion:Bundesagentur für Arbeit/Archiv

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Haushalt

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ist verpflichtet, im Falle eines Ausgabeüberschusses den Haushalt durch einen Bundeszuschuss auszugleichen.

Ich hatte diesen Satz klarer formuliert:

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ist verpflichtet, Finanzlücken im Haushalt durch einen Bundeszuschuss auszugleichen.

Ausgabenüberschuss ist ein Euphemismus für Schulden. Das verstößt meiner Meinung nach gegen NPOV. Wieso wurde der Satz wieder verunklart? Wie könnte man ihn ggf. anders noch klarer formulieren?

da "Finanzlücken" überhaupt kein definierter Begriff ist, würde ich vorschlagen einfach die gesetzliche Regelung reinzuschreiben, also weder "ausgabeüberschuss" noch "finanzlücke". -gpf- 12:34, 21. Jan 2004 (CET)
Wieso soll das ein Euphemismus für "Schulden" sein? Wenn der ausgeglichen wird, werden ja gerade keine Schulden gemacht. -- JensMueller 12:00, 12. Mär 2004 (CET)

Kritik an der Bundesagentur II

Ich habe den Abschnitt neu eingefügt, ich denke nicht das er POV ist, ich habe nur Tatsachen wiedergegeben, bevor er wieder einfach gelöscht wird, kann der Löscher sich vielleicht hier mal erklären! Das kann ja so schwer nicht sein! Natürlich könnte man den Artikel bestimmt auch verbessern, nur dafür müsste man ja mindestens die Überschrift stehen lassen! 150.187.4.87

hallo unscheinbar, ich hoffe du kannst mit meiner formulierung leben - inhaltlich fand ich's nämlich ok. -- 02:07, 24. Aug 2004 (CEST)
Diesmal lösche ichs. Das ist POV pur und zudem völliger Unsinn. Beispielsweise werden hier bunt Kinder zu Arbeitslosen gemacht und implizit Arbeitslose und Nichtarbeitende zusammengeschmissen. Man muss schon mit einem gewissen Sachverstand an den Artikel rangehen. AshSert wird die Wikipedia nicht kaputt kriegen. Da passen hier zu viele auf. Stern !? 02:11, 24. Aug 2004 (CEST)
von Kindern war nicht die rede, da hast du dich verlesen. mag sein, daß die zahlen so nicht haltbar sind, aber daß ein haufen leute sich regelmäßig melden müssen um sich mangels arbeitsplätzen nie vermitteln zu lassen ist eine tatsache. -- 02:24, 24. Aug 2004 (CEST)
Die Zahlen stimmen 100%, siehe: www.statistik-bund.de/ Rubrik:Arbeitsmarkt, der Rest stimmt auch, bevor das wieder gelöscht wird, würde ich gern wissen, was eben nicht stimmt, wozu recherchiert man das sonst? Das man mit, Zitat: (gewissen Sachverstand an den Artikel rangehen muss) stimmt zwar, beantwortet aber die Frage nicht. Bevor das wieder gelöscht wird, kann man sich da bestimmt auch klarer ausdrücken, dann wird der entsprechende Absatz eben entfernt oder geändert aber nicht alles nur um des aufpassens willen. 150.187.4.87
Die Zahlen stimmen nicht, denn nicht jede offene Stelle wird der BAA gemeldet. Genauer gesagt: nur 9% der offenen Stellen (Schätzung der BAA) werden der BAA angezeigt.
Die Zahlen stimmen, es steht ja da "im Optimalfall" also auch nur wenn alle Stellen gemeldet wären. Wo steht das eigentlich? Vielleicht kann man das ja noch umrechnen? Die BAA würde ja demnach nur ca. jeden 155ten Arbeitslosen vermitteln? 150.187.4.87
Dass die Arbeitslage mies ist befarf keiner Diskussion. Dass die BAA unflexibe ist ebenso wenig. Aber deswegen muss man ja nicht solchen Unsinn in die Welt setzen. Ich kann Stern nur zustimmen. In jedem Punkt. Unscheinbar 06:48, 24. Aug 2004 (CEST)
Ach, damit ich's nicht vergesse: lass den Artikel in Ruhe! Deine Meinung steht nicht im Konsens mit uns, und Edit-Wars sind keine Grundlage für Überzeugungsarbeit. Im Gegenteil: sie sind der Beweis für Argumentlosigkeit und Sturheit. --Unscheinbar 06:50, 24. Aug 2004 (CEST)
Was ist denn deine Meinung zum Artikel oder Stern seine? Wie soll ich die mit meiner in Einklang bringen wenn sich niemand von euch zum Artikel äussert? Bis jetzt hat noch keiner von euch gesagt wo der inhaltliche Fehler ist, also kann ich euren Spam hier über auch nicht ernst nehmen. Du hast übrigens sofort gelöscht, den edit-war hast also du angefangen. Ich versuche hingegen ständig Fehler zu endecken, das mit den 9% hab ich auch gleich hinzugefügt! Es gibt Politiker die fordern sogar die Auflösung der BAA, zu behaupten es gebe keine Kritik, find ich ziemlich unverschämt! 150.187.4.87
Du sollst hier gar nichts in Übereinstimmung bringen, AshSert. Du bist gesperrt, hast also das Recht verloren, Dich hier zu beteiligen. Also: nicht schreiben, nicht pöbeln, sondern verduften. --Unscheinbar 15:10, 24. Aug 2004 (CEST)
Ich bin nicht gesperrt sonst würde ich hier ja nicht schreiben und wenn du von nichts eine Ahnung hast, verschwinde, stell dich in die Ecke und schäm dich, vielen Dank. 150.187.4.87
Glaubst, Du, ich kenne den Weg nicht, auf dem Du hier immer noch agierst? Hilft Dir nur nichts, genau so wenig wie Deine Pöbeleien. Troll Dich. Unscheinbar 17:24, 24. Aug 2004 (CEST)
Der Abschnitt "Kritik an der BA" ist nicht nur inhaltlich falsch sondern auch im höchsten Masse subjektiv, denn es wird nciht der komplette Zusammenhang dargestellt, sondern nur eine Seite des ganzen dargestellt. Insbesondere wird nicht erklärt warum die Vermittlungszahlen rückläufig sind, und das die Vermittlungsstatistiken gar nicht geschönt wurden. -gpf- 22:36, 8. Feb 2005 (CET)

Leute, wenn unter Kritik von einer "Einseitigen Berichterstattung der Medien" die Rede ist, dann hat das mit einem objektiven Standpunkt nichts mehr zu tun! Darüber hinaus haben es die Menschen nicht nötig, das völlige Versagen des Arbeitsamtes erst durch die Medien sich einreden zu lassen. Als ich seinerzeit Arbeitslos war, bin ich innerhalb von einer halben Stunde von zwei Mitarbeiterinnen des Arbeitsamtes unabhängig voneinander gefragt worden, ob ich als Ingenieur auch studiert habe!!! (Natürlich nicht, ich habe seinerzeit die Schule geschmissen, um Ingenieur zu werden!) Eine Freundin wurde nach ihrem zweiten Staatsexamen gefragt, was sie zuletzt gemacht habe. Sie sei Referendarin gewesen, antwortete sie. Erstaunt wurde sie zurückgefragt, ob sie das auch noch studiert habe!!! Ein befreundeter Dr.phil bekam ein halbes Jahr nach seiner Arbeitslosenmeldung die Mitteilung dass leider PHILOSOPHEN nicht besonders gefragt seien!!! Und mein jetziger Arbeitgeber suchte Händeringend einen Ingenieur meiner Fachrichtung, und ich habe ihn dann auf Grund privater Suche Gefunden, obwohl meine Meldung und seine Meldung schon über ein halbes Jahr beim Amt vorlag!!! Man braucht wirklich keine "böse Presse" um zu wissen, dass dort ganz offensichtlich nur die letzten Pfeifen beschäftigt werden! (diese Kritik sollte natürlich nicht 1:1 übernommen werden, da sie leicht subjektiv ist ;-) ) --Pantau 16:01, 25. Nov 2005 (CET)

Ich kann solche Geschichten auch über Ärzte, über Verkäufer, über Banker erzählen. Einzelfälle bringen uns hier nicht weiter. Grundsätzlich sind aber Pauschalurteile erfahrungsgemäß immer falsch. So habe ich auch schon machmal kompetente Ärzte kennengelernt. Die Vorstellung, dass alle Menschen gleich sind, nur weil sie einen bestimmten Beruf haben oder für ein bestimmtes Unternehmen arbeiten ist derart blödsinnig, dass sie einem Menschen mit einem Mindestmaß an Intelligenz eigentlich als nicht ernsthaft diskutiert bar erscheinen muss. Vielleicht sollten wir also wieder etwas sachlicher werden. Es geht hier um ein Lexikon, nicht um die heilige Inquisition. Kaffeefan 11:38, 27. Nov 2005 (CET)
Lieber Kaffeefan, wenn Du mit dem von Dir geforderten Mindestmaß an Intelligenz ausgestattet wärest, dann wüsstest auch Du, dass dem Staat einerseits nur DIE Kräfte zur Verfügung stehen, welche sich bei ihm bewerben, da sie offensichtlich in der freien Wirtschaft nicht genommen wurden (wo sie besser bezahlt würden). Des Weiteren kommt hinzu, dass die innere Struktur, Führung und Organisation einer Behörde, offensichtlich auch gerade DIESER Behörde, suboptimal gestaltet ist, vor allem im Gegensatz zu einem effizienten Unternehmen. Des Weiteren ist es doch so, dass die Berichte zum Thema "Arbeitsamt" in einer derartigen Vielzahl auftreten, dass nur ein totaler Ignorant oder jemand, der bis auf die Knochen naiv ist, sich in der Art "Wir sind alle irgendwie gleich, arbeiten alle irgendwie gleich gut und machen alle irgendwie auch Fehler" äußern kann. Solche gutmenschelnden und dümmlichen Äußerungen empfinde ich als dermaßen blödsinnig, dass ich es schon als Zumutung erachte, mich mit solchen Subjekten überhaupt zu unterhalten, aber was tut man nicht alles für seine Mitmenschen. --Pantau 14:26, 1. Dez 2005 (CET)

Zitat raus, bitte

Ich würde gerne den Absatz "Zitat über die BA" entfernen, da dieser einseitig und polemisch ist. Auch frage ich mich, in wie weit Zitate über ein Thema in eine Enzyclopädie gehören... --Okatjerute 11:57, 30. Aug 2004 (CEST)

Er ist außerdem nicht relevant, in der Tat nicht NPOV, ist (im nicht Zitat-Teil) schlechtes Deutsch und rechtfertigt keinen eigenen Abschnitt. Hab ihn gerade entfernt, Diskussion bitte HIER. -- JensMueller 10:23, 31. Aug 2004 (CEST)
Danke! --Unscheinbar 15:30, 31. Aug 2004 (CEST)
Ebenfalls danke!--Okatjerute 16:23, 31. Aug 2004 (CEST)

Nicht die BA selbst ist die Behörde, sondern ihr Verwaltungsrat. Deshalb Änderung von Behörde in Institution. -- Forevermore 12:22, 15. Okt 2004 (CEST)

Kritik an der BA III

Hier die EinzelMeldung als Beleg für die durchgängige Unfähigkeit der BA: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,335141,00.html

Hallo Unbekannter,

da Du einen Text in den Artikel Bundesagentur für Arbeit eingepflegt hast, der nicht den Ansprüchen an einen enzyklopädischen Artikel genügt, musste ich die Änderung rückgängig machen. Bitte beachte in Zukunft, dass wir hier keinerlei Meinungen nennen oder suggerieren, sondern ausschließlich Fakten sammeln. Der Leser soll sich seine Meinnung aus den dargebotenen Fakten selber bilden. Wir nennen das hir den "NPOV-Grundsatz" (Non Personal Point of View). Er ist grundlegend für unsere Arbeit. Bitte beherzige ihn in Zukunft, wenn Deine Beiträge Bestand haben sollen. Danke. Unscheinbar 12:59, 31. Dez 2004 (CET)

Dass die Vermittlungszahlen im vergleich zum Vorjahr gesunken sind, wurde öffentlich in den Medien kommuniziert. DAss die Software nicht funktioniert, ebenfalls.

Die Behörde hat einen extrem schlechten Ruf bei den Arbeitgebern. Die melden offene Stellen zum größten Teil nicht. Das wurde zwar nicht gemeldet, ist aber allgemein bekannt.

Nimm einfach den Text, den ich schrieb und arbeit ihn nach Gutdünken im Sinne von NPOV um. Aber lass ihn nicht im Nirvana verschwinden. Dann muss ich auch nicht revertieren. Du hast bequem 2 Wochen Zeit dafür.

Dies ist die Diskussions-Seite eines nicht angemeldeten Benutzers. Wir müssen hier die numerische IP-Adresse zur Identifizierung verwenden. Eine solche Adresse kann nacheinander von mehreren Benutzern verwendet werden. Wenn Sie denken, dass auf dieser Seite irrelevante Kommentare an Sie gerichtet wurden, melden Sie sich bitte an, um zukünftige Verwirrung zu vermeiden.

Wenn Du einen Text einfügen möchtest, dann bearbeite bitte auch Du ihn. Abschieben funktioniert nicht. Ganz besonders nicht in einem Artikel, in dem ich als Admin als "Schiedsrichter", als "Regelbewacher" auftrete. --Unscheinbar 13:08, 31. Dez 2004 (CET)

Hallo Unscheinbar und alle anderen: Ich habe bereits Text eingefügt. Unscheinbar gefiehl er nicht. Ich paste ihn hier. Wer will kann ihn verbessern und neu einstellen. Falls das nicht geschieht, werde ich den Abschnitt in 14 Tagen so wie er ist neu einstellen (in mein point of view ist er nämlich gar nicht NPOV) Gruß

Orginaltextabschnitt

Kritik an der Bundesagentur für Arbeit

Der neue Name Agentur suggeriert, dass das Amt "handelt". Laut Statistiken sind jedoch die von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Stellen sogar rückläufig. Weitere Kritik entzündet sich an den Fehlern und Pannen bei der Umsetzung des Arbeistslosengeldes II. Bekannt wurde, dass im Januar viele Dauerarbeitslosen kein Geld erhalten werden, weil die Agentur falsche Kontonummern an die Banken übermittelte.

/Orginaltextabschnitt

Da die Formulierungen nicht neutral (Beispiel: "suggeriert" und die Unterstellung, das Amt handle nicht) sind ist diese Einfügung abgelehnt. Der Text kann so nicht eingestellt werden. Ich fordere den Autoren auf, sich an die Grundsätze des Schreibens in der Wikipedia zu halten, so wie ich es ihm auf seiner Benutzerseite (oben zitiert) bereits darlegte. Des weiteren kann der Textvorschlag nicht in dieser Form übernommen werden, da er abgelehnt ist. Hier herrscht auch das Konsens-Prinzip. Die Ankündigung, den Text nach Ablauf einer Frist - man beachte! - wieder in der selben Form einzustellen ist die Ankündigung eines Edit-Wars und wird ggf. von mir entsprechend geahndet. --Unscheinbar 13:21, 31. Dez 2004 (CET)

Scheiß dir nicht in die Hosen Unscheinbar. Niemand kündigt hier einen Edit War an und ich am wenigsten. Reg dich ab und überleg, ob du inhaltlich zustimmen kannst. Gruß Anonymus (Reimt sich sogar) --172.178.119.25 13:24, 31. Dez 2004 (CET)

Abgesehen von Deinem Tonfall, den ich hier mal übergehe: ich habe abgelehnt. Begründung ist erfolgt. Formuliere anständig oder troll Dich. --Unscheinbar 13:25, 31. Dez 2004 (CET)
Du hat abgelent. Interessant. Aber wer bist Du schon. Also bitte, provoziere nicht. Gruß Anonymus
Ich bin einer von jenen, die an der Wikipedia mitarbeiten. Wir haben hier das Konsensprinzip: nur Änderungen, denen alle zustimmen , sind möglich. Ich bin derjenige, der abgelehnt hat. Und es auch durchzusetzen vermag. --Unscheinbar 13:30, 31. Dez 2004 (CET)
...und der auch noch Unterstützung erfährt! Auch ich halte den genannten Abschnitt für äußerst unneutral formuliert und mit Unterstellungen versehen. Das kann so nicht in einen Artikel. --Okatjerute !?* 09:00, 3. Jan 2005 (CET)
Der Vorschlagtext ist inzwischen massiv entschäft worden und dann in den Artikel eingeflossen. Zur Zeit die drittletzte Änderung. Ich denke, so geht es schon eher. Aber bitte wirf selber mal ein Auge drauf. Grüße vom Unscheinbar 09:12, 3. Jan 2005 (CET)

Kritik an der Bundesagentur I

Ich bin mir nicht sicher, ob Sätze wie dieser: "Arbeitsagentur= Ein haufen Beamte, die sich mit Kaffeetrinken und Kugelschreiberdrehen beschäftigen!", den ich gerade aus dem Artikel entfernt habe, in einer Enzyklopädie den richtigen Ort haben! Es sollten doch bitte die entsprechende andere Foren o.ä. genutzt werden, um sich persönlicher Kritik zu entledigen... __Okatjerute 13:10, 5. Aug 2004 (CEST)

Nur Liste

An den Einsteller des "Nur-Liste"-Hinweises: Hast Du eine Idee, wie man den Text besser lesbar schreiben könnte? --Okatjerute !?* 12:54, 23. Dez 2004 (CET)

Kritik an der BA IV

Ich habe mal versucht zu erklären, worum es überhaupt geht. Es wurden zwar jede Menge Kritikpunkte angeführt, aber kaum geht darauf ein, warum das jemand anders besser machen sollte. Zumal solche und ähnliche Fehler in jeder Behörde und jedem Unternehmen vorkommen (nur in Privatunternehmen meistens nicht bekannt werden). Ich habe deshalb gleich am Anfang einen Absatz eingeführt, der auf die Diskussion um zentrale versus dezentrale Arbeitsvermittlung eingeht. Vielleicht sollte man die ganze Diskussion um die Software von T-Systems rauslassen (ist ja eher etwas possitives für die BA - hat Fehler von T-Systems ausgebügelt - als ein echter Kritikpunkt). Vielmehr würde ich mir vorstellen, die ernstzunehmende Kritik, nämlich an der zentralen Organisation - aufzuzeigen und da die Gegenargumente, beispielsweise der Wirtschaftsforschungsinstitute, gegenüberzustellen. Die T-Systems-Geschichte ist sicher interessant, aber eher als Beispiel dafür, wie Medien und Politiker - und auch vereinzelt Wikipedia-Nutzer - auf der Suche nach Sündenböcken in faschistoide Denkmuster verfallen. "Echter" Kritikpunkt ist vielmehr die Zentralität und der begrenzte Wettberwerb zwischen Agenturen, der durch eine zentrale Steuerung - die aber unverzichtbar für eine so große Organisation ist - hervorgerufen wird. Kaffeefan 10:52, 11. Jul 2005 (CEST)

Das würde ich anders sehen mit T-Systems. Wer einen Auftrag an einen Auftragnehmer vergibt, sollte immer noch im Stande sein, seinen Auftragnehmer zu kontrollieren. Bei einem Dienstleister wie T-Systems wo ja auch bekannt ist, wie die arbeiten, ist das umso nötiger. Verantwortung ist eben nicht delegierbar, die Schuld am Desaster fällt an die BA zurück. Gruß Stimme aus dem Off
Wie soll man verhindern, dass der Auftragnehmer Programmierfehler macht? Das würde eine gigantische Überwachungsbürokratie produzieren, die Du dann wahrscheinlich jetzt stattdessen geiseln würdest. Natürlich muss man so einen Prozess als Auftraggeber begleiten, man kann aber nicht jede Zeile einzeln genehmigen. Ich bleibe bei meinem Standpunkt. Kaffeefan 10:39, 26. Jul 2005 (CEST)
Verhindern dass der Auftragnehmer Programmierfehler macht kann man gar nicht. Was man aber kann, ist durch geeignetes Projektmanagement sichern, dass die Programme rasch und oft in geeigneten Testsystemen geprüft werden. Das ist wohl unterblieben. Auch ich bleibe daher bei meinem Standpunkt;-) Lieber Gruß, die Stimme aus dem Off 10:44, 26. Jul 2005 (CEST)
Ähem, das Projektmanagement hat sd&m übernommen... -- Achates 12:27, 20. Jul 2006 (CEST)

Reformen

IMHO sind die dargestellten Reformen in dieser zeitlichen (?) Reihenfolge nicht richtig. -- Achates 12:19, 20. Jul 2006 (CEST)

Was genau hälst du für falsch ?
die Teile des zeitlichen Ablaufes die genannt wurden sind meines Wissens nach korrekt, wenn ich mich irren sollte, so wäre es nett wenn du hier schreiben würdest was du warum für falsch hälst (vielleicht hab ich ja was übersehen).
-gpf- 20:18, 9. Okt. 2006 (CEST)
Beispielsweise der Virtuelle Arbeitsmarkt, war das nicht Gersters Idee und wesentlich nach Arbeitsamt2000? Vielleicht sollte man das Arbeitsamt2000 in einen Extra-Unterpunkt stecken...? -- Achates „Sprich mit der Hand...“ 10:53, 14. Okt. 2006 (CEST)


Die Überschrift "Interne Reformverkrampfungen" habe ich mal durch die wertneutrale Formulierung "Interne Reformprojekte" ersetzt.--Kachelmann 17:26, 3. Sep 2006 (CEST)

Danke für die Vandalismuskorrektur. Die Qualität der Wikipedia nimmt durch diesen Vandalismus ständig weiter ab.
-gpf- 20:18, 9. Okt. 2006 (CEST)

Hilfe für die Allgemeinheit

Ich würd es sehr gut finden wenn hier ein Abschnitt heißen würde,was alles von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, denn die Agentur für Arbeit verschweigt absichttlich Möglichkeiten sich fort zu bilden oder sonstige Ansprüche die man haben könnte.

Gruss Foxfranco


Hallo Foxfranco, Frage dazu: Hast Du schon mal unter http://www.arbeitsagentur.de geschaut? Wenn es irgendeine Leistung der AA gibt, die Du dort vermisst, können wir weiter diskutieren. Ansonsten würde ich mich mit Äußerungen wie "verschweigt absichtlich" ein klein wenig zurückhalten.

Gruss, Kachelmann

Da liegen so kleine Broschüren rum, die heißen "Was? Wieviel? Wer?" und man bekommt ein "Merkblatt", beides sollte man lesen und hier seine Beiträge mit -- ~~~~ unterschreiben. -- Achates „Sprich mit der Hand...“ 06:17, 18. Nov. 2006 (CET)

Neutralität

Wie steht es denn jetzt mit der Neutralität? Kann der Baustein jetzt raus oder muß noch was geändert werden? --robby 23:21, 28. Nov. 2006 (CET)

Weblinks

Unter Weblinks gehört die offizielle Seite mit fast allen Öffnungszeiten der Arbeitsagenturen ( http://www.oeffnungszeiten-arbeitsamt.de/ ), da man auf der BA Seite (wenn überhaupt, nur sehr schwer Öffnungszeiten seiner zuständigen Behörde findet (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.59.206.129 (DiskussionBeiträge) 00:05, 1. Feb. 2006 (CET)) -- Achates ...zu alt für Popmusik? 15:15, 10. Dez. 2006 (CET)

Diese Seite bietet veraltete Öffnungszeiten und listet nicht einmal die größten Städte auf. Also ist dies auch kein Grund für einen Eintrag in die Weblinks.--DaHe 00:24, 10. Dez. 2006 (CET)

Forderung nach Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit

Der Abschnitt Forderung nach Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit erwähnt umfangreich und ausführlich die FDP. Wenn man diesen Abschnitt schon so umfangreich gestalten möchte, dann könnte man sogar die Vereinigung LabourNet erwähnen, die damals für die Aktion Agenturschluss eingetreten ist. Die einseitige Darstellung der Meinung der FDP, wird viermal genannt wird, widerspricht dem Grundsatz der politischen Neutralität der Wikipedia. Eine einmalige Nennung der FDP in diesem Zusammenhang sollte genügen. --FinanzenTomate 17:12, 30. Nov 2005 (CET)

Zusätzlich muss auch der Mehrheitsposition, die eben die BA so behalten oder nur weiter reformieren will, dargestellt werden sonst ist es hier in dem Abschnitt tatsächlich nur reine FDP-Propaganda. --217.85.242.157 22:06, 29. Dez. 2006 (CET)

Aktuelle mangelhafte Version:


Forderung nach Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit

Vor allem von Seiten der Sozialverbände und Befürwortern des Bedingungslosen Grundeinkommens wird die Abschaffung der Bundesagentur gefordert. Hintergrund ist die Annahme, die klassische Vollbeschäftigung ließe sich ohne massive Subventionen in Manufaktur und Bürokratie (z.B für die Verwaltung von Arbeitslosen) nach dem heutigen Stand der Technik auch nicht mehr erreichen.

In einem von staatlicher Seite nicht weiter zusätzlichen geförderten Wettbewerb würden zudem die kapitalintensiven Firmen einen Großteil der Arbeiten, die man heute der BA zuschreibt, bedingt selbst erledigen. Firmen, die nicht aus- und weiterbilden und potenzielle Bewerber selbst finden, würden im Markt gegen die Konkurrenz, die sich um ihren Nachwuchs kümmert, auch nicht bestehen.


(Aus Artikel zur Überarbeitung/Diskussion in Diskussion verlagert (Standartisiertes Vorgehen in der Wikipedia)--217.85.242.157 22:12, 29. Dez. 2006 (CET)

Rechtsform

Was die die Rechtsform der Bundesagentur für Arbeit? Immer noch Anstalt d.ö.R.? Und ist die BA selber eine Behörde, oder nicht eher bloß ihre Organe? -- JensMueller 12:00, 12. Mär 2004 (CET)~

Laut http://www.bundesagenturfuerarbeit.de/vam/;jsessionid=AR2I22t1R85va1UPGfYTwuo3c0L4CZ7Sz50q7LCYnHzSuEqqqfLf!-434082526?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=22304 ist sie "eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung". Irgendwie muß ich die Umwandlung verschlafen haben. Ich kläre das noch, womöglich hat sich auch die BA geirrt. -- JensMueller 14:48, 12. Mär 2004 (CET)
Die BA war noch nie eine Anstalt, sie war schon immer eine "bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung".
-gpf- 12:56, 16. Jul 2004 (CEST)
Änderung von IP-User auf "bundesmittelbar" rückgängig gemacht. Was soll so ein Müll? -- JensMueller 10:18, 22. Jul 2004 (CEST)
Die BA ist eine "rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Anstaltscharakter". War so, ist so und bleibt so. ;-) -- Achates 12:27, 20. Jul 2006 (CEST)

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 367 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), dem "Hausgesetz" der Bundesagentur für Arbeit. Demnach ist die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Eine Körperschaft zeichnet sich im allgemeinen dadurch aus, dass sie "Mitglieder" hat. Da die Bundesagentur für Arbeit zum einen Träger des Sozialversicherungszweiges "Arbeitslosenversicherung" ist, sind ihre Mitglieder die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als odie Beitragszahler. Im Vergleich zu en anderen Trägern der Sozialversicherung (.z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rententräger und Pflegekassen) ist die Bundesagentur für Arbeit aber nicht nur reiner Sozialversicherungsträger, sondern hat als maßgebliche Aufgaben die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitsförderung und ist somit Träger und Umsetzer der staatlichen Arbeitsmarktpolitik. Da bei der Verrichtung dieser Aufgaben nicht nur "zahlende" Mitglieder die Dienste der Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen, sondern auch Personen, die noch nie einen Cent in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, gibt es also neben den zahlenden Mitgliedern auch reine Benutzer, die die Dienstleistungen der BA in Anspruch nehmen. Daher kommt die Begrifflichkeit des "Anstaltscharakters", eine "Anstalt" zeichnet sich dadurch aus, dass sie benutzt wird, also Benutzer hat. Klassisches Beispiel hierfür ist der Schüler, der in der 8.Klasse einer Hauptschule die Dienstleistungen der Berufsberatung in Anspruch nimmt. Ferner ist die BA natürlich weiterhin eine Behöre, was sich insbesondere aus den Begrifflichkeiten des § 367 SGB III (... öffentliches Recht..., rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft...) ableiten lässt. Eine weitere Legitimation als Behörde lässt sich für die BA aus § 1 Absatz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ableiten, die BA ist eine Stelle, die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch, nämlich die Arbeitsförderung (vgl. § 19 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch) durchführt. Weiteres Indiz für die "Behördeneigenschaft" ist die sog. Dienstherreneigenschaft, dei dei BA besitzt, also das Recht, Beamte beschäftigen zu können (§ 387 Absatz 1 SGB III und § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz).

Kann dem nur zustimmen... arbeite bei eben diesem Laden und § 367 SGB III ist richtig zitiert ! --- pg --- (nicht signierter Beitrag von 217.225.167.197 (Diskussion) )

Geschichte fehlt völlig

Datei:Arbeitslosen-Meldekarte 1931.jpg
Meldekarte, Arbeitsamt Mannheim, 1931

Zur Geschichte der Einrichtung steht im Artikel überhaupt nichts, sie ist anscheinend vom Himmel gefallen. --AndreasPraefcke ¿! 13:15, 17. Mai 2007 (CEST)

Bundesanstalt

Die Bundesagentur für Arbeit nennt man auch Agentur für Arbeit oder Arbeitsagentur. Müsste noch erwähnt werden, das dies eine Art weiterentwickelte Reform ist die bewirkt wurde.... Unter Struktur steht, dass die BA und die Bundesagentur für Arbeit keine Mitglieder, sondern Benutzer haben. Was bedeutet das? Und bin ich als Fersehzuschauer und Sparkassenkunde dann auch Benutzer des Bayerischen Fernsehens bzw. der Haspa (Hamburger Sparkasse) und kein Kunde? Sind ja auch Körperschaften öffentlichen Rechts.

Benutzer deswegen, weil nicht alle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Manche Gelder sind schließlich Steuergelder, Einlagen oder ähnliches. ---pg--- (nicht signierter Beitrag von 217.225.167.197 (Diskussion) 21:12, 17. Jan. 2007)

Das mit der Haspa stimmt nicht, die Haspa ist eine Aktiengesellschaft in privater Rechtsform und Tochtergesellschaft der Haspa Holding, Rechtsform: altes hamburgisches Recht. --Holger-2005 10:07, 1. Aug. 2007 (CEST)

Einnahmen und Ausgaben

Auf welches Jahr beziehen sich die Zahlen? Quellenangaben? Tossek 23:21, 29. Aug. 2007 (CEST)

Kritik: Emblem-Wechsel

Zum Thema Kritik gehört noch dazu, dass die Agentur für Arbeit das Emblem für 20.000 € hat wechseln lassen. Der Wechsel bestand btw darin, die Hintergrund- mit der Vordergrundfarbe zu tauschen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.171.233.8 (DiskussionBeiträge) 12:07, 16. Sep 2007) -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 13:19, 16. Sep. 2007 (CEST)

Dann hast Du schlechte Augen, da wurde ein bisschen mehr geändert, nur so am Rande -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 13:19, 16. Sep. 2007 (CEST)

Bezeichnung "Arbeitsamt"

Arbeitsamt redirectet hierher. Deshalb wäre es gut, auch eingangs in einem Satz zu erwähnen, dass "Arbeitsamt" die in der Umgangssprache wohl am meisten verbreitete Bezeichnung für die BA ist. --Neitram 16:19, 21. Nov. 2006 (CET)

Du hast vollkommen recht, ich hab' den Begriff gleich mit in die Einleitung geschrieben. Gruß --Wikiholic 22:45, 13. Apr. 2007 (CEST)
Er war inzwischen schon wieder weg, ich habe ihn jetzt nochmals (korrekter formuliert) in die Einleitung geschrieben (Die Geschäftsstellen der BA wurden bis 2003 Arbeitsämter genannt, seit 2004 heißen sie Agenturen für Arbeit.) Beide Begriffe in fetter Schrift sind häufige Suchworte und Redirects hierher, daher sollten sie in die Einleitung. Neitram 15:01, 20. Sep. 2007 (CEST)

Den Begriff Arbeitsamt gab es lange vor der Gründung der Bundesrepublik. Es wäre sehr wünschenswert, wenn Kenner der Materie den Artikel entsprechend erweitern würden. H. Doerffel 20:14, 11.02.2008 (CEST)

Kritik zu harmlos

es fehlen mindestens drei wesentliche Kritikpunkte:

1. Mangelnde Reputation

Die Vermittlung von Stellen erfodert Stellenangebote von Arbeitgeberseite und Stellennachfrage von Arbeitnehmerseite (nicht zu verwechseln mit Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage). Aufgrund der geringen Reputation der BA unterliegt das Fitting dem Problem der "Adverse Selection". Interessante Arbeitgeber (mit hoher Reputation) werden nicht bei der BA Arbeit anbieten weil sie wissen, dass dort keine interessanten Bewerber zu finden sein werden. Umgekehrtes gilt für Arbeitnehmer. "Interessante" Arbeitgeber und qualifizierte Arbeitnehmer werden dort auch gar nicht erst ihre Stellenangebote bzw. ihr Bewerberprofil veröffentlichen, nämlich deshalb, um ein Abfärben des Negativimages der BA auf sie zu vermeiden (letzlich auch ein Signaling-Problem). Letztenendes will keiner der Vermittlungspartner mit der BA in Verbindung gebracht werden, also wird das Fitting zumindest im Bereich "besserer Jobs" nicht über die BA geschehen. Was der BA zur Vermittlung übrige bleibt sind Arbeitgeber mit geringer Reputation und Arbeitssuchende mit geringer Qulifikation.


2. BA als ABM-Maßnahme

Die AB ist eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Sie ist eine der größten und zugleich - zumindest wenn man es an ihrer Hauptaufgabe der Arbeitsvermittlung bemisst - ineffektivsten Behörden (siehe dazu auch 1.). Ihre Größe und damit Bedeutung läßt sich am ehesten mit einem instituitionenökonomischen Ansatz erklären. Dies näher auszuführen fehlt mir Lust. In jedem Fall steht dies in diametralem Gegensatz zu ihrer Hauptaufgabe. Wer hierzu Zahlen suchen will ist herzlich eingeladen.

3. Funktion des Sündenbocks

Die BA ist das Resultat einer Reaktion des Staates auf das Phänomen der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit. Letztlich ist die BA auch der "Lückenbüßer" einer neoliberalen Wirtschaftspolitik. Insofern erfüllt die Behörde ihre Funktion: sie schafft Arbeitsplätze (innerhalb der BA) und hält gleichzeitig als Sündenbock her. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.135.9.101 (DiskussionBeiträge) 00:34, 20. Sep 2007)

Hallo anonymer Diskussionsteilnehmer, bitte beachte doch künftig, dass es sich bei der Wikipedia nicht um ein Diskussionsforum handelt, sondern um eine Enzyklopädie. Das bedeutet, dass keine eigenen Meinungen, Wertungen oder Theorien sondern nur durch Quellen belegte und allgemein anerkannte Inhalte in einem Artikel ihren Platz haben. Sofern Deine Aussagen in Fachkreisen eine hinreichende Relevanz aufweisen, belege dies bitte durch entsprechende Quellen. Näheres kannst Du unter Wikipedia:Grundprinzipien nachlesen. --Kachelmann 06:32, 20. Sep. 2007 (CEST)
Für die niedrige Reputation und die schlechte Vermittlungsquote der BA sollten sich eigentlich prinzipiell Zahlen und Belege finden lassen. Neitram 15:05, 20. Sep. 2007 (CEST)
Aber vorher nehmen wir tacheles auf die Blacklist. -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 15:22, 20. Sep. 2007 (CEST)
Hallo Kachelmann, danke für den Hinweis.

Da das hier eine Diskussionsseite ist, wollte ich obiges einfach nur zur Diskussion stellen - auch in der Hoffnung, dass jemand anderes (mit) nach Belegen/Widerlegungen sucht. Ich finde, dass die BA - wie immer man zu Ihr stehen mag - bedeut end genug ist, um Ihr einen Artikel mit etwas mehr Substanz zu gönnen.

Ich gehe nochmal die Punkte durch. zu 1: Der Personalmarkt war einer der ersten untersuchten Märkte im Signaling (Signalling im AE). Ich gebe dazu 2 Literaturstellen an: Spence, A. M. 1973: Job Market Signalling, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 87, S. 355-374. Spence, M. 1974: Market Signaling: Informational Transfer in Hiring and Related Processes, Harvard University Press, Cambridge (MA). Immerhin aus den 70ern, also nicht mehr ganz neu. Spence ist übrigens der Nobelpreisträger-Spence. (Ist das eigentlich Fachkreis genug ;-)?) Die Signaltheorie hat zwar ihre Tücken in der Operationalisierung, gilt aber gerade im Personalbereich als solide. Ob das jemand ganz konkret auf die BA bezogen hat, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen, ist aber nicht unwahrscheinlich. Das müsste überprüft werden. zu 2: Die Behauptung, die BA sei einer gigantische ABM-Maßnahme findet sich dutzendfach in Printmedien (Recherche?). Diese Behauptung taugt aber nicht im wiss. Zusammenhang, da sie nicht falsifizierbar ist. Ob man dazu schreiben kann, es wird da und da behauptet, "die BA selbst sei eine gigantische ABM-Maßnahem...", oder ob man besser nach erhärteten Fakten sucht, aknn ich nicht beurteilen. zu 3: Das ist mein Mißt. Falls jemand doch Lit. dazu finden würde wäre das toll. Ansonsten ist das nicht verwertbar. Was davon letztlich für Wiki verwendbar ist und nicht, kann ich nur m.E. beurteilen. Aber vielleicht helfen die Anregungen den Artikel ein bisschen aufzupeppen.

Österreich und Schweiz

Die von mir unter "siehe auch" eingetragene Verlinkung auf die der Bundesagentur für Arbeit entsprechenden Behörden in Österreich und der Schweiz (Arbeitsmarktservice und Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) wurde von den Benutzern Gunilla (28. November 2007) und Achates (17. Dezember 2007) wieder entfernt. Was spricht gegen diese Verlinkung? Ich finde es sinnvoll, auf diesem Weg die Artikel finden zu können, das ist ansonsten weder über eine Kategorie noch sonst irgendwie innerhalb der WP möglich.
Gruß, Aspiriniks 16:18, 18. Dez. 2007 (CET)

Worum geht es in dem Artikel? Um den in Deutschland zuständigen Träger der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und noch ein paar anderer sozialer Dienstleistungen. Wenn Du wissen willst, wer in Österreich für die Arbeitslosenversicherung zuständig ist, solltest Du vielleicht besser den Artikel Arbeitslosenversicherung ansehen. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verlinkt auch nicht auf Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation -- Achates Be afraid baby ... 17:05, 18. Dez. 2007 (CET)
Auf die Idee, unter Arbeitslosenversicherung nachzusehen wäre ich nicht gekommen, da ich nach der für die Arbeitsvermittlung zuständigen Behörde gesucht habe, das ist in der Schweiz das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum). Anders als in Deutschland hat die RAV in der Schweiz überhaupt nichts mit der Arbeitslosenversicherung zu tun, es ist daher unsinnig, daß sie im Artikel Arbeitslosenversicherung mit einem eigenen Abschnitt vorkommt, so daß der Eindruck entsteht, die RAV sei Bestandteil der Arbeistlosenkasse. Österreich kommt im Artikel Arbeitslosenversicherung überhaupt nicht vor.
Daß zwischen den deutschen und schweizer Ministerien nicht verlinkt wird, ist kein Problem, weil 1. eine Kategorie:Ministerium besteht und 2. mit Bundesregierung eine BKL-Seite zur Verfügung steht, von wo aus man leicht weiterkommt, und der Begriff "Bundesregierung" wird für die entsprechenden Organe aller Staaten verwendet. Für die Arbeitsämter gibt es keinen solchen einheitlichen Begriff.
Ich finde die Verlinkung auf die österreichischen und schweizer Arbeitsvermittlungsbehörden sinnvoll und jedenfalls kein bißchen störend, noch schöner wäre allenfalls stattdessen eine Verlinkung auf eine Seite Liste der Arbeitsämter nach Staat, in denen man z. B. auch das Ufficio di Collocamento (Italien), Jobcentre Plus (Vereinigtes Königreich), Centrum voor Werk en Inkomen (Niederlande) etc. findet; dann würde hier ein Link auf diese Liste reichen statt der zwei Links zu Österreich und Schweiz.
Gruß, Aspiriniks 21:22, 18. Dez. 2007 (CET)

Berufsinformationszentrum und zentrale Service Hotline

Hallo, beim lesen ist mir aufgefallen, dass die Berufsinformationszentren (BIZ) und ebenso wie die zentrale bundeseinheitliche Service Nummer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer praktisch keine Erwähnung finden. Möglicherweise kann beides als eigener Punkt ergänzt und ausgebaut werden. -- Mamello 20:05, 14. Apr. 2008 (CEST)

Was die Berufsinformationszentren betrifft, hast du sicher Recht, zumindest müsste der kurze Artikel verlinkt werden, was die Telefonnummer o.ä. betrifft, siehe bitte WP:WWNI. -- Jesi 09:49, 15. Apr. 2008 (CEST)
Ich hab mal "Berufsinformationszentrum" bei "Berufsberatung" verlinkt. -- Jesi 09:55, 15. Apr. 2008 (CEST)

Layout

Mir gefällt die Platzierung der beiden Bilder (BA-Logo und Agentur für Arbeit Dortmund) nicht so richtig. Kann man die irgendwie neben das Inhaltsverzeichnis setzen? Ich krieg das nicht hin. --Kachelmann 18:49, 9. Okt. 2008 (CEST)

Bundesunmittelbare Körperschaft

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.

Quelle: arbeitsagentur.de --145.253.2.235

Leider handelt es sich bei dem herangezogenen Eintrag auf www.arbeitsagentur.de um einen rechtlichen Fehler der Regionaldirektion Baden-Württemberg. Das BMAS hat lediglich die Rechtsaufsicht, jedoch keine Fachaufsicht und keinen unmittelbaren steuernden Einfluss auf die Geschäftspolitik. Dafür gibt es die Selbstverwaltung und den Vorstand. Aus diesem Grund ist die BA eine "bundesmittelbare Körperschaft des öR mit Anstaltscharakter und Selbstverwaltung". Quelle: http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=185&tektId=1726 --Kachelmann 20:44, 23. Okt. 2008 (CEST)

Meines Erachtens beschränkt sich die Aufsicht des BMAS bei der Betrachtung der von der BA zu erledigenden Aufgaben nicht rein auf die "Rechtsaufsicht". Dem o.g. Eintrag stimme ich uneingeschränkt zu, was die Kernaufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) angeht. Nach §393 Absatz 1 SGB III beschränkt sich die Aufsicht des BMAS darauf, dass "Gesetz und sonstiges Recht" von der BA beachtet werden. Die Aufsicht des BMAS über die BA ist somit auf eine reine Rechtskontrolle beschränkt, soweit die ursprünglichen und eigenen Aufgaben der BA nach dem SGB III betroffen sind. Wie sieht es aber bei sog. "übertragenen" Aufgaben des Bundes an die BA aus? (z.B. Umsetzung von Bundessonderprogrammen wie das ehemalige Sofortprogramm zum Abbauu der Jugendarbeitslosigkeit oder das Kindergeld). Hier handelt es sich nicht um eigene Aufgaben der BA, sondern um übertragene "Sonderaufträge". Neben der Rechtsaufsicht sollte doch in diesen Fällen auch eine gewisse Fachaufsicht des "Auftraggebers" bestehen, da auch die Mittel für die Durchführung der Programme / Gewährung der Leistungen nicht auf Kosten des BA-Haushalts laufen sondern aus Bundesmitteln (i.d.R. Kapitel 1112 im Bundeshaushalt anstatt Kapitel 2 und 3 im BA-Haushalt) finanziert werden. Im Bereich der Grundsicherung (SGBII) findet sich im § 47 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) klar die Aussage, das das BMAS die Rechts- und die Fachaufsicht über dei BA auszuüben hat, sofern die BA Leistungen des Bundes verwaltet (also im Bereich Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, auch Verständlich, da die Leistungen ja aus dem Bundeshaushalt - Einzelplan des BMAS Kapitel 1112 bezahlt wird). Im Bereich SGB II schließen BMAS und BA eine Zielvereinbarung ab, insofern m.E. ein deutliches Steuerungsinstrument der Geschäftspoltiik der BA. Insofern kann man bei einigen Aufgaben auch von Fachaufsicht des BMAS sprechen. --Trollingergenieser

Das ist richtig. Da ich aber kein Experte für die Rechtsnatur der öffentlichen Verwaltung bin, stellt sich mir die Frage: Wenn die BA schon per se eine bundesunmittelbare Korperschaft wäre, müsste dann beispielsweise die Aufsicht im SGB II noch extra durch § 47 geregelt werden? --Kachelmann 08:19, 27. Okt. 2008 (CET)

Effizienz der Privaten Arbeitsvermittler

In Zeile 150 habe ich eine Änderung vorgeschlagen.

Dort wird die Effizienz der Privaten Arbeitsvermittler (PAV) absolut negiert, was ich - bin selbst im PAV-Umfeld tätig - so nicht stehen lassen will:

Der Arbeitsuchende muss sich per Gesetz arbeit suchend melden (mindestens 3 Monate vor Arbeitlosigkeit, spätestens jedoch unverzüglich nach Bekanntgabe der Arbeitslosigkeit), insofern erfährt die Agentur für Arbeit (AA)sehr früh dieses "Ereignis".

Das ergibt im Idealfall einen zeitlichen Vorsprung von 3 Monaten + 2 Monate, bis der Vermittlungsgutschein (VGS) greift.

Der PAV finanziert sich ausschließlich durch Honorare, die der Arbeitsuchende primär bezahlen muss. Von dieser Pflicht wird er befreit, wenn er einen VGS beantragt, den kann er aber erst nach einer Arbeitslosigkeit von 8 Wochen innerhalb der letzten 3 Monate bekommen.

Da der Arbeitsuchende der Meinung ist, dass Vermittlung die primäre Aufgabe der AA ist, wird er sich erst dann, wenn er den VGS ausgehändigt bekommt, bei den PAV bewerben.

Aschenputtelprinzip: Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen.

Die AA hat somit die Möglichkeit, 5 Monate lang Arbeitsuchende zu vermitteln und wird sich - ökonomisches Prinzip - vorrangig auf die leicht vermittelbaren konzentrieren. Das mache ich ihr nicht zum Vorwurf - sie steht seitens der Politik aber auch aufgrund immer wiederkehrender Forderung über die Auflösung der Arbeitsvermittlung in der AA in der Kritik der Öffentlichkeit und muss gute Ergebnisse präsentieren.

Alles das, was nach 5 Monaten intensiver Vermittlungsbemühung noch nicht "an den Mann gebracht" wurde, darf dann zu den PAV gehen.

Ich will nicht so weit gehen, hier von einer bewussten Behinderung der PAV zu sprechen, aber ist es nicht sonderbar, dass Anfang 2009 die Wartezeit für den VGS von 6 Wochen auf 8 Wochen erhöht wurde?

Das sind Gründe für mich, warum ich zumindest auf die Fairness hoffe, hier nicht von einem Scheitern zu sprechen, das dem unbedarften Leser den Eindruck vermittelt, es läge an der Qualität der PAV. Dieses Urteil entstünde z. B. beim Lesen des Hinweises, wonach sich jetzt auch PAV ohne Zulassung der BA auf dem Markt bewegen, was hier im gleichen Kontext zu lesen ist.

Mit freundlichen Grüßen Adalbert Jablonski -- Zielwärts 15:26, 19. Aug. 2009 (CEST)

Die Argumente haben durchaus ihre Berechtigung, jedoch müsste eine solche Diskussion weit differenzierter geführt werden. Denn im Gegensatz zur Arbeitsagentur kann der private Vermittler sich seine Klienten aussuchen, was wiederum ein deutlicher Wettbewerbsvorteil ist. Nicht einverstanden bin ich mit dem ebenfalls von Dir eingebrachten Änderungsvorschlag, "Da private Arbeitsvermittler ausschließlich auf Erfolgshonorar bezahlt werden, konnte auf diese Art eine zusätzliche Hilfe ohne weitere Kosten am Arbeitsmarkt etabliert werden." Das ist zu pauschal formuliert- selbstverständlich entstehen durch die Bewilligung, Bearbeitung und Auszahlung eines VGS Kosten für die Arbeitsagentur. Ob die Kosten im Einzelfall höher oder niedriger wären, wenn es keinen VGS gäbe, müsste durch eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung belegt werden. Daher würde ich diesen Satz so nicht stehen lassen wollen.--Kachelmann 17:51, 19. Aug. 2009 (CEST)

Bevor wir die Diskussion en detail führen, möchte ich gerne, dass die durch keine Zahlen belegte Aussage "Das Stützen der privaten Arbeitsvermittler erwies sich hierbei jedoch bislang als Fehlschlag" in jedem Fall gestrichen wird.

Über den Begriff ohne weitere Kosten bin ich bereit, zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren, da die bisherige Formulierung geeignet ist, einen Berufsstand zu diffamieren, duldet die Änderung in der ersten Stufe keinen Aufschub.

Liebe Grüße Adalbert Jablonski (nicht signierter Beitrag von 84.165.40.52 (Diskussion | Beiträge) 00:31, 20. Aug. 2009 (CEST))


WAHLEN ZU DEN VORSTÄNDEN DER BUNDESANSTALT

Die Zusammensetzung, Berufung, und Wahl (?) in die Vorstände der Bundesanstalt fehlt hier völlig.

Die Beiträge sind unvollständig. (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.24 (Diskussion | Beiträge) 19:53, 23. Sep. 2009 (CEST))

Anzahl der Beschäftigten

Hallo, hat jemand einen Überblick, wie viele Beschäftigte es bei der Bundesagentur für Arbeit tatsächlich gibt? In dem Beitrag taucht sowohl die Zahl 97.000 als auch 98.000 Beschäftigte auf. (nicht signierter Beitrag von Tigerpost (Diskussion | Beiträge) 84.58.107.74)

Auf 1.000 mehr oder weniger kann man sich schlecht festlegen, da die Anzahl in dieser Größenordnung schon fluktuationsbedingt ständig schwankt. Die Angaben im Artikel sind m.E. sowieso schlecht recherchiert, da es sich vermutlich nicht um die Zahl der Mitarbeiter / Beschäftigten handelt, sondern um die Zahl der Stellen für Plankräfte, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten. Mit einem sehr hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten dürfte die Zahl der Mitarbeiter deutlich darüber liegen. Die Angabe sollte wie folgt formuliert werden: x Planstellen (Stand mm/jjjj). --Kachelmann 15:12, 23. Jan. 2009 (CET)

Ich schlage vor, dass Ihr Euch nach dem Haushaltsplan der BA richtet (abgestellt unter www.arbeitsagentur.de). Dort sind alle Stellen hinterlegt (Planstellen, Ermächtigungen für Zusatzkräfte,...) und sogar getrennt nach Rechtskreis SGB III und SGB II und (wer's genau wissen will) nach Beamten und Angestellten. Hab's mal vorsichtig überschlagen, demnach kommt die BA im Jahr 2009 sgae und schreibe auf 102.177 Stellen. Hierin sind allerdings auch 11.943,5 Stellen für befristet Beschäftigte (überwiegend Ermächtigungen für zusätzliche Vermittlungsfachkräfte) enthalten. Zwar sind klar nicht immer alle Stellen besetzt, aber das ist ja bei keinem Unternehmen immer so. Zusammengefasst kann man aber m.E. sagen, dass die BA aber bei Vollbesetzung 102.177 Mitarbeiter hat. Das ist meines Wissens die höchste Zahl an Mitarbeitern, den die Behörde in den letzten 10 - 20 Jahren hatte (will mich jetzt nicht auf die "Wendezeit" festlegen, aber das könnte ja auch anhand Haushaltsplan 1990ff der BA nachvollzogen werden). Auffallend für die Statistik-Freunde: Die Zahl der Beamten war noch nie höher als die der Angestellten und ist in den letzten Jahren seit der Reform ständig zurück gegangen, obwohl die BA noch die Dienstherreneigenschaft nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz beseitzt (anders als Post- und Telekom, Bahn). Liegt natürlich auch daran, dass es erklärter Wille des BA-Vorstandes ist, keine Beamten mehr einzustellen bzw. die Laufbahnen nicht mehr zuzulassen. Aber das ist ja ein anderes Thema. Vielleicht hilft's weiter. Grüße - Trollingergenier

Damit wäre ich einverstanden, bis auf den kleinen Schönheitsfehler, dass Du auch wieder "Beschäftigte" bzw. "Mitarbeiter" und "Stellen" gleichsetzt. Bei Vollbesetzung hat die BA deutlich mehr Beschäftigte als Stellen, da in großem Umfang Teilzeit gearbeitet wird. --Kachelmann 06:16, 9. Apr. 2009 (CEST)

Tag habe eine änderung vorgenmommen. Sind zurzeit so 113.000 Mitarbeiter. Sind die Zahlen welche Intern gehandelt werden. -Hypocritical-ADDIKU 10:59, 2. Okt. 2009 (CEST)

Themendienst

Sollten nicht auch Informationen über den so genannten "Themendienst" der Bundesagentur für Arbeit in den Artikel. Damit versucht die BA Journalisten und die redaktionelle Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften, Online-Medien und Radiosendern in ihrem Sinne mit vorgefertigte Artikel zu beeinflussen. --Chuck die Bohne 18:14, 4. Nov. 2009 (CET)

Lemma verschieben

Ich würde es begrüssen, wenn dieser Artikel "Deutsche Bundesagentur für Arbeit" heissen würde. Solche oder ähnliche Ämter gibt es auch in anderen durch einen Bund gebildeten Staaten. -- Thomei08 19:35, 4. Nov. 2009 (CET)

Wieviel Mitarbeiter Beamte

Wieviel % vom Gesamt sind Beamte? Ist es gut oder hinderlich, das sie Beamte sind? Wer hat diese Info gelöscht. (nicht signierter Beitrag von 87.163.95.73 (Diskussion | Beiträge) 13:28, 11. Nov. 2009 (CET))

Ausbildung der eigenen Mitarbeiter

Bitte nehmen Sie doch einen Querverweis auf die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit mit in die Liste der Einrichtungen der Arbeitsagentur auf. (nicht signierter Beitrag von 84.58.160.42 (Diskussion) 23:54, 8. Dez. 2007 (CET))

Körperschaft und Anstalt?

Na was denn nun, ist die BA Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts? Wäre mir neu, dass beides beides gleichzeitg geht.

Außerdem hat die BA AFAIK die Dienstherreneigenschaft verloren - aber obwohl sie weiterhin öffentlich-rechltiche "Was-auch-immer" ist? Wie passt das?

-- 89.245.4.22 00:27, 14. Feb. 2010 (CET)

Die Bundesagentur ist nach § 367 Abs. 1 SGB III eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (und nichts anderes). Dass sie Anstaltscharakter hat, ist eine Erläuterung, ohne dass damit etwas zu der Rechtsform ausgesagt wird. Ihre Dienstherreneigenschaft hat die Bundesagentur nicht verloren (siehe § 387 Abs. 1 Satz 2 SGB III), obwohl politisch gewollt ist, dass die Bundesagentur ihre Aufgaben nicht mehr durch Beamte, sondern durch Arbeitnehmer erledigen soll. Dies hat seinen Ausdruck durch die Einführung einer so genannten "In-Sich-Beurlaubung" für die Beamten der Bundesagentur gefunden (Anfügung der Absätze 3 bis 6 in § 387 SGB III durch das Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA)). --Gunilla 14:56, 14. Feb. 2010 (CET)

Aufsichtsrat

Zusammensetzung? Kompetenzen?-- Kölscher Pitter 13:59, 27. Feb. 2010 (CET)

Abschnitt "Forderung nach Umgestaltung der Bundesagentur für Arbeit"

Der Inhalt dieses Abschnitts ist wohl ausschließlich Propaganda für die FDP und die Neoliberalen. (nicht signierter Beitrag von 141.7.28.112 (Diskussion | Beiträge) 17:01, 22. Okt. 2009 (CEST))


Der Wortlaut dieses Artikelteils: s.u.

Gründe für das Entfernen aus dem Hauptartikel: Ob diese Meinung von der FDP 4 Jahre später und mittlerweile an der Regierung immer noch vertreten wird ist ungewiss. Herr Niebel ist def. nicht mehr Wortführer, usw. usf. Wikipedia ist nicht dazu da subjektive, vergängliche Meinungen einzelner Personen oder Parteien auf Dauer in Ihren Artikeln zu dokumentieren/archivieren. Im Diskussionsteil ist ein solcher Part (wenn überhaupt, besser aufgehoben).

  • Vor allem von Seiten der FDP wird die Privatisierung der Bundesagentur gefordert. Die FDP geht davon aus, dass durch die Übergabe der Bundesagentur für Arbeit in die Hände von Privaten 30 Milliarden Euro eingespart werden könnten. Die Einsparungen sollen sich vor allem durch eine Beendigung der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z. B. keine Weiterbildungsmaßnahmen oder Eingliederungszuschüsse für Langzeitarbeitslose), die Vermeidungen von Doppelstrukturen bei Kommunen und BA und die Abschaffung zentraler Stellen ergeben. Wortführer dabei ist der ehemalige Arbeitsvermittler und derzeitige Generalsekretär der FDP Dirk Niebel. Er schlägt statt einer großen Behörde die Organisation nach einem Drei-Säulen-Modell vor: Die erste Säule davon solle eine Versicherung sein, die das Arbeitslosengeld auszahle. Die zweite Säule bilde eine kleine Arbeitsagentur mit 200 bis 300 Beschäftigten, die sich um überregionale Belange kümmert. Die dritte Säule sollen dann die Agenturen vor Ort sein, die sich um die Arbeitsvermittlung kümmern. Diese sollen nicht mehr wie bisher dem Bund, sondern direkt den Kommunen unterstellt sein. Die FDP verspricht sich von dem Modell kürzere Entscheidungswege und mehr Konkurrenz. Der Bundesrechnungshof hingegen kommt 2006 in einem Bericht zu dem Schluss, dass die bereits eingeführte Regelung, dass sich Arbeitslose per Gutschein an private Arbeitsvermittler wenden können, nicht zu einer wesentlichen Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt beigetragen hat[3]. Kritiker wie die Wirtschaftsforschungsinstitute warnen auch vor „Kleinstaaterei“ und Zersplitterung. Das IAB hat ebenfalls in einem seiner Kurzberichte die Sinnhaftigkeit des „Drei-Säulen-Modells“ bezweifelt. Während die Landkreise dennoch eine Kommunalisierung zumindest des Arbeitslosengeldes II überwiegend begrüßen würden, lehnten die Städte dies ab.

--Carsten Hemberger 18:30, 14. Apr. 2010 (CET)

Behörde?

Autor dieses Artikels bemerkt in der Karte, dass es umstritten sei, ob die BA eine Behörde ist. Weiß jemand wieso? --Kingpepe 11:17, 4. Feb. 2010 (CET)

Weil leider inzwischen auch Journalisten namhafter Medien zunehmend schlampig recherchieren. Die BA ist selbstverständlich eine Behörde (vgl. [1]). Lediglich zu den Arbeitsgemeinschaften mit den Kommunen nach dem SGB II gab es Diskussionen, ob es sich hierbei um (eigenständige) Behörden handelt. --Kachelmann 06:58, 20. Apr. 2010 (CEST)

Interne Reformprojekte/Kritik

Unter Interne Reformprojekte wird schonmal angeführt, das es ein „Service Center“ (Callcenter)gibt, bzw. eingeführt wurde. Was aber fehlt und ich finde es ist erwähnenswert, das es sich hierbei um eine Kostenpflichtige Nummer handelt.

Original von der Homepage: * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min. Quelle:Arbeitsagentur.de

Ich finde, das sollte erwähnt werden, entweder im bereits geschrieben Satz über das Callcenter oder aber unter Kritik.--MidwayCV41 11:56, 20. Mai 2010 (CEST)

Vorher habe ich ohne Call-by-Call 12,3 Cent in der Minute gezahlt, würde ich im Nahbereich wohnen 4,1 Cent. Außerdem hält dich keiner auf die alten Telefonzentralen anzurufen, dann hast Du den Status-quo-ante auch, ich mache das seitdem ich die Festnetz-Flatrate habe. Was genau ist das Problem? -- Achates Too much information and pop goes your head ... 16:49, 30. Jun. 2010 (CEST)

Zitat - darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III)

Wieso finden sich im Artikel keinerlei offizielle Zahlen der Bundesagentur fuer Arbeit zum Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktstatistik)?
Meine kleine Arbeitsmarktstatistik (Zitat -Unterbeschaeftigung-)
Der Arbeitsmarkt Herbst 2008 bis Herbst 2009
Bruttoinlandsprodukt 16 Monate Sept. 2008 bis Dez. 2009: minus 5% bis 7% entspricht BIP Deutschland 95% bis 93% (Vergleich 2008 zu 2009)
minus 152.444 Leiharbeiter 2008/2009 (nur und allein in Deutschland, Entlassungen Ausland nicht mitgezaehlt)
minus 37.376 Automobilzulieferer 2008/2009 (nur und allein in Deutschland, Entlassungen Ausland nicht mitgezaehlt)
minus 29.945 Maschinenbau 2008/2009 (nur und allein in Deutschland, Entlassungen Ausland nicht mitgezaehlt)
minus 55.048 Metallerzeugung 2008/2009 (nur und allein in Deutschland, Entlassungen Ausland nicht mitgezaehlt)
minus 30.823 Lagerei und Logistik 2008/2009 (nur und allein in Deutschland, Entlassungen Ausland nicht mitgezaehlt)
minus 933.000 Kurzarbeiter 5/2010
sozialversicherungspflichtige Beschaeftigte 2010: 27.263.255
alle zivilen Erwerbspersonen 2010: 42.124.524
erweiterte Bezugsgroesse aller zivielen Erwerbspersonen: 42.583.798
zivile Erwerbspersonen 5/2010: 37.631.874
Neurentner gesetzlichen Rentenversicherung 2009: 730.000
Arbeitslose: 3.409.490
Erwerbspersonen
(Vergleiche mit den Einwohnerzahlen der Westdeutschen Bundeslaender abzueglich Kinder und Rentner):
NRW: 8.135.687
BW: 5.013.098
Bayern: 5.862.596
Niedersachsen: 3.885.875
Nord: 2.849.570
Arbeitslose West
2.130.000 (NRW BW Bayern Niedersachsen/Bremen Nord (mit MecPom)) 66 Prozent
Arbeitslose Ost: 1.008.000
Unterbeschaeftigung i.w.S: 1.005.000 (werden aus verschiedenen Gruenden der Arbeitsmarktstatistik nicht zugerechnet)
Quellen: Berichte der BfA, Die Zeit (Pierre-Christ Fink) IAB (Joachim Moeller), Humboldt Universitaet Berlin (Michael Burda Arbeitsmarktexperte), Wirtschaftswoche (Bert Loss)
87.194.122.68 13:15, 30. Jun. 2010 (CEST)

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66 Prozent aller Registrierten (Erfassung duch die Bundesagentur fuer Arbeit), die in der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) Juni 2010 gefuehrt werden, stammen aus den Bundeslaendern Nordrhein-Westpfalen Bayern Baden-Wuerttemberg Hessen Niedersachsen Hamburg Muenchen (die BfA gibt fuer die 66 Prozent die Zahl "2.130.000" an)

______________________________________________________________________________________________________________________________________________ (nicht signierter Beitrag von 94.194.215.158 (Diskussion) 11:54, 2. Jul 2010 (CEST))

Die Zahl der Registrierten (Erfassung duch die Bundesagentur fuer Arbeit) insgesamt ist 3,153 Millionen.
87.194.122.68 15:37, 30. Jun. 2010 (CEST)
Findest Du es merkwürdig, dass gerade dort wo viele Großstädte liegen, viele Menschen leben, die irgendwie registriert sind? Was möchtest Du eigentlich zum Ausdruck bringen und was hat es mit dem Artikel zu tun? -- Achates Too much information and pop goes your head ... 16:54, 30. Jun. 2010 (CEST)
Im Bundesgesetz des Bundestages steht, was jeden Monat (30. Juni 2010) von der Bundesagentur zu registrieren ist, dazu gehoeren auch die Millionen Staedte Hamburg und Muenchen. Eine eigene Statistik ist die der Registrierten in den 100 deutschen Staedten mit mehr als 100.000 Einwohnern.
94.194.215.158 11:54, 2. Jul. 2010 (CEST)
Ich verstehe nicht, was Du möchtest. Das kann entweder daran liegen, dass Du der deutschen Sprache nicht ganz mächtig bist oder Du grundsätzlich irgendwas miteinander vermischt und durcheinanderwirbelst, es kann aber durchaus an den 31 °C in meinem Büro liegen. Ich gehe mal davon aus, dass Du mit BfA nicht die Bundesverischerungsanstalt für Angestellte, jetzt DRV Bund, meinst, sondern die Bundesagentur für Arbeit (BA!). Jetzt haben wir das Problem, dass die zum 30.06. eines jeden Jahres mehrere Statistiken erstellt, die in irgendeiner Hinsicht irgendwie wichtig sind, dummerweise ist das kein Alleinstellungsmerkmal, weil der Löwenanteil der Statistiken auch zu den anderen Monatsenden erstellt werden. Das ganze dann noch mit einer kleinen eigenen rechnung zu verpacken hilft auch nicht weiter. Und wieso sollte eine Presseerklärung oder die zu Grunde liegenden Zahlen im Bundesgesetzblatt stehen? Warum ist Mecklenburg-Vorpommern Westdeutschland? Was bezweckst Du mit dem Link auf Google? (Die ersten Treffer zeigen auf den Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS)). Nachdem die BA im Laufe eines Jahres Güterzugladungen von Zahlen produziert, ein Teil landet in Statistiken, ein Teil in den Medien und andere auf Bescheiden und Kontoauszügen, wäre es echt gut zu wissen, was Du dem Rest der Welt, darunter mir, mitteilen möchtest. So klingt es halt nur nach Bistr-O-Mathik. Beste Grüße -- Achates Too much information and pop goes your head ... 12:40, 2. Jul. 2010 (CEST)

Wo sind die Mitglieder?

Im Artikeleingang (Kasten oben rechts) steht, die Bundesagentur für Arbeit sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – also eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die aus ihren Mitgliedern besteht. Will uns dann vielleicht einer, der's weiß, verraten, wer eigentlich die Mitglieder sind? Thorin Eichenschild 17:55, 12. Jan. 2011 (CET)

Keine Ahnung- sind vielleicht die Beitragszahler als Mitglieder zu verstehen? Die Grundsatzdiskussion (Körperschaft oder nicht) hatten wir bereits mehrmals und wir sollten nicht jedes Jahr wieder damit anfangen. Zuletzt hier: [2]--Kachelmann 06:24, 13. Jan. 2011 (CET)

geschichte

...diese rubrik fehlt mir hier- (nicht nur, weil) ich vermute, es gibt eine linie zur arbeitsverwaltung in dritten reich*. ich weiss noch nicht, ob´s darüber schon forschungsarbeiten* gibt, aber ich werde recherchieren. vllt. ist der verdacht falsch; trotzdem könnte man hierzu (geschichte der BA) sicher einiges sagen.--Hungchaka 14:55, 6. Jan. 2011 (CET)

Ja die Geschichte fehlt mir hier auch. Letztlich ging das Arbeitsamt, aus dem Arbeitsdienst der Nazis hervor. Auch fehlt mir der Zusammenhang zum Gesetz bei der Gründung bzw. kurz danach. So auch warum dies eine Pflichtversicherung wurde und welche Rechte der Versicherte durch die Pflicht, zusätzlich zu den Eigentumsrechten aus den Einlagen in die Versicherung erhielt. Damals als ich in die Versicherungen beginnen musste einzuzahlen, hatte ich ja Lebens langes Recht auf Erwerbslosenhilfe und durfte Trotz dem, so viel Eigentum haben, wie ich wollte. Heute habe ich keine Teilhabe an der Gesellschaft, darf nur mehr 5000 €Umel besitzen und bin von den Pflichten her, zum Heloten geworden. Auch üble Finanzkürzungen, können willkürlich festgesetzt werden. Wer früher einen Termin; verschwitzte bekam eine neue Einladung. Wer Heute einen Termin verschwitzt, wird bestraft. Warum hat das keinen Eingang in den Artikel gefunden?-- Johnix 13:45, 5. Mai 2011 (CEST)

Eine Darstellung der Geschichte wäre in der Tat interessant, allein schon deshalb, weil es anscheinend jede Menge falsche Vorstellungen gibt. Interessant wäre sicherlich auch die Rolle der Arbeitsverwaltung während der Nazizeit. An dem, was der Benutzer Johnix schreibt, ist jedoch fast alles falsch. Richtig ist vielmehr: Arbeitsämter gab es schon vor den Nazis, die Arbeitslosenversicherung war schon immer eine Pflichtversicherung, der Anspruch auf Arbeitslosengeld (frühere Bezeichnung Arbeitslosenunterstützung) war, da eine Versicherungsleistung, nie von der Bedürftigkeit abhängig, Bedürftigkeit war dagegen schon immer Voraussetzung für die frühere Arbeitslosenhilfe (jetzt Arbeitslosengeld II, anfangs Krisenunterstützung) und schließlich Pflichten, ähnlich wie heute, hatten die Leistngsempfänger seit Einführung der Arbeitslosenunterstütung, Meldeverstöße etwa führten zum Wegfall der Unterstützung. --Gunilla 20:10, 5. Mai 2011 (CEST)

Aha alles falsch was andere schreiben. Besserwisser gibt es immer und überall. Na ja, so Lange hier nicht einmal die Gesetze genannt werden, wie sie zu Beginn des Arbeitsamtes im Gesetzbuch standen, sondern nur heutiger Gesetzesmüll, braucht man nicht mehr drüber reden. Schade das in der deutschen Wikipedia, nur die Meinung, der ReGierEnden, zum tragen kommt und alles Wissen, auf die Müllkippe geworfen wird.-- Johnix 01:13, 6. Mai 2011 (CEST)

Du hattest auch keine Belege für deine Behauptungen angegeben. Alle meine Ausführungen sind belegbar. Ich zweifel allerdings, ob sich die Mühe lohnen würde, denn wer es nötig hat, mit persönlichen Angriffen statt mit Argumenten zu antworten, erscheint mir für Argumente, die seiner vorgefertigten Meinung widersprechen, nicht zugänglich zu sein. --Gunilla 13:46, 6. Mai 2011 (CEST)

Tatsache ist, das wir damals; Eigentumsrechte an der Einlage in die Zwangsversicherungen hatten. 1997, mussten viele Erwerbslose, einen Monat ohne Geld auskommen. Viele wurden Obdachlos. Die Einzahlung in die Zwangsversicherungen, war mit Rechten bedacht, die im allgemeinen als Eigentumsrecht betrachtet werden durften. Heute ist der Staat, Eigentümer der Einlagen. Zu lesen in Hass II, wo der Sozialarbeiter ermächtigt wird, über die Einlage im Sinne der ReGierUng zu entscheiden und darüber ob der Versicherte zum Sklaven werden muss, oder noch ein bischen frei Leben darf. Wo ist der persönliche Angriff? Ich habe zwar Zahnschmerzen und bin deswegen etwas unleidlich; angegriffen habe ich aber nur die Wikipedia; wo hier vielerlei Geschichtsfälschungen, zum Besten gegeben werden.-- Johnix 15:03, 6. Mai 2011 (CEST)

Zunächst gab es keine Einlagen. Die Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bis 1997 war keine Bausparkasse, sondern eine Versicherung. Man konnte sein ganzes Leben einzahlen, ohne einen Pfennig herauszubekommen, wenn nämlich die Arbeitslosigkeit (=der Versicherungsfall) nicht eintrat. Dass 1998 mit Ablösung des AFG durch das SGB III die Pflichten im Versicherungsfall einen höheren Stellenwert bekamen, ging mit einem Plus an Rechten einher. Zudem wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in den darauf folgenden Jahren mehr als halbiert (von 6,5% auf 2,8%) und das, ohne die Versicherungsleistungen im selben Umfang zu kürzen. Abzugrenzen ist dieser Versicherungsbereich vom Grundsicherungsbereich (Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Alg II...), der eben nicht aus der Pflichtversicherung finanziert wird und von Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden kann, ohne vorher auch nur einen Cent Beitrag gezahlt zu haben. --Kachelmann 15:18, 6. Mai 2011 (CEST)

Welche Rechte waren das denn. Da wird nämlich immer nur von einem Plus an Rechten berichtet, tatsächlich wurden Rechte beseitigt. z.B. Paragraph 1 SGB 1. Teilhabe an der Gesellschaft. Zu dem muss ich nicht alles belegen, was Allgemeinwissen sein sollte. Bei der Geschichstfälschung in Deutschland, ist das zum guten Teil, auch gar nicht möglich. Zu dem bin ich der Meinung, wenn schon Gesetze erwähnen, dann doch bitte alle zutreffenden. Und wer richtig hinsieht wird dann auf Änderungen im Grundgesetz aufmerksam.-- Johnix 12:03, 2. Jun. 2011 (CEST)

Wenn schon Gesetze erwähnen, dann doch bitte die zutreffenden: § 1 SGB I trat am 1. Januar 1976 in Kraft und wurde seitdem nicht geändert. --Gunilla 15:01, 2. Jun. 2011 (CEST)
Es gibt ganz gute Sammlungen zur Geschichte der Arbeitsverwaltung in Deutschland, u.a. bietet das Institut_für_Arbeitsmarkt-_und_Berufsforschung (IAB) eine Ausstellung zum Thema. Speziell zur Arbeitsverwaltung im Dritten Reich existieren ebenfalls Arbeiten. Leider bin ich auf Anhieb im Netz nicht fündig geworden, so dass ich zum Artikel direkt nichts beisteuern kann (für eine weitergehende Recherche fehlt mir die Zeit). Wer allerdings hofft, Belege einer "Linie" aus der Nazi-Ideologie in die Arbeitsverwaltung des 21. Jahrhunderts zu finden, wird sicher enttäuscht werden. Es sind zwar in den letzten Jahren öfters mal Vergleiche zwischen Arbeitsgelegenheiten und den Verbrechen der Nazidiktatur aus dem Tacheles-Forum in die Wiki rübergeschwappt, aber glücklicherweise wurden diese selbstmitleidigen polemischen Ergüsse immer recht schnell entfernt. Gegen eine sachliche Darstellung ist sicher nichts einzuwenden. Gut recherchiert und belegt würde ich sagen, ist das Thema einen eigenen Artikel wert.--Kachelmann 15:12, 6. Mai 2011 (CEST)

NEuerdings handelt die BA mit Arbeitslosenstatistiken. Für meine Diplomarbeit habe ich gebeten mir die Arbeitslosenzahlen für verschiedene Altersklassen zuzuschicken. Man präsentierte mir eine Rechnung von rund 100 Euro. Kaum zu glauben! Auf meine Rückfrage ob die Arbeitslosen darüber aufgeklärt würden, dass mit ihren Daten gehandelt wird und ob sie ein Einspruchsrecht hätten wurde nicht reagiert... MFG T.

Klar, 100 Euro sind für einen Studenten viel Geld, aber muss man deshalb den rationalen Diskurs geringschätzen? --Gunilla 18:29, 27. Mai 2011 (CEST)

einleitung

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Bundesagentur Teil der _mittelbaren_ Bundesverwaltung und keine unmittelbare Bundesverwaltung. Deshalb taucht die Bundesagentur ja auch nicht in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (Beschäftigte im unmittelbaren Bundesdienst) auf. --KW 15:05, 5. Okt. 2011 (CEST)

Einstiegsgeld

In der Aufgabenauftzählung ist neben den im SGB III genannten Leistungen auch die Leistung "Einstiegsgeld" genannt. Dabei handelt es sich aber um eine Leistung aus dem SGB II und dies ist keine eigene Aufgabe der BA, sondern eine Aufgabe des Bundes, die auf die BA übertragen wurde. Passt von der Systematik nicht in den Aufgabenkatalog. Schlage vor, dass dafür eine eigene Rubrik geschaffen wird: Sonstige oder weitere Aufgaben der BA. Grüße Trollingergenieser (nicht signierter Beitrag von 87.179.247.64 (Diskussion) 19:52, 1. Jun. 2011 (CEST))

Kritik

Dass in den Arbeitsagenturen die branchenspezifischen Vermittlungseinheiten abgeschafft wurden, kann so global nicht gesagt werden. Das lag offenbar in der Verantwortung der einzelnen Agentur. Jedenfalls gibt es derzeit (2011) eine steigende Anzahl Agenturen, die ihre Vermittler wieder branchenspezifisch gliedern. Und was genau soll der letzte Absatz unter "Kritik" aussagen? Das mit dem Quasi-DAX-Unternehmen ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen, da die BA nunmal keine AG ist. Und der Sinn des letzten Satzes erschließt sich mir auch nach mehrmaligen Lesen nicht. --Er nun wieder 01:18, 27. Feb. 2011 (CET)

DAX-Bemerkung gelöscht. --Joe 10:41, 27. Feb. 2011 (CET)

Der Abschnitt Kritik ist eher Theoriefindung, da nichts belegt ist. Und der letzte Satz ("Dies gibt vielfach Anlass zur Kritik, dem Bürokratieabbau genau entgegen zu steuern und einer Kontrolle und Überregulierung der Menschen Vorschub zu leisten, sowie die Statistik der Arbeitslosigkeit auch darüber zu schönen.") ist unverständlich und stilistisch grausam. Ich würde das ja gerne korrigieren, wenn ich nur eine kritische Meinung diesen Inhalts kennen würde.--Arbeit&Recht 16:46, 3. Jun. 2011 (CEST)

Habe oben genannte Abschnitte gelöscht, da nicht belegt und leider nicht mehr zeitgemäß: - Vermittlungsbereiche wurden nie global abgeschafft, sondern es lag in Verantwortung jeder eigenen Agentur, wie der Vermittlungsbereich ausgestaltet wird - tatsächlich wird derzeit vermehrt auf Spezialisierung gesetzt Den 2. Anschnitt betrachte ich als an den Haaren herbeigezogene Theorie und hat in diesem Artikel nichts zu suchen... --Nunne (Diskussion) 17:17, 11. Mär. 2012 (CET)

Vorstände

Vielleicht übersehe ich etwas, aber ich glaube, zwei Auflistungen unter "Vorstände" sind identisch: Unter "2006 -2012" steht dasselbe wie "seit April 2012". Entweder ist da etwas falsch, oder (wenn identisch) man könnte das "ab April 2012" löschen. Oder ich hab doch was übersehen. (nicht signierter Beitrag von 193.158.227.62 (Diskussion) 17:03, 6. Jul 2012 (CEST))

Die Amtsszeit der Vorstandsmitglieder Weise und Alt hat geendet und sie wurden April 2012 für eine weitere Amtszeit ernannt. Die Amtszeit des Vorstandsmitglied Becker dauert an. Auf diese Weise ist die personelle Zusammensetzung des Vorstandes gleich geblieben, es hat aber zwei neue Ernennungen gegeben. --Gunilla (Diskussion) 19:06, 6. Jul. 2012 (CEST)

Dreistufiger Aufbau

"Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau." Ich zähle: Zentrale (1), Regionaldirektionen (2), die Agenturen und Jobcenter (3) und die Sonderdienststellen (4). Ist der Aufbau damit nicht mindestens vierstufig (und falls man die Agenturen und Jobcenter nochmal trennt, was nicht unwirklich wäre, sogar fünfstufig)? Oder zähle ich falsch? --85.179.45.67 19:59, 27. Jan. 2014 (CET)

Nein. Die Jobcenter sind keine Dienststellen der BA, da es sich um gemeinsame Einrichtungen mit dem jeweiligen kommunalen Träger handelt. Besondere Dienststellen sind außerhalb der Stufenhierarchie zu betrachten und stellen keine eigene Stufe dar. Der Begriff "Stufe" ist so zu verstehen, dass es sich um Einheiten handelt, die organisatorisch eine Kette bilden. Das betrifft z.B. Weisungsbefugnisse, Steuerung der jeweils nachgeordneten Stufe und Mitbestimmungsgremien (auf jeder Stufe gibt es eine eigene Personalvertretung). --80.156.174.35 08:21, 30. Jan. 2014 (CET)

Zuschuss

"Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss."

Das stimmt so seit dem 01.02.2009 nicht mehr. § 365 SGB III wurde dahingehend geändert, dass nur noch eine Stundung erfolgt. Diese wird notfalls jährlich verlängert. Eine Rückzahlung muss daher in jedem Fall erfolgen. --212.255.243.14 (13:54, 28. Feb. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

3M über Gebaren der Bundesagentur in Sachen Steuergeld und Recht

Es geht um diese Änderung, um die ein Editierkrieg entstanden ist. So kritisiert der Journalist Joachim Wagner Anwälte, die bei dieser Honorierung auch in der Tat schlechte Leistungen abgeben können. Damit belegt Wagner wie hier seitens der Agentur mit Steuergeld umgegangen wird und dies defacto auch zum Schaden von bedürftigen, vgl. der Sanktionsquote, die Inge Hannemann bestätigt und der Erfolgsquote von Klagen von rund 50 %. Der Darstellung nach dürfte das Bild der sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Kontroversen klar gezeichnet sein. Die Entfernung des Abschnitts könnte aus der Sicht von Juristen gebilligt werden, ist aber weder im Sinne der Allgemeinheit, noch im Sinne der Wikipedia. SO mögen Anwälte nicht unbedingt gut dabei wegkommen, andererseits müssen Bedürftige auch zu ihrem Recht kommen können und dürfen nicht Opfer der Rechtsmittellosigkeit werden. Andererseits gibt die Agentur beim Versuch kleine Beträge einzusparen, größere aus. Ferner ist die Wikipedia nicht dazu da, Gesetzeslücke zu verschweigen, um nur dem darüber wissenden Teil zugute kommen zulassen. --Hans Haase (有问题吗) 19:56, 2. Jun. 2014 (CEST)

Quellen:


Es ist nicht ersichtlich, warum Kritik an dem Verhalten von Rechtsanwälten und an deren fachlicher Qualität gerade dort thematisch relevant sein soll, wo es um die Kritik an der Bundesagentur geht. Die Kritik wurde zwei Rezensionen über das Buch "Vorsicht Rechtsanwalt - ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral" (sic !) entnommen (nicht dem Buch selbst). Die Unterstellung, die Kritik an Rechtsanwälten solle hier unterdrückt werden, geht fehl.
Sofern aus der Erfolgsquote von Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide in Angelegenheiten nach dem SGB II abgeleitet werden soll, die Qualität der Arbeit der Bundesagentur sei zu kritisieren oder die Bundesagentur verschwende Steuergelder, so ist das reine Theoriefindung. Die angegebenen Quellen enthalten eine derartige Kritik jedenfalls nicht. SGB II-Bescheide werden im Übrigen gar nicht von der Bundesagentur sondern von den Jobcentern erlassen. An ca. einem Drittel der Jobcenter ist die Bundesagentur noch nicht einmal beteiligt. --Arpinium (Diskussion) 21:49, 2. Jun. 2014 (CEST)
Die Quelle TAZ ist, stellt die Cent-Beträge der Honorare gegenüber. Kritisch ist es schon zusehen, um den sensationsjournalistischen Teil mal auf die Tatsachen zu reduzieren. --Hans Haase (有问题吗) 22:03, 2. Jun. 2014 (CEST)
3M: Wenn die in der gelöschten Passage genannten haarsträubenden Fakten stimmen, sind sie relevant und können - allerdings in einer sachlich vorgebrachten Weise - durchaus ins Lemma aufgenommen werden. Es sollte jedoch verifizierbar sein. Nicht, dass wir hier nur Vorwürfe weitertragen, die niemand kontrollieren kann. Daher bitte beachten, dass mehr als Quelle dafür her sollte. Vielleicht könnte man hier mal die Quellen dafür auflisten? Herzliche Grüße, --theoslogie (Diskussion) 12:24, 3. Jun. 2014 (CEST)
Ich habe die Quellen oben nachgetragen. Da Wagner und TAZ mehr links eingestellt sind und sich SPON seit Springer etwas weiter rechts aufstellt, sehe ich die Quellen ausgewogen. Das sich die Qualität der Anwälte daraus ergibt, steht zwischen den Zeilen. Hier unterliegt es dem Autor in der WP diese Information auch zwischen seinen Zeilen nicht auszuschließen. Die TAZ stellt fest, dass die Anwälte nicht immer gut arbeiten. Beide Quellen sagen: Bezahlt werden sie in jedem Fall aus der Steuerkasse und eine knappe Hälfte der Klagen sind erfolgreich. Folglich arbeitet (leistet) die Agentur nicht angemessen oder es gibt zu viele Grauzonen. Die Presse nennt hier nur die Quoten; Zahlen in Euro die eine, Qualitätsrügen die andere. Wagner, so suggerieren es Presse und Buchtitel, schöbe das auf die Anwälte. Das Buch selbst habe ich hierzu nicht herangezogen. --Hans Haase (有问题吗) 23:56, 3. Jun. 2014 (CEST)
4M, auch als Mitarbeiter der Wikipedia-Redaktion Recht: Wenn Prozesse gegen die Jobcenter (nicht die Agentur) erfolgreich sind, dann liegt das daran, dass die Bescheide fehlerhaft waren. Es ist also völlig absurd, daraus einen Vorwurf an Anwälte zu konstruieren. Aber natürlich darf ein Autor auch absurde Thesen erheben und sein Buch verkauft sich sicher besser, wenn er Anwälte kritisiert, als wenn es nur um Sachbearbeiter in Jobcentern ginge. Fazit: Mit der Arbeitsagentur hat dieser Absatz nichts zu tun, er gehört also nicht in den Artikel. Grüße --h-stt !? 16:30, 4. Jun. 2014 (CEST)
+1. Este (Diskussion) 14:18, 11. Nov. 2014 (CET)
5M, wir leben halt leider in einem Rechtsstaat ;-) --Pass3456 (Diskussion) 18:32, 4. Jun. 2014 (CEST) Auf Nachfrage: der Text könnte etwas mehr auf den Punkt sein: Rechtsanwälte produzieren Kosten bei der BfA. Das ist der Fall weil die Erfolgsquote sehr hoch ist (jetzt noch 44%, vor ein Paar Jahren noch 80%), weil die BfA immer noch viele Fehler macht, weil ... --Pass3456 (Diskussion) 23:21, 4. Jun. 2014 (CEST)

Danke, @Benutzer:Arpinium: Du siehst, dass der Abschnitt gewünscht ist. Es mag wohl anders formuliert werden, aber die die Mehrheit liegt beim Einbringen der Information. Hinweis: Ich werde bis heute Abend Dir den Vortritt lassen, den Abschnitt umzuformulieren. Bis morgen werde ich eine Version unter Berücksichtigung der weiteren Meinungen erstellen. --Hans Haase (有问题吗) 14:06, 11. Nov. 2014 (CET)

Sehr aufschlussreich! Estes nachträgliche Abstimmung zum Gleichstand. Benutzer:Arpinium und Este, so nicht! --Hans Haase (有问题吗) 14:33, 11. Nov. 2014 (CET) @Benutzer:Pass3456, @Benutzer:Theoslogie: Wie findet ihr das? --Hans Haase (有问题吗) 15:26, 11. Nov. 2014 (CET)

Es gilt hier kein Mehrheitsprinzip, sondern es kommt ausschließlich auf sachliche Kriterien an. Wenn relevante Kritik sachlich vorgetragen wird und belegt ist und die Belegstelle auch richtig wiedergegeben und nicht in zweifelhafter Weise interpretiert wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Der Inhalt deiner bisherigen Beiträge hat dies aber bisher nicht erkennen lassen. --Arpinium (Diskussion) 17:14, 11. Nov. 2014 (CET)
Falls noch Literatur benötigt wird, hier ein Text der Zeitschrift info also vom Novos-Verlag (der die Veröffentlichung von Wagner aber als Polemik gegen die Anwälte einordnet): info also. Relevanz sehe ich kritisch, sehr gut gefällt mir aber der Vorschlag von Pass3456, das wäre auf den Punkt gebracht und direkt auf die BA bezogen. Eine Überschriftenunterteilung in dem Kritikabschnitt wäre auch bei der Länge hilfreich (nicht extra als Gliederungspunkte). --Casra (Diskussion) 18:20, 11. Nov. 2014 (CET)
Soweit die Fehlerhaftigkeit von Hartz-Vier-Bescheiden thematisiert werden soll, so ist nochmal darauf hinzuweisen, dass diese Bescheide nicht von der Bundesagentur für Arbeit sondern von den Jobcentern erlassen werden, so dass die Kritik dort hingehört. Es handelt sich vermutlich um ein Problem speziell bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Unter dem Gliederungspunkt 15.1.2 im Artikel ALG II wird bereits geäußerte Kritik dargelegt.
Die Fehlerhaftigkeit von der Bescheiden der Bundesagentur zum Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld etc. dürfte dagegen wesentlich geringer ausfallen. Vermutungen reichen allerdings in jeder Hinsicht nicht aus. --Arpinium (Diskussion) 19:12, 11. Nov. 2014 (CET)
+1. Este (Diskussion) 19:18, 11. Nov. 2014 (CET)
Wer betreibt des die Jobcenter? Wer qualifiziert die Mitarbeiter der Jobcenter? Und um welchen Betrag der Sanktionen im Vergleich zu den Gerichts und Anwaltskosten sind das? Aha! Da wird um 10% Sanktion = 35,60 € (oder ist inzwischen mehr?) mehrere hundert Euro verstritten. --Hans Haase (有问题吗) 22:01, 11. Nov. 2014 (CET)
Es geht um die Agentur, nicht um Anwälte, diese werden ja nur beauftragt. Die Ursachen sind andere und darum steht das auch nicht im Artikel Rechtsanwalt. Da die Gegenargumentation das Thema verfehlt, kommt der Abschnitt wieder rein.--Hans Haase (有问题吗) 12:23, 8. Dez. 2014 (CET)
Man sollte sich schon mit den vorgetragenen Fakten und Argumenten auseinandersetzen, anstatt sie ausweichend mit "Thema verfeht" vom Tisch zu wischen. --Arpinium (Diskussion) 13:24, 8. Dez. 2014 (CET)
Der Artikel geht gegen Anwälte. Das ist aber auch in der Kritik. Diese ist nachvollziehbar, dass der Rechtsweg bei Rechtsverletzung möglich sein muss. Ursache ist aber die Agentur. Damit sind die Fakten am richtigen Platz. Eine Wertung oder Polemik ist damit aufgehoben und bleibt fern des Artikels. Die o.g. Gegenrechnung zeigt die Argumentation „zu sparen“. Das bekräftigt die Relevanz, fließt aber selbst nicht in den Artikel ein. Darum ist der Grund Polemik nichtig und das Thema für den Artikel relevant. --Hans Haase (有问题吗) 14:17, 8. Dez. 2014 (CET)

Weil hier so nonchalant über den Unterschied zwischen Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter hinweggegangen wird, einige Fakten zum Nachdenken:

Es gibt in Deutschland 107 kreisfreie Städte und 295 Landkreise, insgesamt somit 402 kommunale Träger. Davon haben 107 für die alleinige Trägerschaft der Grundsicherung nach dem SGB II optiert. Das sind 26,6 %. Die Bundesagentur ist somit noch an 73,4% der Jobcenter beteiligt und zwar nicht allein, sondern jeweils zusammen mit dem kommunalen Träger.

Im Oktober 2012 war der Bestand an Widersprüchen im Gebiet des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin relativ betrachtet am größten ist (54,7 Prozent, im Vergleich zu 5,8 Prozent bundesweit). An 2. Stelle lag der Hochtaunuskreis (46,6 %), an 3. Stelle der Kreis Bautzen (43,8 %), es folgen die Kreise Oberhavel (30,1%), Oder- Spree-Kreis (29,8 %), Eichsfeld (26,3 %), Saale-Kreis (26,9 %), Görlitz (25,5 %), Wittenberg (21,5 %), Biberach (20,7%) und Günzburg (20,2 %) (Quelle: [3]). Von den genannten 11 Kreisen sind bis auf den Kreis Görlitz alle Kreise Optionskommunen, an denen die Bundesanstalt für Arbeit ist gar nicht beteiligt ist. --Arpinium (Diskussion) 19:25, 8. Dez. 2014 (CET)

Das rechtfertigt nicht die Klagen und diesen Umgang mit der Staatskasse zum Schaden von Bedürftigen. Sind das überhaupt diese Zahlen? --Hans Haase (有问题吗) 02:01, 10. Dez. 2014 (CET)

Regionaldirektionen

Wer ist eigentlich Vorsitzender des Jobcenters Leipzig bzw. der Agentur für Arbeit Leipzig? Die Enzyklopädie könnte die örtliche Intransparenz etwas durchsichtiger machen, aber vielleicht weiß es ja wirklich niemand. (nicht signierter Beitrag von 46.115.23.214 (Diskussion) 17:06, 27. Apr. 2015 (CEST))