Diskussion:Bundesautobahn

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Erklärung für löschen des Abschnitts. Der Dopoeleintrag ist die Erklärung dafür, dass ich den Abschnitt verschoben habe.--Huste 07:45, 27. Jun 2005 (CEST)

Doppeleintrag bedeutet zunächst mal, dass 2 Artikel inhaltlich sehr ähnliches behandeln. Verschiebungen sollten explizit als solche in der Zusammenfassung erwähnt werden, dann gibt es auch keine Missverständnisse!--Berlin-Jurist 08:59, 27. Jun 2005 (CEST)

Diskussion über Doppeleintrag

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Nein, sind sie nicht. Das steht auch im Artikel. Die Eigenschaften "Autobahn" und "Bundesautobahn" sind ferner an unterschiedliche Voraussetzungen (einmal Beschilderung; einmal Widmung) geknüpft und haben verschiedene Auswirkungen (Verkehrsregeln gem. StVO einerseits; Baulast bei Ortsdurchfahrten, Mautpflicht andererseits). -- 3247 16:02, 26. Jun 2005 (CEST)
Du hast Recht, ich bin dennoch der Meinung, dass man die beiden Artikel zusammenlegen sollte und den Unterschied erklären muss. Beide Begriffe werden i.A. synonym benutzt. --Huste 13:02, 28. Jun 2005 (CEST)
Sehe ich ebenso, zusammenlegen unter Autobahn (Deutschland). Eventuell könnte Bundesautobahn bestehen bleiben, sollte jedoch klar reduziert werden auf die speziellen Eigenheiten, beispielsweise gilt die Freiheit von höhengleichen Kreuzungen vermutlich für alle Autobahnen.--Siehe-auch-Löscher 13:21, 28. Jun 2005 (CEST)
Ich habe mal beide Artikel überarbeitet, so dass alles nur noch in einem Artikel steht (und zwar in dem, in den es gehört). -- 3247 15:20, 29. Jun 2005 (CEST)
Also die Freiheit von höhengleichen Kreuzungen steht nun in beiden drin und verwirrt den Leser mehr, als dass sie ihm hilft. Soll ich mal den Versuch der Fusion machen? Du kannst ja dann nacharbeiten und eventuelle Fehler korrigieren. --Siehe-auch-Löscher 15:56, 29. Jun 2005 (CEST)