Diskussion:Bundesautobahn 52/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Beissert in Abschnitt Mörsenbroich – Essen-Ost
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Blinken

Verstehe das mit dem Blinken nicht weiß einer wo das in der Strassenverkersortnung geregelt ist?

Das steht da nirgendwo, hat sich aber als Tradition an diesem Punkt durchgesetzt. MfG --Willicher 21:26, 5. Sep 2006 (CEST)

Es widerspricht der Ausschilderung und damit der StVO (§9) und ist auch keine Tradition, schon weil die meisten Autofahrer weder rechts noch links blinken. Lediglich für die mittlere Fahrspur gibt es eine größere Zahl an Fahrern (nicht mal die Mehrheit), die ihre Richtung angeben. Folglich entspricht der Absatz nicht den Tatsachen und muss gelöscht werden.

Klasse Wurst. Unterschreiben sollte man seine Beiträge hier bei der Diskussion auch mal. Übrings ist dieses Verhalten jeden Morgen in der rush-hour zu beobachten. Außerdem ist das gewohnheitsrechtlich so. --Willicher 15:33, 6. Sep 2006 (CEST)

1. Das Geschriebene widerspricht der StVO. Folglich ist es falsch.

2. In der StVO existiert kein Gewohnheitsrecht. Folglich ist der Absatz unsinnig.

3. Gewohnheit ist, wie heute in Deutschland üblich, gar nicht zu blinken.

4. Ich fahre die Strecke zehn Mal die Woche, fünf Mal davon morgens, den Rest zu verschiedenen Zeiten.

5. Ich bin Physiker und deshalb gewöhnt, selbst nachts um drei direkt nach dem Wecken Systematiken zu erkennen. Deine Systematik ist nicht vorhanden.

6. Es gibt keine Quelle vom Straßenverkehrsamt oder einem Forschungsinstitut, die deine Aussage stützt.

7. Du stellst deine persönliche Weltsicht über Tatsachen

8. Wikipedia ist ein Lexikon, keine Meinungssammlung.

9. In keinem Lexikon der Welt wirst du eine Aussage dieser Qualität finden.

Deshalb ist der Abschnitt zu löschen.

--Halut

Du widersprichst dir selbst. Tzzz. Aber da ich hier deine doch seltsame Meinung nicht weiter kritisieren will, setzte ich das wieder rein. MfG --Willicher 20:04, 6. Sep 2006 (CEST)

Dann einigen wir uns darauf, was nachweisbar ist, nämlich die StVO. --Halut

Zu dem Thema nochmal. Ich kann nicht verstehen, dass Du dauernd diesen Abschnitt weg haben willst. Außerdem du hast von Jura wohl keine Ahnung. Die StVO ist im weitesten Sinne Polizei- und Ordnungsrecht (POR), da der Bürger, hier in seiner Funktion als Verkehrsteilnehmer, zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert wird. Das POR ist ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Hier existiert das Gewohnheitsrecht. Gewohnheitsrecht ist Recht was durch eine lange Übung entsteht, beim Straßenverkehr geht das sehr schnell. Hier reicht nach Erkenntnissen der Rechtswissenschaft schon kürzere Zeiten aus, dies ist hier eindeutig gegeben. Auch muss diese Übung eine Allgemeine Akzeptanz finden, da ist hier von auszugehen, denn die Allgemeinheit ist daran interessiert, dass im Straßenverkehr die Teilnehmer mehr miteinander kommunizieren. Dies entspricht auch der im § 1 StVO geforderten Rücksichtnahme gegeneinander. MfG --Willicher 20:17, 7. Sep 2006 (CEST)

Dann sag das mal der Polizei, wenn an einer Stelle gewöhnlich 70 gefahren wird, obwohl 50 erlaubt ist, und sie dich zur Kasse bittet. Nach deiner Auffassung darf man dann auch 50 vor einer Schule fahren, obwohl dort 30 ist. Vergiss es. Das Beispiel mit 30/50 kannst du übrigens nur 500m Luftlinie von der Gabelung bei der japanischen Schule beobachten, wo die Polizei zwei bis vier Mal im Monat kontrolliert: auf 30km/h. In Düsseldorf ist es auch üblich, im Halteverbot, in zweiter Reihe und, in einigen Stadtteilen, in dritter Reihe zu parken. Und die Stadt Düsseldorf kassiert, obwohl alle Leute gewöhnt sind, dort zu parken. Im ebenfalls gabelungsnahe gelegenen Gewerbegebiet Seestern existiert ganz viel „Gewohnheitsrecht”, welches Stadt und Polizei völlig ignorieren.

Die StVO gilt ohne Gewohnheitsrecht, weil häufig Entscheidungen in Sekundenbruchteilen von Ortsbekannten und Ortsunbekannten getroffen werden müssen. Wenn diese unterschiedliche Regeln befolgen, kann das tödliche Konsequenzen haben.

Deine Ansicht ist ziemlich daneben.

Zum Gewohnheitsrecht im Straßenverkehr: [1]

--halut

Deine Argumentation hat die Schwäche, dass die Mehrheit der Menschen Parken in zweiter Reihe nicht als adäquat empfindet, damit ist es kein Gewohheitsrecht. Auch das Schnellfahren ist so ein Fall. Deine Argumentation zeugt nur von Lächerlichkeit und juristischer Unkenntnis. Außerdem mal die Frage: Du sagst, Du seiest Physiker, damit müsste man zumindest lesen können. Wenn Du den Abschnitt mal liest, steht da mit Blinken nichts mehr drin. Es wird da nur noch über die Gabelung berichtet, als Verkehrsinfrastrukturelement. Deine Trollerei solltest du mal lassen. MfG --Willicher 00:25, 8. Sep 2006 (CEST)

Abzweig Rheinkniebrücke

Blinken, StVO und andere Gefechte hin oder her.. Habe die "Besonderheit" zwar eben selbst kosmetisch bearbeitet, bin jetzt aber überzeugt, daß sie gar nicht HIERHER gehört. Wenn, dann zur B7 verschieben (was ich aber dem Willicher überlasse). Gruß --Der Geo-Graf iv Ю 14:48, 29. Okt. 2006 (CET)

Danke, dass Du mir diese Aufgabe zusprichst. Ich muss zugeben, dass der Abzweig bei genauerer Hinsicht tatsächlich ein Element der B 7 und nicht der A 52 ist. Ich denke aber, dass man hier aber ruhig den Text bestehen lassen sollte, denn als Autofahrer nimmt man diesen Abschnitt als Teil der A 52 wahr. MfG --Willicher 15:46, 29. Okt. 2006 (CET)

"Abzweig Rheinkniebrücke": Wer hat sich denn diesen Namen ausgedacht? Die Stelle ist doch wohl eher als "Heerdter Dreieck" bekannt. Eine der großen Suchmaschinen findet (in dieser Minute!) für "Abzweig Rheinkniebrücke" gerade mal 84 Treffer, für "Heerdter Dreieck" aber 999! (nicht signierter Beitrag von 80.131.18.228 (Diskussion) 18:17, 24. Okt. 2010 (CEST))

Sonstiges

Bevor das Ganze jetzt in einem Edit-War endet... Wo bitte ist die Relevanz, dass es auf der A 52 einmal eine 10km langen Stau gab? Das ist unwichtig und juckt niemanden! Im Artikel über China steht ja auch nirgends, dass irgendwann ein Sack Reis umgefallen ist... Daher sollte dieser Satz entfernt werden. (hab ich schon mal gemacht, wurde aber wiederhergestellt) --Ĝù  sprich mit mir! 18:38, 26. Nov. 2006 (CET)

Also interessant ist hier ja nicht der Stau an sich, sondern, dass der Stau die Folge des seltenen Ereignisses "Flugzeugabsturz" war. Insoweit stellt diese Information kein singuläres Ereignis dar. Es ist vielmehr so, als das dieser Stau sich nur aufgrund des Unfalls ereignete. Die Information über den Stau steht in einem Zusammenhang mit der Anzahl der verletzen Personen und der Beschädigungen an Fahrzeugen. Der kleine Absatz ist in dem Muster "Ereignis - Ereignisfolgen" aufgebaut. Auch ein Stau gehört zu den Ereignisfolgen. MfG --Willicher 19:46, 26. Nov. 2006 (CET)

Ja, und das Ereignis hatte noch viel mehr Folgen. Durch den Stau kamen viele Betroffene zu spät zu Terminen, Hausfrauen wurden sauer, weil das zubereitete Essen wieder kalt wurde, und vielleicht war eine sogar so sauer, dass sie derart mit dem Fuß auf den Boden stampfte, dass in China ein Sack Reis umfiel. Damit wären wir wieder beim Thema. --88.76.200.242 19:52, 26. Nov. 2006 (CET)

Genau das denke ich nämlich auch... Nach Unfällen entstehen in den meisten Fällen Staus (Ereignis - Eregnisfolge). Wenn der Stau außergewöhnlich lang gewesen sein sollte, hätte man ihn meinetwegen erwähnen können, so aber nicht. Immer dran denken, was von enzyklopädischem Nutzen ist... und das zählt sicherlich nicht dazu! --Ĝù  sprich mit mir! 21:38, 26. Nov. 2006 (CET)

Breitscheid

Dieser Abschnitt, frisch dazugekommen, erregt doch mein Interesse:

* Der Abschnitt Dreieck Breitscheid-Kreuz Breitscheid gehört mit etwa 110.900 Fahrzeugen täglich, zu den meistbefahrenen Autobahnabschnitten in Deutschland.

Zum einen fehlt mir dazu eine Quelle (aber die IP ließt das hier vermutlich eh nicht), aber zum anderen: Ist das überhaupt Interessant? Es ist ein kurzer Abschnitt innerhalb _eines_ Knotens; das da mehr los ist, wie woanders, sollte doch eigentlich klarr sein, oder? Grüße Chriz1978 00:24, 4. Aug. 2008 (CEST)

Der Ansicht bin ich auch. Aber mehr noch als da ist zum Beispiel regelmäßig auf dem Kölner Ring oder auf der A57 Höhe Kreuz Neuss-West los. Gruß --Willicher 10:31, 4. Aug. 2008 (CEST)
So, die Quelle ist ja mittlerweile ergänzt; aber die Relevanz der Aussage stützt sie nicht wirklich, da es nämlich wirklich nur Verkehr innerhalb des Knotens (also nur auf den Parallelfahrbahnen) ist; die PDF-Datei als offene Tabelle wäre auch praktisch, dann könnte man sortieren lassen und sähe dann, an welcher Stelle dieser Abschnitt tatsächlich liegt. Kölner Ring oder Neuß West hingegen scheinen von der 24h-Belastung her nicht so hoch zu sein (siehe auch in der Quelle).--Chriz1978 11:44, 4. Aug. 2008 (CEST)
Vielen Dank für das Einfügen der Quelle. Danach gibt es allerdings mehr als 50 Autobahnabschnitte mit mehr Verkehrsaufkommen. Da von der A 52 auch nur dieser eine Abschnitt derart hohe Zahlen erreicht, halte ich die Nennung für überflüssig.--Wolfgang H. 08:11, 9. Aug. 2008 (CEST)
Bei der aktuellen Umsortierung im Artikel ist auch dieser Abschnitt ja wieder "aufgewirbelt" worden. Aufgrund des hier erkennbaren Konsenses, nehme ich ihn dann mal raus.--Chriz1978 15:37, 26. Apr. 2009 (CEST)

Mörsenbroich – Essen-Ost

Weiß jemand, wann die A52 zwischen Düsseldorf-Mörsenbroich und Dreieck Essen-Ost fertiggestellt wurde? (nicht signierter Beitrag von 217.9.118.2 (Diskussion | Beiträge) 16:46, 3. Aug. 2005 (CEST))

Liste der Verkehrsfreigaben ergänzt --Beissert (Diskussion) 23:50, 31. Mai 2014 (CEST)