Diskussion:Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Zehnfinger in Abschnitt Geltungsbereich des ArG
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Geltungsbereich des ArG[Quelltext bearbeiten]

Das Arbeitsgesetz ist grundsätzlich tatsächlich "auf alle öffentlichen und privaten Betriebe insbesondere auf die Betriebe der Industrie, des Gewerbes und Handels." anwendbar. Allerdings sind die Ausnahmen, welche in Art. 2 (betrieblicher Geltungsbereich) und Art. 3 (persönlicher Geltungsbereich) aufgeführt sind in der Praxis von sehr grosser Relevanz. Dies einfach unter den Teppich zu kehren ist - spezifisch bei diesem Gesetz - eher fahrlässig. Ein nicht zu vernachlässigender Anteil der rechtlichen Fallbearbeitung handelt davon, ob das Gesetz überhaupt anwendbar ist oder nicht... Zudem müsste mindestens auf die 5 Verordnungen zu diesem Gesetz verwiesen werden. Dort ist ein erheblicher Teil der Detailregelungen zu finden.

Schisch --192.41.134.17 10:44, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo, Wikipedia ist ein offenes Projekt, jedermann kann mitarbeiten, Wikipedia lebt von der Mithilfe möglichst vieler. Wenn du Ergänzungen zum Artikel hast, nur zu, füge diese direkt im Artikel ein. Bei Fragen zur Darstellung, Formatierung etc. helfe ich dir gerne weiter. Gruss Zehnfinger (Diskussion) 11:34, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Wie Wikipedia grundsätzlich funktioniert, ist mir durchaus bewusst, danke ;) Ich hatte/habe nur schlicht nicht die Muse, mich mit den Anmeldungs-/technischen Details auseinander zu setzen, um Artikel "vernünftig" bearbeiten zu können (Evtl. ist das ja tatsächlich ganz einfach. Aber eben, dazu müsste ich mich mal damit auseinander gesetzt haben :) ). Immerhin hätt ich jetzt mal einen Grund, mir das etwas genauer anzuschauen... So oder so: Besten Dank für die Antwort und Gruss. Schisch --192.41.134.17 13:36, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

PS: Ich finde ja schon mal nicht raus, obs eigentlich ne andere Möglichkeit gäbe, Dich zu kontaktieren ausser der Diskussionsseite hier... :D

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