Diskussion:Bundeskanzleramt (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von JNM in Abschnitt Mitarbeiter (Anzahl) widersprüchlich
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"Das Gebäude verfügt über keine Wohnräume für den Kanzler (auch wenn Gerhard Schröder hier einen provisorischen Schlafraum hatte). Eigentlicher Wohnsitz des Bundeskanzlers ist eine Villa im Stadtteil Berlin-Dahlem, die jedoch zur Zeit vom Bundestagspräsidenten bewohnt wird." -- Dies ist m.E. falsch; im Bundeskanzleramt befindet sich im obersten Stockwerk sehr wohl eine Privatwohnung für den Amtsinhaber. Richtig ist, dass es noch einen offiziellen Wohnsitz gibt, eben die genannte Villa in B-Dahlem. Ob diese auch durch Bundespräsident Köhler bewohnt wird, weiß ich nicht. Bundeskanzlerein Merkel wohnt, was man liest, weiterhin in Ihrer bisherigen Berliner Wohnung. --84.154.122.90 12:07, 27. Feb 2006 (CET)


Stimmt es eigentlich dass das Bundeskanzleramt der größte Amtssitz eines demokratisch gewählten Regierungschef der welt ist? --tox 17:24, 13. Jun 2005 (CEST)

Das würde ich ausschliessen. Selbst einige Bundesländer (etwa Hessen) haben Staatskanzleien, die grösser als das Bundeskanzleramt sind. --HBS 12:38, 15. Dez 2005 (CET)

Kanzleramtsminister[Quelltext bearbeiten]

Kanzleramtsminister hat einen Redirect auf diesen Artikel, allerdings wird der Begriff nirgends auch nur erwähnt. Ist das einfach der Chef des Bundeskanzleramtes, oder Minister für besondere Aufgaben, oder beides (immer)? --Majoran 14:16, 15. Okt 2005 (CEST)

In dem Artikel heisst es "der Chef des Bundeskanzleramtes nimmt entweder die Position eines Staatssekretärs oder Staatsministers ein," . Das ist meines Erachtens unzutreffend. Ein Staatsminister ist ein parlamentarischer Staatssekretär im Auswärtigem Amt, oder - seit Schröder - der Kulturbeauftragte im Kanzleramt. Der Kanzleramtschef ist entweder Staatssekretär oder Bundesminister. (Sollte sich kein Widerspruch finden, werde ich den Artikel demnächst ändern). --HBS 19:31, 14. Dez 2005 (CET)

Was mir gerade auch noch auffällt: Naumann, Rümelin und Weiss waren nie Parlamentarische Staatssekretäre, sondern "Staatsminister beim Bundeskanzler" (nicht im Bundeskanzleramt) . Die Konstruktion wurde für Naumann damals geschaffen, man sollte sie auseinander halten. --HBS 12:03, 1. Jan 2006 (CET)

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Ich störe mich nachhaltig an der Formulierung "Eine Meinung..." Ich finde, dass die Abwägung gängiger Meinungen nicht in den einleitenden Absatz passt, zumal die Formulierung nicht sehr elegant ist. -- Klxtctc 15:52, 20. Jan 2006 (CET)

Ich finde hier geht Information vor Eleganz. Das um so mehr, da der in Frage stehende (Ab)satz nicht der einleitende ist. Ich habe es aber dennoch mal versucht schöner zu formulieren, ohne dass der Sinn verloren geht. Gruß --C.Löser Diskussion 15:58, 20. Jan 2006 (CET)

Ja, ist doch gut so. Noch ein Vorschlag. Wie wäre es mit einem Verweis auf die entsprechenden Literaturquellen, in denen diesen "Meinungsverschiedenheiten" nachgegangen wird. Gruß klxtctc

Das kann ich nicht mehr sagen, ist schon etwas her dass ich das gelesen habe, vielleicht Thieme VwLehre oder (wahrscheinlicher) etwas speziell zum Organisationsrecht. Oder ein GG-KOmmentar (Dreier oder Mangoldt/Klein/Starck). Ich persönlich bin übrigens (mit der wohl herrschenden Meinung) der Ansicht, dass es sich um eine oberste Bundesbehörde handelt. --C.Löser Diskussion 20:37, 26. Jan 2006 (CET)

Hallo, ich halte die These, dass das Bundeskanzleramt nur eine obere Bundesbehörde ist, nicht für eine Mindermeinung, sondern für schlicht falsch. Für die Gegenmeinung bin ich offen, bitte jedoch um einen Nachweis, denn nach der Wikipedia Belegpflicht hat derjenige, der die Information im Artikel haben möchte, diese zu belegen. Daher lösche ich jetzt diese These. Mein Beleg für die oberste Bundesbehörde: Internetseite der Bundeskanzlerin am 17.02.2008, 00:30 Uhr Zitat: Wie die Bundesministerien ist das Kanzleramt eine oberste Bundesbehörde. -- Rage71 00:35, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wird der Sonnenstrom wirklich nocheinmal dezentral in das schon dezentrale Hausnetz eingespeist? Also an jeder Hausecke ein Einspeisepunkt? Sind Effizienzzahlen der Energieversorgung bekannt oder nur Quadratmeter, theoretische Spitzenleistungen und die Anzahl der Wechselrichter? --84.131.163.79 02:17, 26. Jan 2006 (CET)

Dürfen die Anschriften nicht angegeben werden (sie wurden ja herausgenommen)? Ich denke, man sollte das mal zentral irgendwo klären. --Borheinsieg 20:30, 21. Apr 2006 (CEST)

Hallo, ich hatte die Adresse wegen WP:WWNI rausgenommen. Man kann sie und weitere Kontaktmöglichkeiten doch über die Internetseite finden. -- Netnet @ 21:15, 21. Apr 2006 (CEST)


Sorry für´s Löschen des gesamten Absatzes über alternative Energiegewinnung. Aber im Absatz zuvor wurde m.E. schon genug über die altertativen Solar-Verwertungsmöglichkeiten des Kanzleramts berichtet. Weiteres könnte leicht politisch motiviert ausgelegt werden.

Gruß Marc


Englische Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel könnte auf der Englischen Wikipedia noch verbessert werden, wer genung Englisch- und Fachkenntnis besitzt wird eingeladen.

Bundeskanzler/Bundeskanzlerin[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung "Bundeskanzlerin" im Artikel ist hier unzutreffend. Das Grundgesetz kennt nur das Amt des Bundeskanzlers! Zwar ist die weibliche Amtsform gestattet und wird auch so verwendet, aber die Bezeichnung Bundeskanzler ist wert- und geschlechtsneutral als auch verfassungs- und rechtskonform (wir schieben ja sinnigerweise auch nicht den WK-Artikel zum BK rum!). Zudem entstünde der Eindruck, wenn man die Wikipedia hier liest, dass das Amt des Bundeskanzlers in den letzten 60 Jahren von einer Frau ausgeübt wurde. Auch wurde die weibliche Bezeichnung sogar bei geschichtlichen Zusammenhängen durchgedrückt (die Bundeskanzlerin kann seit 1999 ... => da gab es noch garkeine Frau Merkel).

Und dass einige StaatsOrga-Rechtler das BK nur als obere Bundesbehörde sehen, das muss man nicht belegen, das ist Fakt unter Verwaltungsjuristen und im Artikel selbst auch genügend begründet (vgl. Bundeskanzler selbst ist schon Oberste BH).

--Sümpf

Vielen Dank für deine charmant dargestellte Rechtsauffassung. Ich bedauere es sehr, mich an diesem Artikel beteiligt zu haben, da meine scheinbare Mindermeinung gar als "sachlich falschen Unsinn" bezeichnet wird. Ich bin es leider nicht gewöhnt, mich auf dieser Ebene mit anderen Menschen zu unterhalten. Meine Erfahrungen mit Diskussionen hier in der Wikipedia sind glücklicherweise nicht alle so negativ. Auf einen Editwar habe ich einfach keine Lust, dafür habe ich zuviele Baustellen, an denen ich noch beteiligt bin. Daher lasse ich deine Auffassung jetzt so stehen und hoffe, dass der geneigte Leser auch die Diskussionsseite findet. Übrigens bin ich auf den Artikel nur aufmerksam geworden, weil sich einige Staatsrechtler bereits über die These der oberen Bundesbehörde lustig gemacht haben und solange kein Beleg vorliegt, halte ich dieses auch für durchaus berechtigt. Aber sicherlich bedeutet dir sowas wie Beleg oder Beweis genausowenig, wie eine offene Diskussion über strittige Punkte. Sonst hättest du dich ja gleich an der Diskussion oben im Abschnitt "Formulierung" beteiligen können. --Rage71 21:42, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Also, denn. Ich zitiere von der Homepage des BK'Amtes: "Wie die Bundesministerien ist das Kanzleramt eine oberste Bundesbehörde". So viel also dazu. Bei Formulierung ist, wenn es nicht um die gegenwärtige Amtsträgerin geht, Bundeskanzler richtig. --103II 22:27, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

103 II, ab dieser Stelle sei dir mal gesagt, was an so vielen anderen Stellen hätte stehen können: Danke für die kurze, prägnante und vor allem sachlich absolut zutreffende Antwort. Insbesondere zu den vermeindlich emanzipierten Amtsbezeichnungen muss man sagen, daß das auf einem großen Missverständnis beruht. "Bundeskanzler" ist hier nicht als männliche Form (im Gegensatz zu "Bundeskanzlerin") gebraucht, sondern als Sammelbegriff für alle Amtsträger und Amtsträgerinnen, der grammatikalisch (!) im Maskulinum steht. --Chris Carter (bla|+/-) 23:07, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Vielen Dank für eure Hilfe. Wäre es denn nicht sinnvoll, dieses Problem im Artikel anzuschneiden? Der juristisch nicht vorgebildete Leser wird doch sicherlich über diese sprachliche Hürde stolpern und sich Fragen stellen. Ihr habt natürlich Recht, wenn Ihr sagt, dass das Amt im Grundgesetz geregelt ist und dort nur in der männlichen Form vorkommt. Gleichwohl ist mir bekannt, dass beispielsweise die Dienststelle und das Amt der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in der weiblichen Form angewandt werden, üblich sind und auch in Wikipedia kein Problem darstellen. Bezüglich Frau Merkel gibt es die Internetseite www.bundeskanzlerin.de und auch dort wird von der Bundeskanzlerin gesprochen, auch wenn es um ihre verfassungsmäßigen Rechte geht, so etwa: Die Macht der Bundesregierung erscheint in der Bundeskanzlerin personifiziert. Das Grundgesetz untermauert die starke Position: Die Bundeskanzlerin hat nach Artikel 64 Grundgesetz (GG) das Recht, das Bundeskabinett zu bilden. Sie schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich. Auch in Bundestags- und Bundesratsdrucksachen tritt die Bundeskanzlerin in der weiblichen Form auf, obwohl sie in dieser Funktion ja nur das (männliche) Amt ausübt.
Ich denke ferner, dass wir in Wikipedia immer auch aktuell sein sollten. Dies hätte zur Folge, dass im Artikel eben nicht über den Sammelbegriff des Bundeskanzlers gesprochen wird, sondern aktuell von dem jeweiligen Amtsinhaber bzw. in diesem Fall von der Amtsinhaberin. Gerade dies unterscheidet Wikipedia doch von einer gedruckten Enzyklopädie. -- Rage71 09:03, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Angela Merkel bekleidet das Amt des Bundeskanzlers und ist damit Bundeskanzlerin. Will heissen: Das Amt (nicht im Sinne von Behörde als Organisationseinheit, sondern im Sinne von behördlicher Funktion) heisst Bundeskanzler (und nichts anderes), die Person, die das Amt bekleidet, heisst entweder Bundeskanzler, wenns ein Mann ist, oder Bundeskanzlerin, wenns eine Frau ist. Da sich das Bundeskanzleramt sowohl wörtlich wie funktional vom Amt des Bundeskanzlers - und nicht der Person des/der BundeskanzlerIn - ableitet, ist auch das Bundeskanzleramt immer generisch maskulin. Wird also vom Amt gesprochen, ist es immer Bundeskanzler, wird von dem Amtsträger gesprochen, ist es - derzeit, weil Frau - Bundeskanzlerin. Wenn natürlich durch die / mittels der Amtsinhaberin das Amt besprochen wird, dann bleibts - derzeit - weiblich. Daher auch z.B. der obige Satz "Die Bundeskanzlerin bildet das Bundeskabinett". Man könnte Bundeskanzlerin durch Frau Merkel ersetzen: "Frau Merkel bildet das Bundeskabinett". Die Funktion des Bundeskanzlers wird durch die Amtsinhaberin hindurch erklärt. Wenn man dagegen sagt: Der Bundeskanzler muss deutscher Staatsangehöriger sein, bezieht man sich aufs Amt - maskulin. Zwar kann man auch noch sagen "Frau Merkel muss deutsche Staatsangehörige sein", verfremdet damit die Aussage aber bereits. Spätestens beim Satz "Der Bundeskanzler erklärte noch nie einen Krieg" kann man nicht mehr austauschen "Frau Merkel erkärte noch nie einen Krieg", ohne den Sinn massiv zu entstellen. -- Der Umschattige talk to me 13:15, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Umschattiger, ich stimme dir voll und ganz zu. Leider hast du deine Meinung nicht zum Besten gegeben, ob wir im Artikel nun über das Amt des Bundeskanzlers sprechen oder von der Person, die das Amt bekleidet. Nach meinem Verständnis von der Wikipedia als tagesaktuelle Online-Enzyklopädie unterstützt das Bundeskanzleramt derzeit die Amtsinhaberin Frau Merkel bei ihrer Tätigkeit als Bundeskanzlerin. Und wenn es wieder ein Mann wird, dann wird wieder der Bundeskanzler unterstützt. Nehmen wir z. B. den zweiten Satz des ersten Abschnitts: Aufgabe des Bundeskanzleramtes ist es, die für die Arbeit des Bundeskanzlers erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. Hier wird m.E. das Bundeskanzleramt mit der Arbeit der Person, also der Bundeskanzlerin, erklärt. Wenn es auch verfassungskonform sein mag, vom Amt des Bundeskanzlers auszugehen, so ist es einfach sprachlich seltsam, von einem Bundeskanzler zu sprechen, obwohl eine Bundeskanzlerin amtiert. Also müsste der Satz derzeit heißen: Aufgabe des Bundeskanzleramtes ist es, die für die Arbeit der Bundeskanzlerin erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. -- Rage71 22:34, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten
(ich bin mal so frei und quetsch das dazwischen) ich dachte es wäre klar. Meine Meinung ist "Bundeskanzler". Weil das Bundeskanzleramt nicht die Person des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin unterstützt, sondern die Tätigkeiten des Bundeskanzlers. Das Bundeskanzleramt hilft der Bundeskanzlerin nicht beim Aussuchen ihrer Kleidung oder der Weihnachtsgeschenke für ihre engen Freunde, sondern eben für die geschäftlichen Dinge. Das Amt hilft einem anderen Amt. Und da Ämter nicht selbst, sondern immer durch Personen handeln, wird halt Frau Merkel geholfen. Aber eben für ihr Amt. Amtsbezeichnung, generisches Maskulinum. -- Der Umschattige talk to me 21:37, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Der Duden hat hier einen Artikel zum Wort des Jahres 2005 „Bundeskanzlerin“ veröffentlicht. -- Rage71 22:57, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Auch das Handbuch der Rechtsförmlichkeit hat ab Randnummer 92 nichts gegen die sprachliche Gleichstellung der Kanzlerin, auch wenn das Grundgesetz noch das generische Maskulinum enthält. -- Rage71 23:25, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Vielleicht bin ich zu sehr Jurist, aber ich sehe das anders als du, Rage71. Ich denke, die Wikipedia sollte nicht tagesaktuell sein, in dem Sinne als daß hier ständig aktuelle Tagesgeschehnisse eingepasst werden müssen. Bei manchen Artikeln (zB "Fußball-Weltmeisterschaft der Herren 2006") ist das natürlich maßgeblich und gewollt, das hier aber ist ein universeller Nachschlagartikel, der daher auch eine universelle Richtigkeit haben sollte. Wenn wir schreiben "das BKA unterstützt die Kanzlerin" bedeutet das, daß es männliche Amtsträger NICHT unterstützt. Schreiben wir aber "das BKA unterstützt den Kanzler" ist das umfassend, weil auf das Amt (und nicht auf die Person) bezogen.
Wer Sachen über Frau Merkel (als Person) wissen will, soll bitte unter dem Lemma Angela Merkel nachschaun! --Chris Carter (bla|+/-) 13:14, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Chris, vielleicht bin ja auch ich zu sehr mit der Gesetzgebungsmaterie befasst und daher betriebsblind. Also ich beschäftige mich tagtäglich mit Rechtsvorschriften, Rechtsförmlichkeit und Formulierungsfragen im juristischen Bereich. Dabei ärgere ich mich sehr oft auch über die gesetzlich gewollte geschlechtsneutrale Sprache, weil das oft zu einer bürgerfeindlichen Verwaltungs- und Juristensprache führt oder wie ich es gerne nenne: Es klingt „verschwurbelt“.
Dein Argument der universellen Richtigkeit hat zwar was für sich, aber ist es denn nicht Sinn der Wikipedia schneller auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können, als ein gedrucktes Universallexikon? Ich kenne da Artikel, bei denen es weitaus schwieriger ist, den Kompromiss zwischen Aktualität und Universalität zu finden. Da ein Amtswechsel noch die Frage von mehreren Jahren ist, tendiere ich eher zur Aktualität als zur Universalität.
Ich denke, es gibt keine weiteren Argumente mehr, es ist Alles zu diesem Thema gesagt:
  • Das Amt ist im Grundgesetz im generischen Maskulinum ausgedrückt.
  • Aus Art. 3 GG ergibt sich, dass Frau Merkel Bundeskanzlerin ist.
  • Es ist Geschmacks- bzw. Ansichtssache, ob man im Artikel lieber schreibt „Das Bundeskanzleramt unterstützt den Bundeskanzler“ oder „die Bundeskanzlerin“ (oder ob der Autor sich gerade auf das Amt oder die Person bezieht).
Wenn jetzt nicht noch neue Argumente kommen, werde ich mich wohl mit meiner Wikipedia-Mindermeinung abfinden müssen. Eins fällt mir jedoch auf, wenn ich alle Beiträge zu diesem Diskussionspunkt anschaue: Die „Bundeskanzler-Fraktion“ hat keine externe Quelle, keine Belege genannt, sondern „nur“ argumentiert. Die „Bundeskanzlerinnen-Seite“ kann sich wenigstens auf diverse Quellen berufen (Parlamentsdrucksachen von Bundestag und Bundesrat, Website www.bundeskanzleramt.de, Handbuch der Rechtsförmlichkeit und Duden. Wie sieht's mit den Wikipedia-Grundprinzipien aus?
Will sich vielleicht noch der Eine oder die Andere (sic!) der einen oder anderen Meinung anschließen?

-- Rage71 16:29, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Beleg mal, daß 1+1=2 ist! Ich könte drei verschiedene "Beweise" anführen, warum 1+1=3 ist *g* Man muss dazu nur andere nicht diskutierte Rechenregeln außer Acht lassen. Das nur dazu, daß Belege hier als Hammer genutzt werden.
Und als zweites möchte ich auf deine Aussage "Es ist Geschmacks- bzw. Ansichtssache, [...] ob der Autor sich gerade auf das Amt oder die Person bezieht." beziehen: Ich bin der Ansicht, daß diese Einteilung nichts mit Geschmack oder Ansichten zu tun hat. Der Satz "das BKA unterstützt den Bundeskanzler" ist (für mich) eindeutig auf das Amt bezogen, denn es ist seine ständige Aufgabe, dem aktuellen Amtsträger zu dienen - und nicht, der Frau Merkel oder dem Herrn Schröder oder sonst irgendwem. Und diese Ansicht vertrete ich obwohl (!) die rechtlich ungebildete (Physik mag sie ja können) Bundeskanzlerin das auf ihrer Homepage (vermutlich von einem ebenso rechtlich ungebildeten Pressesprecher) anders darstellen lässt.
Und der dritte Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Nein, ich finde nicht, daß Wikipedia sich in diesem Punkt (!) von einer gedruckten Enzyklopädie unterscheiden sollte. Im Gegenteil sollten wir uns gerade in Artikeln, die man einmal liest und dann nie wieder (man weiß dann ja, was das BKA ist), auf jeden Fall die universelle Information vorziehen. Wie gesagt ist es sowieso ein Trugschluß, "Kanzlerin" zu verwenden sei "Aktualität" - im Bezug auf das Amt ist es schlichtweg falsch. (Für alle, die um Emanzipierung/gender mainstreaming bemüht sind sei extra angemerkt: Wenn der Verfassungsgesetzgeber dieser widerlichen Binnen-I Schreibung nachgeht und das Amt im GG umbenennt, können wir das gerne auch! Bis dahin: Obey the law *peitsche auspack* ;))
--Chris Carter (bla|+/-) 18:51, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Mit einem Pangalaktischen Donnergurgler in der Hand lasse ich nun Wikiliebe eintreten und hoffe, die Grenze zwischen Argumentation und Starrsinn noch nicht überschritten zu haben. --Rage71 11:07, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Unglaublich, dass hier nicht geschlechtsneutral formuliert wird. Ich finde, die Wikipedia sollte da Vorreiterin sein ;). Und was die Paragraphenreiter hier damit erreichen wollen, hier auf überkommenen Formsachen zu bestehen, während wir längst eine Bundeskanzlerin haben, ist mir völlig schleierhaft. Meine Meinung: Jeder weiss, dass wir eine Kanzlerin haben, es wäre kein Problem, alles geschlechtsneutral zu formulieren, also sollte es hier auch so gemacht werden. --Physiognome 14:07, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Oberste Bundesbhörde/obere Bundesbehörde[Quelltext bearbeiten]

In der Diskussion um das Geschlecht der Bundeskanzlerin ist die Frage nach der Stellung des Bundeskanzleramtes im Behördengefüge nicht geklärt worden.

Daher hier meine These: Ich halte es für absurd anzunehmen, das Bundeskanzleramt sei eine obere Bundesbehörde. Dies aber nur aufgrund meiner persönlichen Überzeugung und Sichtweise und einiger Belege.

Da ich mich nach der Diskussion Bundeskanzler/Bundeskanzlerin im Wikistress befinde, will ich hier nur nochmal kurz die Diskussion anschieben.

Meine Auffassung: Das Bundeskanzleramt ist eine oberste Bundesbehörde, weil ihr keine Behörde übergeordnet ist. Das Amt des Bundeskanzlers ist ein Verfassungsorgan und keine Behörde, weil es nicht der klassischen Behördendefinition (Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt) entspricht. Im Übrigen beziehe ich mich auf den Artikel Bundesbehörde, den ich inhaltlich teile.

Wie oben bereits dargestellt, bin ich offen für die Antithese, sofern sie belegbar ist. Da aber gerade die Belege Auslöser meines Wikistresses sind, würde ich mich freuen, wenn andere die Diskussion hier aufnehmen könnten. --Rage71 11:43, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hi Rage71, bei diesem Thema werde ich keinen weiteren Stress bei dir verursachen, versprochen *g* Ich könte zwar etwas zur österr. Rechtslage erklären, aber das ist ja nicht gesucht/gewollt. Von daher: Vor mir hast du bei dem Thema Ruhe *g* (Ganz nebenbei sei angemerkt, daß ich meine, daß der BK schon Behörde ist, die Minister sind es ja auch und der BK ist als Teil der Bundesregierung auch Minister - primus inter pares eben. Aber ich kann das nicht belegen oder begründen, von daher ist das mein letzter Beitrag zu diesem Thema *g*) --Chris Carter (bla|+/-) 13:02, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

So ein Zirkus. Also: Thomas Knoll, Das Bonner Bundeskanzleramt: Organisation und Funktionen von 1949-1999, S. 62 meint oberste Bundesbehörde, Kölble in Jeserich, Deutsche Verwaltungsgeschichte (1987) Bd. 5, S. 175 auch. Böckenförde, Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung. Eine Untersuchung zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland (1964). S. 238 meint: obere. Such dur was aus. --Stepsch 21:46, 27. Feb. 2008 (CET)

Hallo Stepsch, vielen Dank für die Quellen. Leider habe ich nicht im Antiquariat gesucht. Muss ich mir gleich mal ziehen. Ich habe bis in die 80er Jahre gesucht und nur die eine Meinung gefunden.. Gruß --Rage71 19:47, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

So, jetzt hab' ich mir die Quelle mal genauer angeschaut. Die stammt aus dem Jahr 1964 und aus der Feder eines Habilitanden. Sie beschäftigt sich erstmals mit der "Organisationsgewalt im Bereich der Regierung". Der Autor hält die Einordnung als "oberste Bundesbehörde" nur aus dem Grunde für verfehlt, weil dies voraussetze, dass der Bundeskanzler selbst Chef des Bundeskanzleramtes wäre; nur dadurch könnte dieses den Charakter einer (dem Bundeskanzler) nachgeordneten Behörde verlieren. (...) Will man in ihm dennoch eine oberste Bundesbhörde sehen, so muss man für den Begriff der "obersten Bundesbehörde" das Kriterium der obersten, in keinem organisationsrechtlichen Nachordnungsverhältnis mehr stehenden Behörde aufgeben. Und genau so ist es: Das Bundeskanzleramt steht nicht in einem organisationsrechtlichen Nachordnungsverhältnis, sondern ist dem Bundeskanzler beigegeben, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Der Bundeskanzler ist in das Amt integriert und gehört dort zur Leitungsebene. Nach dieser Konstruktion steht neben dem Verfassungsorgan Bundeskanzler das Bundeskanzleramt als oberste Bundesbehörde. Weitere Gründe für die Einordnung als "oberste Bundesbhörde":

  • Wenn das Kanzleramt keine "oberste Bundesbehörde" ist, auf welcher Ebene wäre es dann einzuordnen? "Obere"? "Mittelbehörde"? Wie wären dann der Bundesnachrichtendienst oder das Presseamt einzuordnen? Böckenförde erläutert nur, wie das Kanzleramt nicht einzuordnen ist. Er behauptet jedenfalls nicht, es sei eine "obere". Folglich würde das Kanzleramt gar nicht in die Behördenstruktur passen. Das ist unbefriedigend.
  • Beim Bundespräsidialamt ist die Situation ganz ähnlich, hier wird die Mindermeinung aber nicht im Artikel diskutiert.

Nach alledem werde ich den Artikel jetzt wieder ändern, da wir das Thema hier ja noch ausgiebig diskutieren können. Im Artikel selbst sollten wir aber die Mehrheitsmeinung darstellen und keine juristische Diskussion von untergeordneter Priorität führen. -- Rage71 03:17, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Kanzleramt und Platz der Republik[Quelltext bearbeiten]

Es mag ja sein, dass es sprachlich für viele einfacher ist, „Kanzleramt“ zu sagen, es heißt aber nun einmal „Bundeskanzleramt“. Außerdem wird ein Platz vor dem BK angesprochen, der als Bürgerforum gestaltet werden soll. Dabei handelt es sich aber um einen anderen Platz, das sollte dann klargestellt werden. Der Platz der Republik hat übrigens eine ganz andere Bedeutung – auch städtebaulich – als die Schweizer Botschaft, das ist nicht zu vergleichen. Und warum sollte es problematisch sein, diesen zentralen Platz im Regierungsviertel anzusprechen, da er ja sogar einen eigenen Artikel besitzt? -- 134.76.61.54 17:08, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn der Artikel Bundeskanzleramt heißt und mehrfach zwischen der amtlichen Version und der umgangssprachlichen Version gewechselt wird, um nicht hundertfach den gleichen Begriff zu verwenden und den Artikel somit sprachlich angenehmer zu gestalten, so halte ich dies für sinnvoll und gut. M.E. ist es einfach eine Frage der Höflichkeit und des Respekts den Autoren gegenüber, solche banalen Änderungen entweder einfach zu unterlassen, oder die Frage vorab zu diskutieren. Verbessert hast du jedenfalls nichts.
Die zweite Sache halte ich auch nicht für problematisch. Natürlich kannst du den Platz der Republik ansprechen, wann und wo immer du willst. Im Artikel Bundeskanzleramt ging es dem Autor aber an dieser Stelle lediglich um eine reine Ortsbeschreibung, die kurz und prägnant sein sollte. Natürlich kannst du hier den Platz der Republik einfügen. Aber da auch die Schweizerische Botschaft einen eigenen Artikel hat und architektonisch mindestens genauso interessant ist, wie der Platz der Republik, musst du mir schon einen Grund nennen, warum du ausgerechnet den Platz zusätzlich nennst. Eine Verbesserung kann ich auch hier nicht erkennen und daher bin ich gegen deine Änderungen. Klarstellen kannst du gerne, wenn du möchtest. Aber die reine Nennung eines weiteren Platzes verwirrt m.E. mehr, als es klarstellt. --Rage71 21:55, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten
Die Behörde heißt nicht „Kanzleramt“. Von daher ist nicht ersichtlich, wieso eine solche „banale“ Änderung vorher diskutiert werden sollte. Was den Platz der Republik angeht, so hat er für den ganzen Bereich des Spreebogens eine städtebauliche Funktion, die die Schweizer Botschaft einfach nicht hat. Außerdem besitzt der Platz auch eine geschichtliche Bedeutung für das Regierungsviertel, die der Botschaft fehlt. Zuguterletzt befindet sich das BK näher am Platz der Republik als am RT-Gebäude. Wenn also von unmittelbarer Nähe des BK zum RT-Gebäude die Rede ist, gehört der Platz der Republik auch erwähnt. Zumal ja mit dem Bürgerforum ein weiterer Platz im Spreebogen erwähnt wird, der ja nicht mit dem Platz der Republik zu verwechseln ist. -- 134.76.61.54 23:07, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten
Ich sehe keine neuen Argumente. Allen ist klar, wie der offizielle Name lautet. Es gibt aber keine Verpflichtung, immer nur den offiziellen Namen zu nutzen, wenn es dem Sprach- bzw. Lesefluss dient. Der Artikel wird durch deine Änderung nicht besser, nur holpriger.
Der PldR hat sicherlich eine städtebauliche Funktion, aber ich sehe immer noch keinen Unterschied hinsichtlich der Priorität im Vergleich zu allen umliegenden Gebäuden. Der Autor wollte m.E. nur eine Lagebeschreibung angeben und keine städtebauliche Bewertung vornehmen. Wolltest du das tun, müsstest du auch alle anderen "städtebaulich" interessanten Dinge nennen. Was ist mit Hauptbahnhof, Paul-Löbe-Haus, Brandeburger Tor, Haus der Kulturen der Welt - und eben meine geliebte schweizer Botschaft? Einziger Unterschied zu deiner These: Ich hab die Entfernung nicht ausgemessen.
Auch steht im Artikel ganz deutlich, welcher Platz gemeint ist: Das Gebäude öffnet sich zu einem zentralen Platz gegenüber dem Paul-Löbe-Haus, der als Bürgerforum gestaltet werden soll. In Verbindung mit dem Link zum Hauptartikel ist alles klar wie Kloßbrühe, weil der PldR ja nicht gegenüber dem Paul-Löbe-Haus liegt. --Rage71
Auch dein Kompromissvorschlag gefällt mir nicht gut:
  • Zwei Sätze, in denen das Bundesakanzleramt "sitzt" bzw. "saß". Zweimal Bundes... in kurzen Sätzen hintereinander. Es gefällt mir einfach nicht und es gibt auch keinen Grund für diese Verschlimmbesserung. Beim Deutschen Bundestag lässt man auch das "Deutsch" mal weg, wenn es dienlich ist. Das können wir hier auch so belassen, wie es der Erstverfasser entschieden hat.
  • Hinsichtlich des Platzes der Republik bin ich weiterhin anderer Meinung als du. Aber wenn wir den aufblähenden Klammerzusatz weglassen, kann ich mit der neuen Formulierung leben.
  • Mit der Klarstellung des zentralen Platzes kann ich auch leben, obwohl ich das für nebensächlich halte. --Rage71 12:59, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Beleidigende Äußerungen durch den Chef des Bundeskanzleramts[Quelltext bearbeiten]

Am 26. September 2011 äußerte sich Ronald Pofalla, der Chef des Bundeskanzleramts, im Anschluss an eine Sitzung der NRW-Landesgruppe, in der auch der erweiterte europäische Rettungsschirm besprochen wurde, gegenüber dem MdB Wolfgang Bosbach u. a.: "Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen. Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören."

Quelle: Euro-Rettung vergiftet Klima in der Union, Spiegel Online am 1. Oktober 2011.

Einen Verweis Wolfgang Bosbachs auf das Grundgesetz bürstete Pofalla ab mit der Bemerkung: "Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe", wie der FOCUS berichtete.

Quelle: Pofallas vulgäre Verbalattacke gegen Bosbach, FOCUS am 2. Oktober 2011.
Quelle: Merkels Schattenmann in Aktion, Die Wutausbrüche des Ronald Pofalla, focus.de, 2011-10-02.

--89.247.162.79 10:48, 3. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Weiterleitung von Spiegelreferat problematisch[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Weiterleitung von "Spiegelreferat" auf das Bundeskanzleramt für nicht richtig. Natürlich spiegelt das BK die Bundesministerien in seiner Struktur wieder. Genauso gibt es aber in den einzelnen Ministerien auch Spiegelreferate für andere Ressorts, z.B. im BMF oder im BMWi, um im eigenen Haus die nötige Fachkompetenz vorzuhalten, um entweder ressortübergriefende Themen korrekt bearbeiten zu können oder natürlich die Auswirkingen der Politik anderer Ressorts auf den eigenen Bereich besser beobachten und abschätzen zu können. Insofern wäre eine eigenes Lemma Spiegelreferat, welches diesen Aspekt richtig abdeckt, die bessere Entscheidung. --muns (Diskussion) 11:24, 29. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Zur Verweisseite: "Spiegelreferat", die direkt hierher verweist /Hinweis auf weitere Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Als Spiegelreferat werden (jedenfalls: in Landesregierungen) auch andere Arten ministerialer Referate bezeichnet. Beispiel: Die Landesregierung wird von einer Koalition der A- und der B-Partei besetzt. Die A-Partei besetzt mit einem Minister das Wirtschafts-, die B-Partei mit einem Minister das Sozial- (anderes Beispiel: Umwelt-) Ministerium. Dann gibt es für sachliche Gegenstände mit tagespolitischer Relevanz, die (in diesen Beispielen) sowohl das Wirtschafts- wie das Sozial- (Umwelt-)Ministerium betreffen, die aber nach dem Geschäftsplan der Regierung (im Beispiel) nur in das Wirtschaftsministerium gehören, ein offizielles Referat zum Thema im Wirtschaftsministerium und ein mit denselben Themen nur inoffiziell befasstes Referat im Sozial- (Umwelt-) Ministerium. Dies erklärt die Aufblähung von Ministerien mit Referenten, - mit nach außen scheinbar abseitigen Geschäftsfeldern, von denen "niemand versteht, wieso diese einen ganzen und teuer bezahlten Referenten/Abteilungsleiter/... erfordern sollen". --91.3.218.121 22:40, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Forschungsprojekte[Quelltext bearbeiten]

[1] - laufende Forschungsprojekte usw. erhalten die Relevanz ihrer Nennung, wenn nach Abschluss eine Nennung angebracht ist. Nicht vorher. --GiordanoBruno (Diskussion) 14:55, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Die Kontinuitätsdebatte wird öffentlich in den Medien und in der wissenschaftlichen Literatur (siehe EN) geführt. Das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern eine Tatsache. Die WP ist außerdem keine Imagebroschüre für die Bundesregierung oder das Bundeskanzleramt. Zur Relevanz von Forschungsprojekten siehe [2]: WP-Relevanzkriterien. Die überregionale und die historische Bedeutung sind nicht zu bestreiten. Der Forschungsauftrag kommt noch dazu aus der Bundesregierung selbst (wenn auch widerwillig). R2Dine (Diskussion) 15:12, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Relevanzkriterien betreffen die Projekte selbst, du kannst also gerne einen Artikel zum entsprechenden Projekt anlegen. Ein Forschungsprojekt ist aber per definition ergebnisoffen, d. h. die Bedeutung für das Thema hier kann erst am Ende des Projekts feststehen - deshalb darf hier gewartet werden, bis die Relevanz feststeht. Weitere Reverts nach jedem Diskussionsbeitrag deinerseits unterlässt du bitte. Es sollte möglich sein, diese Diskussion zuerst zu führen und danach den Artikel im Konsens zu ändern. Im übrigen ist mir die Forschung nicht "unbequem", deine Erweiterung ist einfach nur unpassend, das ist "unbequem". --GiordanoBruno (Diskussion) 15:34, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Du verwechselst "Konsens" mit dem, was Dir lieb ist. Die Erweiterung ist gerechtfertigt, die Relevanz begründet. Du kannst Tatsachen nicht einfach unterdrücken. R2Dine (Diskussion) 19:52, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hier geht es nicht um Tatsachen, sondern um Einschätzungen. Dass die Geschichte des Bundeskanzleramts in ähnlicher Weise auf personelle Kontinuitäten untersucht werden sollte, wie das zum Beispiel beim Auswärtigen Amt bereits geschehen ist, ist eine Einschätzung, aber meines Erachtens eine recht gut belegte und relevante, sodass sie meines Erachtens durchaus im Artikel Platz finden sollte. Beste Grüße in die Runde, --Φ (Diskussion) 19:57, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
@R2Dine: Du verwechselst deine persönliche Meinung mit "maßgelblich".
@Phi: Natürlich - falls was relevantes dabei herauskommt. Der fragliche Edit ist in seiner Form nicht aussagekräftig und spekulativ in Hinblick auf ein mögliches Ergebnis. Sollte das Ergebnis vorliegen, wird es unter "Geschichte" einen angemessenen Platz finden. In der jetzigen Form ist er unbrauchbar. Die Aussage "Im Hinblick auf das Bundeskanzleramt, namentlich den Einfluss Hans Globkes wird noch Aufklärung gefordert." ist aus den angegebenen Quellen nicht ableitbar. Genausowenig wie der Satz "Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit wird in Deutschland eine Debatte über personelle Kontinuität geführt" so nicht haltbar ist - jedenfalls ist mir aktuell einer solche Debatte nicht bewußt. Hier hat der Kollege wohl etwas zu dick aufgetragen. --GiordanoBruno (Diskussion) 20:14, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Vertretbar wäre unter "Geschichte" ein Satz wie "die personelle Kontinuität von Mitarbeitern mit NS-Vergangenheit nach dem Krieg ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen" - das dürfte das Thema für diesen Artikel für's erste mehr als abdecken. --GiordanoBruno (Diskussion) 20:18, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Verzeihung, aber der springende punkt ist doch, dass sie eben nicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen ist. MfG, --Φ (Diskussion) 22:13, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Stimmt, mein Fehler, da hast du Recht. Mir ging es eher um einen Vorschlag, wie das anzupacken wäre, als um eine fertige Formulierung. --GiordanoBruno (Diskussion) 23:58, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Zunächst wäre wissenschaftlich zu untersuchen, was mit NS-Vergangenheit gemeint sein soll. Und das Ergebnis abzuwarten. Alles andere ist Spekulation. R2Dine (Diskussion) 08:57, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

des Bundeskanzleramts oder des -amtes[Quelltext bearbeiten]

Der aktuelle Duden nennt als Genitiv für Amt sowohl Amts als auch Amtes. Im Artikel werden beide Formen verwendet. Besser ist, sich auf eine Variante festzulegen, das verbessert den Lesefluss. Auf dem Org.-Plan des BKA wird übrigens ausschließlich Amtes verwendet; auf der Website des BKA ist es ebenfalls gemischt. Aber letztlich ist das nicht entscheidend - es sollte im WP-Artikel einheitlich sein. Ich werde mich mal ranmachen...--Voluntario (Diskussion) 18:54, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Es gab mal eine eine ähnliche Diskussion. Dabei ging es aber um Einheitlichkeit in der gesamten Wikipedia, was mehrheitlich abgelehnt wurde. Aber in einem Artikel ist es auf jeden Fall sinnvoll. Also ran ans Werk!. --Berlinschneid (Diskussion) 23:04, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Halbwegs erledigtErledigt -- Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 23:12, 13. Feb. 2018 (CET)Beantworten
na fein...--Voluntario (Diskussion) 18:56, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Mitarbeiter (Anzahl) widersprüchlich[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird gleich eingangs erwähnt: "Derzeit beschäftigt das Kanzleramt rund 600 Mitarbeiter (Stand: 2019) bei einem aktuellen Jahresetat von rund 3,65 Milliarden Euro (Stand: 2021)." Weiter unten gibt es dann einen eigenen Punkt 4 "Mitarbeiter". Dort wird dann die geschichtliche Entwicklung der Mitarbeiterzahl im Amt skizziert und da heißt es (ebenfalls für das Jahr 2019): "Anfang 2019 waren es dann bereits 750 Mitarbeiter,...".

Ich werde deshalb in einigen Tagen die Zeile mit den 600 Mitarbeitern aus dem Eingangstext komplett entfernen und die Zahl "750 Mitarbeiter" im Abschnitt 4 dann mit dieser Quelle belegen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/kanzleramt/erweiterungsbau

und die prognostizierten Kosten von 777 Milliarden für den Erweiterungsbau mit dieser Quelle belegen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/groesserer-regierungssitz-1799034

außer es bringt hier jemand Einwände vor. --JNM (Diskussion) 21:10, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Laut Bundeshaushaltsentwurf 2024 hat das BKAmt 2023 und 2024 jeweils 765 Planstellen und Stellen (BT-Drs. 20/7800). Durch Nichtbesetzung könnte die Zahl niedriger liegen, durch Teilzeitbeschäfigung höher.--Asperatus (Diskussion) 20:51, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Alles ziemlich uneinheitlich. Hier sich voneinander unterscheidende veröffentlichte Zahlen zu den Mitarbeiterinnen im Bundeskanzleramt, von „derzeit 750“ über „etwa 850“ bis „aktuell rd. 870“, also mit steigender Tendenz innerhalb weniger Monate:
.
9. September 2022 (Veröffentlichungsdatum):
„Nicht nur das Aufgabenspektrum ist gewachsen, sondern auch die Zahl der Beschäftigten: von 410 auf derzeit 750.“
Quelle: Bundeskanzler (www.bundeskanzler.de)
https://www.bundeskanzler.de/bk-de/kanzleramt/erweiterungsbau
.
November 2022 (laut Impressum):
„Im Bundeskanzleramt arbeiten etwa 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Fachabteilungen.“
Quelle: Bundesregierung (www.bundesregierung.de)
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2156990/87c05cc7e3be16cc84a6e8457060f949/bundeskanzler-und-bundeskanzleramt-deutsch-download-bpa-data.pdf
.
29. Juni 2023 (Veröffentlichungsdatum):
„Demgegenüber arbeiten im Bundeskanzleramt aktuell rd. 870 Beschäftigte, von denen ca. 270 in Berliner Liegenschaften außerhalb des Hauptgebäudes in der Willy-Brandt-Straße untergebracht sind.“
Quelle: Bundeskanzler (www.bundeskanzler.de), Menüpunkt „Wie groß ist der Erweiterungsbau im Vergleich zu anderen Regieruzngszentralen?“
https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/groesserer-regierungssitz-1799034
.
Und die Zahlen aus der Drucksache 20/7800:
18. August 2023 (Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Drucksache 20/7800)
„Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten ohne Leerstellen im Bundeshaushaltsplan 2024“
„a) = oberste Bundesbehörden“
„b) = nachgeordneter Bereich“
„Gesamtzahl der Planstellen“
„04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt a) 1 185“; „nachgeordneter Bereich b): 884“
Quelle: Bundestag (dserver.bundestag.de)
https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007800.pdf
S. -93- (und auf den folgenden Seiten nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt)
und
„Übersicht über die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leerstellen im Bundeshaushaltsplan 2024“,
„a) = oberste Bundesbehörden“
„b) = nachgeordneter Bereich“
„Gesamtzahl der Planstellen“
„04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt a) 629“; „nachgeordneter Bereich b): 1 560“
Quelle: Bundestag (dserver.bundestag.de)
https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007800.pdf
S. -101- (und auf den folgenden Seiten nach Entgeldgruppen aufgeschlüsselt) --JNM (Diskussion) 14:39, 10. Okt. 2023 (CEST)Beantworten