Diskussion:Bundesministerium der Justiz

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Habe eben mal einen Überarbeitungsvermerk gesetzt, da hier leider nicht nur das Bundesministerium der Justiz von Deutschland behandelt wird, sondern auch deren Vorgängerin, das Reichsministerium der Justiz, diese Inhalte gehören allerdings auch dort hin und nicht hierher! Ansonsten müsste auch das Ministerium der Justiz der DDR (oder wie auch immer die offizielle Bezeichnung war, hier abgehandelt werden. Aber da dies ja drei ganz unterschiedliche Ministerien waren/sind, ist es besser die jeweiligen Aufgaben sowie deren Minister und Staatssekretäre in den jeweiligen Richtigen Artikel verschieben. So wie es im Moment ist, kann es IMHO jedenfalls nicht bleiben. --Viele Grüße - kandschwar 19:46, 4. Apr 2006 (CEST)

So habe die Reichsminister in den entsprechenden Artikel verschoben und auch die Zeitleiste angepasst. --Viele Grüße - kandschwar 20:46, 5. Apr 2006 (CEST)

Neue Literatur[Quelltext bearbeiten]

Über die Weiterbeschäftigung von Juristen aus dem Dritten Reich nach 1945 gibt es ein neues Buch: Görtemaker/Safferling: Die Rosenburg ISBN 978-3-525-30046-6. Siehe auch: Der Spiegel Heft 18/2013 Seite 37 Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 17:59, 14. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Das ging ja fix[Quelltext bearbeiten]

Auf der Homepage des Ministeriums ist das Logo mit der neuen Bezeichnung bereits zu finden, siehe hier. Kann das irgendwie in den Infokasten im Artikel eingefügt werden (oder gibt's da rechtliche Probleme)? --H.A. (Diskussion) 18:36, 17. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Gibt’s auch irgendwo Hintergrundinfos zur Umbenennung? Durch die Tabelle wird zwar ersichtlich, dass früher BMELV für Verbraucherschutz zuständig war, aber Genaueres dazu finde ich nicht. Im Internet finde ich bisher nur was zur Umbenennung in 2006.--Yuwash (Diskussion) 13:26, 6. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ein Tip das Amt für Verbraucherschutz, gehört mit zur Justiz, hier sind Jurastudenten welche für eine "Kurzberatung", später einen Obulus, erhalten.

Somit muß man es nicht unbedinngt erwähnen und die Zuständigkeit ist klar.

"1949 wurden gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes die Ländergerichte wiederhergestellt und dem Bundesministerium die zentrale Funktion entzogen."

Völlig unverständlich. Ländergerichte, d.h. von den Ländern betriebene Gerichte vom Amtsgericht bis zum OLG wurden schon vor 1949 von den Besatzungsmächten wiederhergestellt. Ein Bundesministerium, dem man irgendeine zentrale Funktion hätte entziehen können, hat nicht existiert. Das neu geschaffene Bundesministerium hat aber natürlich ein paar zentrale Funktionen. --Carl B aus W (Diskussion) 20:14, 5. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Verbraucherschutz[Quelltext bearbeiten]

Hat es wirklich Sinn, Künast, Seehofer und Aigner in die Liste der Minister aufzunehmen, nur weil im Namen von deren Ministerium auch das Wort "Verbraucherschutz" auftauchte? Wollte man das konsequent durchführen, müsste man alle vergangenen Bundesbauminister jetzt als Vorgänger des Innenministers aufführen. Das Justizministerium als klassisches Ressort ist nun mal das Justizministerium, irgendwelche "und für"-Zusätze, die von einem Haus zum anderen geschoben werden, machen aus dem ehemaligen Landwirtschaftsminister noch keinen Justizminister --Carl B aus W (Diskussion) 14:51, 4. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Nein, es hatte keinen Sinn. Noch weniger, das seit Dezember 2021 es sich wieder um das Justizministerium handelt. Str1977 (Diskussion) 18:42, 13. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Vorgeschichte vor 1949[Quelltext bearbeiten]

Hat das Bundeministerium der Justiz tatsächlich eine politische oder institutionelle Kontinuität vom Reichsministerium der Justiz der Nazis (bis Mai 1945) her? Nachdem es 1949 neugegründet wurde, ist es schon eine Art Geschichtsklitterung zu schreiben, der Dienstsitz sei jetzt "wieder" in Berlin. --PatrickBrauns (Diskussion) 23:21, 30. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Internationale Aspekte[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, dass in den USA Strafverfolgung und Gefahrenabwehr getrennt seien, ist faktisch falsch. In den USA konkurrieren traditionell mehrere Dienste auf dem selben Gebiet. So hat neben Homeland Security vor allem auch das FBI mannigfaltige Aufgaben und Kompetenzen in der Gefahrenabwehr, bis hin zur Gegenspionage (Counterintelligence Program) und Terrorabwehr. Das FBI untersteht dem Justizministerium während Homeland Security ein eigenes Ministerium ist. Das ATF (Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives) untersteht auch dem Justizministerium und überschneidet sich auch mit beiden (Homeland und FBI) Diensten und diversen anderen. Auch hier wird Terrorabwehr betrieben. Daneben haben fast alle Ministerien eigene Polizeibehörden (z.B. das Finanzministerium das Financial Crimes Enforcement Network) und eigene Geheimdienste, die zusammenarbeiten und auch (wie gewollt) gegeneinander arbeiten, was Ermittlungen und Zuständigkeit betrifft. Dieses Nebeneinander ist so gewollt, damit nicht ein Dienst zu mächtig wird. Das Homeland Security Department wiederum hat mit dem Secret Service auch eine Polizeibehörde unterstellt (=Strafverfolgung). Der Secret Service ist neben Schutz des Präsidenten vor allem eine Art Finanzpolizei (Geldwäsche, Geldfälschung, Scheckbetrug -obwohl da auch lokale Behörden und das FBI ermitteln können- usw.). Lange Rede kurzer Sinn. Dass es da eine Trennung zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gäbe ist einfach nicht richtig. Diesen Passus habe ich daher entfernt. (nicht signierter Beitrag von 178.14.89.42 (Diskussion) 11:34, 31. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]

Geheimes Kriegsrecht[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptete, ohne direkte Quellenangabe, folgendes:

Ab 1959 habe die Bundesregierung ein geheimes Kriegsrecht gegen die Verfassung geplant, 
mit 45 Notverordnungen in der Schublade zur Aufhebung der Grundrechte, der Kontrolle 
der Rundfunkanstalten und mit einer Neuauflage der „Schutzhaft“.

In keiner der verlinkten Quellen ergibt eine Suche nach den entsprechenden Stichworten ein Ergebnis. Die Behauptung, wie sich darstellt, ist aber derart gewaltig, dass man hier schon eine klare Bequellung braucht. Außerdem ist hier eine verzerrte Darstellung nicht ausgeschlossen (siehe "Notstandsgesetze" einige Jahre später) und, ohne Quelle, nicht überprüfbar.

Im dem verlinkten Interview sagt der Historiker Görtemaker: "Der Rechtsstaat in der Bundesrepublik war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Das muss man, glaube ich, sehr deutlich sagen."

Ein "geheimes Kriegsrecht" mit der oben dargestellten Schlagseite will nicht recht dazu passen.

Daher ist die Passage damit hierher verschoben. Str1977 (Diskussion) 18:59, 13. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]