Diskussion:Bundesschienenwegeausbaugesetz

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Abkürzung des Gesetzesnamens[Quelltext bearbeiten]

Der Fundstellennachweis A 2009 des Bundesrechts (BGBl I vom 5. Februar 2010 – http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous2757725823010&tocf=Bundesanzeiger_BGBl_tocFrame&tf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&qmf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&hlf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl/Fundstellennachweis%20A%202009/FNA_2009.pdf) weist keine Abkürzung des Titels bzw. des Kurztitels aus. Dies ist eine Besonderheit dieses Gesetzes (die mir so von keinem anderen Gesetz bekannt ist). Keine der in der Infobox aufgelisteten Abkürzungen (z.B. übernommen aus http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bswag/gesamt.pdf) wurde – wie sonst üblich – vom Gesetzgeber beschlossen; sie werden aus diesem Grund wieder entfernt. --JFH-52 23:36, 5. Jun. 2010 (CEST)

Inkrafttreten des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Kenntnis ist das Gesetz am 25.11.2011 in Kraft getreten, da es einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten ist. und die Veröffentlichung war am 24.11.2011. Ich bitte, dies zu korrigieren, da ich es als nicht angemeldeter Benutzer nicht ändern kann! (nicht signierter Beitrag von 134.147.154.66 (Diskussion) 17:14, 12. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Inhalt, Ziele des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt jeder Hinweis, worum es in dem Gesetz geht. Eine Inhaltsangabe des Gesetzestextes wäre hilfreich, besser wären Stellungnahmen von Fahrgastverbänden oder Verkehrsexperten. Kein Gesetz bleibt ohne Presseecho. --Mdarge (Diskussion) 21:02, 20. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]